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Promillegrenze: Wie viel Promille darf man haben?

Alkohol am Steuer: Je nachdem wie hoch die Blutalkoholkonzentration ist (Promille), fallen die Strafen aus. Wird unter Alkoholeinfluss ein Unfall verursacht, drohen Führerscheinentzug und sogar Gefängnis. Die strafrelevanten Grenzen sind 0,3, 1,1 und 1,6 ;Promille. Hier erfahren Sie alles über Promillegrenzen, Bußgelder und weiteren Strafen.

Promillegrenze Deutschland Übersicht

Das Strafgesetzbuch nach $ 316 StGB bezieht sich auf den Delikt einer Trunkenheitsfahrt, also Alkohol am Steuer.

0,0 Promillegrenze

Wer die 0,0 Promillegrenze für Fahranfänger missachtet, muss mit 2 Jahren Probezeitverlängerung, mindestens 250 Euro Bußgeld und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

0,3 Promille bis 1,1 Promille (Promillegrenze) – relative Fahruntüchtigkeit

1,2-fach erhöhtes Unfallrisiko.

1,1 Promille mindestens (Promillegrenze) – Absolute Fahruntüchtigkeit

Doppeltes Risiko eines Verkehrsunfalls

Ab 1,6 Promille (Promillegrenze)

MPU

Ab 2,0 Promille (Promillegrenze)

Schuldfähigkeit

Promillegrenze Fahrrad LKW Bus

Wenn Sie mit dem Fahrrad, dem Motorrad, als Busfahrer oder LKW-Fahrer unterwegs sind – in diesem Fall gelten teils spezielle Promillegrenzen, die Sie einhalten müssen. Wir haben Ihnen alle wichtigen Infos dazu zusammengestellt.

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Welche Promillegrenzen gelten wann bei unserem Nachbarn? Auf unserer Seite Promillegrenzen Europa erfahren Sie alles Wichtige dazu. Besuchen Sie auch unsere Seite Tempolimits Europa.

Wie viel Promille habe ich?

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die durchschnittliche Blutalkoholkonzentration (BAK) im Körper bei der Aufnahme bestimmter Mengen diverser alkoholischen Getränke.

Wichtig:  Es handelt sich um Richtwerte. Auf jeden Körper wirkt Alkohol unterschiedlich und jeder Mensch verträgt unterschiedliche Mengen. Exakt kann die BAK nur durch unmittelbare Messung erfolgen.

Menge Alkoholischer Getränke BAK (Promillewert) Wirkungen
0,33 l Bier
0,2 l Wein
< 0,2 –  enthemmende Wirkung
– Steigerung der Redseligkeit
0,6 – 1,0 l Bier
0,5 l Wein
 0,5 – 1,0 – enthemmende Wirkung,
– Selbstüberschätzung
– Nachlassen der Reaktionsfähigkeit
1,5 – 2,7 l Bier
1 – 1,5 l Wein
1,0 – 2,0 – deutliche Angetrunkenheit
– beginnende Ataxie
– verminderte Sehleistung
– Aggressivität nimmt zu, ebenso die Uneinsichtigkeit
3 – 5 l Bier
2-3 l Wein
2,0 – 3,0 – Trunkenheit, Rausch, starke Ataxie
– Denk- und Orientierungsstörungen
– später teils Amnesie
sehr hoher Alkoholkonsum
(harte alkoholische Getränke)
ab 3,0 – schwerer Rausch
– Benommenheit bis zur Bewusstlosigkeit
– Lebensgefahr durch Atemlähmung
– Aspiration von Erbrochenem und Unterkühlung
sehr hoher Alkoholkonsum
(harte alkoholische Getränke)
6,0 – 8,0 – meist tödlich

Wussten Sie schon…?

Gefahr durch Restalkohol

Häufig gibt es nach durchzechter Nacht am Folgetag ein böses Erwachen. Wer dann ins Auto steigt, kann noch erheblichen Restalkohol haben. Pro Stunde werden etwa 0,1 Promille abgebaut. Wer sich um Mitternacht mit 2,0 Promille schlafen legt und morgens um 8 Uhr zur Arbeit fährt, hat also noch 1,2 Promille intus. Der Führerschein wäre dann weg.

Ab wann ist Fahren unter Alkohol eine Straftat?

Im Strafgesetzbuch § 16 gibt es den Passus „Trunkenheit im Verkehr“. Der besagt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge von Alkoholgenuss nicht mehr dazu in der Lage ist, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Als Fahrzeug gelten dabei alle Beförderungsmittel im öffentlichen Verkehr, also auch Fahrräder oder sogar Rollstühle.

