Alkohol am Steuer
Bußgeld und Punkte für das Fahren von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss gemäß Bußgeldkatalog.Alkohol ist einer der größten Risikofaktoren im Straßenverkehr.
Im Jahr 2006 gab es in Deutschland insgesamt 51.003 Unfälle im Straßenverkehr mit Alkohol als Ursache.
Jeder achte Verkehrstote kam bei einem "Alkoholunfall" ums Leben.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Fachserie 8, Reihe 7: Verkehrsunfälle 2006
| Alkoholgehalt im Blut [Promille] | Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit | Anzeichen von Fahrunsicherheit | Verursachung eines Unfalls |
|---|---|---|---|
| ab 0,3 (Alkohol zeigt Wirkung) |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis |
|
| ab 0,5 (Doppeltes Unfallrisiko) |
4 Punkte bis 3.000 € bis 3 Monate Fahrverbot |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis |
| ab 1,1 (über zehnfaches Unfallrisiko) |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis |
| Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen: In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten. |
Bußgeld in EURO 250 € |
2 Punkte |
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Stand: 2009
