powered by
Fulda Logo Fulda Logo

Anschnallpflicht & Gurtpflicht: Was Fahrer und Beifahrer beachten müssen?

Seit 1970 besteht in Deutschland eine Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer und seit 1976 sogar für alle Mitfahrer im Pkw. Laut § 21a StVO gilt: Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.

Anschnallpflicht: Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlendem Sicherheitsgurt?

Das Fahren ohne Sicherheitsgurt stellt ein hohes Sicherheitsrisiko dar und wird deshalb auch nicht als Kavaliersdelikt gewertet. Wer dabei erwischt wird, erhält nicht nur eine Verwarnung. Es wird ein Bußgeld verhängt. Sind Kinder involviert drohen sogar Punkte in Flensburg.

Wie hoch die Strafen genau ausfallen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Vorgeschriebener Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30 € nein
Ein Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert und transportiert 30 € nein
Mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert und transportiert 30 € nein
Ein Kind ohne jede Sicherung transportiert 60 € 1 nein
Mehrere Kinder ohne jede Sicherung transportiert 70 € 1 nein
Amtlich genehmigten Schutzhelm nicht getragen 15 € 1 nein
Ein Kind ohne Schutzhelm auf Kraftrad befördert 60 € 1 nein
Mehrere Kinder ohne Schutzhelm auf Kraftrad befördert 70 € 1 nein

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Grundlagen der StVO: Wann ist der Gurt Pflicht?

Die Gurtpflicht gilt für alle Autofahrer sowie Mitfahrer und ist in der StVO unter §21a geregelt. Auch Ausnahmen sind in der StVO vermerkt. Diese können Sie weiter unten im Detail nachlesen.

Wussten Sie schon…?

Anschnallpflicht: Welche Ausnahmen von der Gurtpflicht gibt es?

Die Anschnallpflicht gilt nicht für

  • Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen
  • Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen
  • Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist
  • das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern
  • Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes

Wer haftet, wenn Beifahrer und Mitfahrer nicht angeschnallt sein?

Häufig kommt auch die Frage auf, wer zahlt, wenn der Beifahrer oder die Mitfahrer nicht angeschnallt sind? Der Fahrzeugführer oder der jeweilige Mitinsasse?

Grundsätzlich ist jeder erwachsene Mensch für sich selbst verantwortlich. Das gilt auch beim Anschnallen.

Nur bei Kindern oder Menschen, die nicht selbst für sich entscheiden können, besteht Sorgfaltspflicht für den Fahrzeugführer.

Es kann jedoch nicht schaden, als Fahrer die Beifahrer anzuhalten, sich anzuschnallen.

Gibt es eine Anschnallpflicht für Tiere?

Eine Anschnallpflicht für Tiere gibt es im eigentlichen Sinne nicht. Dennoch kann Ihr Hund nicht einfach so im Auto mitfahren.

Das Tier zählt – so komisch das klingen mag – als Ladung und muss dementsprechend gesichert sein. § 22 und § 23 der StVO schreiben vor, dass die Ladung vorschriftsmäßig gesichert sein muss, bei einer Vollbremsung nicht verrutschen darf und auch die Sicht nicht einschränken darf.

Für die Sicherung von Tieren im Auto gibt es dementsprechend spezielles Equipment, das Sie im Fachhandel kaufen können.

Gilt die Anschnallpflicht auch für Oldtimer?

Vor der Einführung der Anschnallpflicht waren die meisten Autos gar nicht mit einem Gurt ausgestattet. Das gilt auch heute noch für viele Oldtimer. Zwar ist das Nachrüsten eines Sicherheitsgurtes dringend zu empfehlen, es besteht aber keine Pflicht, dies zu tun.

Oldtimer die vor dem 01.04.1970 zugelassen wurden und keinen Gurt besitzen, sind von der Anschnallpflicht ausgenommen.

Gilt die Anschnallpflicht auch für Taxifahrer?

Früher waren auch Taxifahrer von der Anschnallpflicht ausgenommen. Man wollte den Fahrern damit mehr Flexibilität gewähren, falls es zu einem Überfall oder anderen gefährlichen Situationen mit Fahrgästen kommt. Heute schätzt man das Risiko eines Unfalls aber deutlich höher ein.

Seit 2014 gilt die Anschnallpflicht deshalb auch für Taxifahrer. Sie müssen bei einem Verstoß ebenso wie alle anderen Autofahrer mit einem Bußgeld rechnen.

Weitere Fragen & Antworten

In der Regel gilt das sogenannte Prinzip der Tateinheit. Sie müssen also nur das höhere Bußgeld bezahlen. In Einzelfällen kann es auch vorkommen, dass das niedrigere Bußgeld zur Hälfte bezahlt werden muss.

Werden Sie in der Probezeit ohne Gurt erwischt, müssen Sie wieder jeder andere Autofahrer auch das Bußgeld von 30 Euro bezahlen. Mit weiteren Strafen ist nicht zu rechnen.

Anders verhält es sich, wenn Kinder bei Ihnen mitfahren und diese nicht angeschnallt sind. Dies wird als B-Verstoß bewertet, welcher bei wiederholten Verstößen zur Verlängerung der Probezeit führen kann.

Es gibt mehrere Arten von Sicherheitsgurten. Je nach Anzahl der Punkte, an denen der Insasse mit der Karosserie verbunden ist, teilt man die Gurte in Zweipunkt- bis Sechspunkt-Gurte ein.

Um eine zu starke Einschränkung des Bewegungsspielraums zu vermeiden werden in Fahrzeugen, die für den Straßenverkehr vorgesehen sind, Dreipunktgurte verwendet, bei Fahrzeugen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen wie etwa Rennfahrzeugen werden Fünf- oder Sechspunktgurte eingesetzt.

Der Dreipunkt-Sicherheitsgurt wurde vor fünfzig Jahren von Volvo entwickelt und hat sich seitdem unzählige Male als Lebensretter bewährt. Wie andere Sicherheitsgurte auch hält er die Insassen bei einem Aufprall im Autositz zurück und verhindert somit, dass sie aus dem Fahrzeug geschleudert werden oder im Auto durcheinanderwirbeln und sich gegenseitig verletzen. Zudem dehnen sich die Gurte bei einem Aufprall, um die Druckeinwirkung auf den Insassen zu verringern und die Verletzungsgefahr zu minimieren.

Seitdem es den Airbag gibt, ist das Anschnallen wichtiger denn je: Seinen höchstmöglichen Schutz bietet dieser nur, wenn sich der Insasse im ausreichenden Abstand dazu befindet. Ist dies nicht der Fall, kann der Airbag sogar tödlich sein, da er durch seine schnelle Entfaltung schwere Brust- und Gesichtsverletzungen verursachen kann.

˄