Vorsätzlich heißt, der Fahrer ist sich voll und ganz bewusst, nicht mehr fahrtüchtig zu sein. Fahrlässig heißt, der Fahrer hält sich noch für fahrtüchtig.

Mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Wer sich in dem Zustand hinter das Steuer setzt, begeht eine Straftat.

Es gibt noch die relative Fahruntüchtigkeit. Die ist bei Promillewerten zwischen 0,3 und 1,1 gegeben. Steigt man in diesem Zustand ins Auto, handelt es sich per se noch nicht um eine Straftat. Die ist jedoch in dem Moment gegeben, wenn Sie alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen wie Kurvenschneiden, Schlangenlinien fahren oder in der Dunkelheit ohne Licht fahren.

Bei Fahrradfahrern liegt der Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille.

Fahrverbot und Führerscheinentzug

Bei einer Verurteilung nach § 316 StGB wird regelmäßig auch die Fahrerlaubnis entzogen (§ 69 Abs. 2 Nr.2. StGB). Hier wird angenommen, dass der Fahrer aufgrund der Alkoholfahrt nicht zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist. Außerdem wird eine Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren festgesetzt. Anschließend muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Hat der Verkehrssünder die 1,6 Promillegrenze erreicht, muss er zusätzlich ein medizinisches-psychisches Gutachten (MPU) dafür vorlegen.

Es gibt nur wenige Umstände die helfen könnten einem Führerscheinentzug zu entgehen:

  • Alkoholverabreichung ohne Wissen des Betroffenen
  • Unerfahrenheit mit Alkohol
  • Notfall

Bei Delikten unterhalb der 1,1 Promillegrenze ohne Unfall erhält der Verkehrssünder ein Fahrverbot.

Richtiges Verhalten bei Alkoholkontrolle (Anwaltsempfehlungen)

Vorab ist es natürlich dringend ratsam nicht unter Alkoholeinfluss Auto zu fahren. Sollten Sie dennoch fahren und in eine Alkoholkontrolle geraten bzw. einen Unfall verursachen, helfen diese Verhaltensregeln sich nicht zusätzlich zu belasten.

  • Freundlich den Anweisungen der Polizisten bei der Kontrolle folgen
  • Keine Untersuchungen wie Nase Finger Probe mitmachen
  • Schweigen ist Gold

0,0 Promillegrenze in der Probezeit

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (Fahranfänger Promillegrenze) am Steuer. Alkohol am Steuer gilt als A-Verstoß und bedeutet im günstigsten Fall Punkte in Flensburg, Bußgeld, Nachschulung und Probezeitverlängerung. Beim Strafmaß darüber hinaus drohen die gleichen Konsequenzen wie bei Nicht-Fahranfängern.

Fahranfänger, die die 0,0 Promillegrenze nicht eingehalten haben, zahlen 250 Euro  Bußgeld und erhalten 1 Punkt in Flensburg.

Härtere Strafen für Wiederholungstäter

Für Verkehrssünder, die wiederholt wegen Alkohol am Steuer auffallen, werden die Strafen in der Regel verdoppelt. Außerdem kann eine MPU beantragt werden. Werden Sie beispielsweise zum zweiten Mal mit 0,5 Promille erwischt, ist die Anordnung einer MPU der Regelfall.

Neben dem Bußgeld kann auch das Fahrverbot verdoppelt werden bzw. die Sperrfrist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Auch verjähren Alkoholdelikte im Straßenverkehr nicht bereits nach einem Jahr. 2 Punkte für Alkohol am Steuer bleiben 5 Jahre auf Ihrem Flensburger Punktekonto. Werden Sie innerhalb der 5 Jahre erneut erwischt, gelten Sie als Wiederholungstäter.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Wiederholungstat (Alkohol am Steuer) 1000 € 2 3 Monate
Dritte Tat (Alkohol am Steuer) 1500 € 2 3 Monate

Fahren unter Alkohol auf Privatgrundstück

Wer glaubt, er darf alkoholisiert auf einem Privatgrundstück fahren, ist auf dem Holzweg. Denn auch ein Privatgelände stellt einen öffentlichen Verkehrsraum im straßenverkehrsrechtlichen Sinne dar. Vorausgesetzt, es kann von jedem beliebigen Verkehrsteilnehmer ohne Beschränkung benutzt werden.

Typische Beispiele sind:

  • Kunden- und Besucherparkplätze von Betrieben oder Supermärkten
  • Betriebsgelände

Auf Verkehrsübungsplätzen darf ebenso nicht alkoholisiert gefahren werden.

Anders verhält es sich mit dem eigenen Privatgrundstück im Sinne von Hinterhof. Hier gilt nicht die StVO. Jedoch muss es vor dem unbefugten Zutritt Dritter gesichert sein durch geeignete Absperrmaßnahmen.

Fahren unter Alkohol mit Unfall – diese Konsequenzen drohen

Verschiedene Faktoren spielen eine Rolle beim Strafmaß für Fahren unter Alkohol mit Unfallfolge.

  • Ist der Verkehrssünder Ersttäter oder Wiederholungstäter?
  • Hat er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt?
  • Wie hoch war der Schaden?
  • Wurden Personen verletzt oder gar getötet?
  • Wie hoch war die Blutalkoholkonzentration?

Bei einem Ersttäter wird neben Bußgeld und Punkten eine Geldstrafe in Höhe von mindestens 30 bis 40 Tagessätzen (Monatsgehalt) verhängt. Je höher der verursachte Schaden, desto höher wird die Geldstrafe ausfallen.

Hinzu kommt das Fahrverbot bzw. ggf. Führerscheinentzug. In schwerwiegenden Fällen ist auch eine Freiheitsstrafe möglich.

Verursachen Sie bei Ihrer Alkoholfahrt einen Unfall mit Todesfolge, werden Sie wegen fahrlässiger Tötung gemäß § 222 StGB angeklagt. Es drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Eine Bewährungsstrafe ist nicht möglich, weil hier eine besondere Schwere der Tat vorliegt.

Zusätzlich gibt es Fahrverbot und 3 Punkte in Flensburg. Die Frist zur Verjährung für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr beträgt 10 Jahre.

Werden Personen bei einer Alkoholfahrt verletzt, ist der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr gegeben (§ 229 StGB). Auch hier drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. Hinzu kommen Fahrverbot und Punkte in Flensburg, ggf. der Entzug der Fahrerlaubnis.

Bei Verdacht auf fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung wird grundsätzlich von den Behörden ermittelt. Hier muss nicht erst ein Strafantrag (von privat) gestellt werden. Steht die Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Alkoholkonsum, wiegt die Straftat besonders schwer und wird hart sanktioniert. Dies verstärkt sich noch, wenn der Verkehrssünder obendrein noch Fahrerflucht begeht und den Eindruck erweckt, sich der Strafe entziehen zu wollen.

Weitere Fragen & Antworten

Bei Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer muss in der Regel eine MPU absolviert werden. Nur bei Bestehen der MPU gibt es die Fahrerlaubnis zurück.

Alternativ kann man 15 Jahre warten. Nach fünf Jahren wird der Eintrag zur Anordnung der MPU in der Verkehrsbehörde gelöscht. Ab dann beginnt die MPU-Verjährunfrist von 10 Jahren, sobald man sich innerhalb der ersten 5 Jahre nichts zuschulden kommen lässt.

Nach Ablauf der 15 Jahre kann der Führerschein ohne MPU neu beantragt werden. Allerdings muss er dann komplett neu gemacht werden (theoretische und praktische Fahrprüfung).

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Alkohol am Steuer zieht empfindliche Strafen nach sich. Das Strafmaß richtet sich hauptsächlich nach Promillegrenzen. Aber auch Begleitumstände und die persönliche Vorgeschichte des Verkehrssünders spielen eine Rolle.
  2. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Das trifft auch bei weniger Blutalkoholkonzentration zu, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinien fahren, auftreten.
  3. Mögliche Strafen sind neben Punkten in Flensburg, hohen Bußgeldern und Fahrverbot auch Geldstrafe oder Gefängnisstrafe. Wird der Verkehrssünder mit 1,6 Promille und mehr erwischt, muss er zur MPU um seine Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.
  4. Besonders hart fallen die Strafen aus, wenn unter Alkoholeinfluss Unfälle mit Personenschaden verursacht wurden. Die Behörden ermitteln dann wegen des Verdachts auf fahrlässiger Körperverletzung bzw. Tötung
  5. Zur Strafe durch die Behörden kann eine hohe finanzielle Belastung kommen. Denn die Versicherung wird bei Fahren unter Alkohol nur teilweise oder gar nicht zahlen, sodass der Fahrer den angerichteten Schaden selbst tragen muss.
  6. Im Ausland wird Alkohol am Steuer teils noch empfindlicher bestraft als in Deutschland. In Europa gelten Promillegrenzen von 0,0 bis 0,5.
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