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Punkte in Flensburg abfragen wie? So geht’s kostenlos

Der „Kontostand“ in der Flensburger Verkehrssünderkartei sollte im besten Fall bei Null liegen. Ist man sich jedoch nicht sicher, ob und falls ja, wie viele Punkte man bereits gesammelt hat, kann man diese mithilfe einer Auskunft aus dem Fahreignungsregister erfragen. Wie das genau geht, was Sie dazu benötigen und was sonst noch zu beachten ist, haben wir hier für Sie zusammengetragen.

Wie kann ich meine Punkte in Flensburg abfragen?

Wenn Sie wissen wollen, mit wie vielen Punkten Sie im Flensburger Fahreignungsregister bereits belastet sind, können Sie den Stand jederzeit beim Kraftfahrtbundesamt abfragen. Dazu gibt es drei Wege.

  1. Der Postweg: Für einen postalischen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister benötigen Sie einen mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllten und von Ihnen persönlich unterschriebenen Antragsvordruck. Zudem müssen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses mitschicken. Mit einer Antwort per Post können Sie dann innerhalb von etwa zehn Werktagen rechnen.
  2. Online-Beantragung: Wollen Sie den Antrag zur Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) online stellen, brauchen Sie zunächst ein Kartenlesegerät. Weiterhin müssen Sie die Software AusweisApp2 installiert und gestartet haben. Ebenso benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, für den Sie die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben. Antworten auf Online-Anträge werden, soweit möglich, ebenso online gesendet.
  3. Vor-Ort-Beantragung: Wenn Sie schon immer mal nach Flensburg wollten, können Sie tatsächlich auch direkt vor Ort einen Antrag und genauer gesagt, im Auskunftspavillons des Kraftfahrtbundesamts stellen. Nicht vergessen sollten Sie dabei Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Egal jedoch, auf welchem Weg Sie Auskunft über Ihren Punktestand in Flensburg begehren: Diese Infos sind immer kostenlos. Wissen Sie jedoch, dass Ihre Fahreignung aufgrund zu vieler Einträge auf dem Prüfstand ist, können Sie sich die Zeit und Mühen für einen Antrag sparen, da das Kraftfahrtbundesamt  in kritischen Fällen automatisch Benachrichtigungen verschickt.

Was besagt der Punktetacho?

Die Punkteabfrage in Flensburg ist letztlich überflüssig. Man wird automatisch vom Kraftfahrt Bundesamt in Flensburg informiert, wenn der Punktestand kritisch ist. So hat jeder Betroffene die Möglichkeit sein Fahrverhalten rechtzeitig zu korrigieren und keine weiteren Punkte zu riskieren.

Die automatische Benachrichtigung wird dem sogenannten Punktetacho geregelt.

Der Punktetacho

Der sogenannte Punkte-Tacho zeigt anschaulich, wie gefährdet ein Autofahrer ist, seinen Führerschein zu verlieren. Je nach dem, in welcher Zone sich die betroffene Person befindet, gibt es unterschiedliche Maßnahmen.

  • Beim Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme.
  • Beim Punktestand von 4 bis 5 Punkten erfolgt die Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem.
  • Beim Punktestand von 6 bis 7 erfolgt eine Verwarnung.
  • Bei 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

Wussten Sie schon…?

Welche Unterlagen benötige ich zum Punkte in Flensburg abfragen?

Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sind auf allen Antragswegen Pflicht. Zudem muss der Vordruck zur Antragsstellung ausgefüllt und persönlich unterschrieben werden bzw. müssen alle relevanten Personendaten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle Adresse) angegeben werden.

Können Sie die Punkte online abfragen oder geschieht dies auf dem Postweg?

Der Antrag auf Einsicht in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg kann auch online gestellt werden. Dafür jedoch  benötigen Sie eine entsprechende Software.

Ebenso muss ein Kartenlesegerät vorhanden sein. Mit diesem übermitteln Sie die Daten in Ihrem Personalausweis. Folglich muss auf dem Dokument die Online-Ausweisfunktion aktiviert sein. Das jedoch ist nur bei Ausweisen möglich, die nach dem 01.11.2010 ausgestellt wurden.

Zusätzlich zu dieser „Ausrüstung“ ist es zudem notwendig, dass Sie ein Online-Formular mit Ihren Personendaten ausfüllen. Haben Sie den Antrag online ausgefüllt, erhalten Sie höchstwahrscheinlich auch auf demselben Weg eine Antwort.

Wie kann man Punkte in Flensburg abbauen?

Vor der Punktereform Mai 2014 gab es in Deutschland rund 39.000 Personen, deren Führerschein entzogen wurde, weil sie zu viel Punkte in Flensburg hatten. Allein 6.4 Millionen Menschen hatten 1 bis 7 Punkte, was Stufe Gelb des aktuellen Punktetachos entspricht. Wer vermeiden will, dass sein Punktestand bedrohlich anwächst, kann Punkte in Flensburg abbauen.

Ein freiwilliger Punkteabbau in Flensburg ist möglich, allerdings nur begrenzt:

  • Sie können nur Punkte abbauen, wenn Punktekonto nicht mehr als 5 Punkte aufweist (Stufe Ermahnung)
  • Punkte können durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar reduziert werden. Dabei kann jedoch nur maximal ein Punkt abgebaut werden.
  • Der freiwillige Punkteabbau ist nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren möglich.

Weitere Informationen zum Thema Punkteabbau haben wir für Sie im Ratgeber Punkteabbau zusammengetragen.

Verjährung: Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Punkte in Flensburg verfallen nach bestimmten Fristen und Regeln automatisch.

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach 2,5 Jahren gelöscht
  • Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten und Straftaten mit 2 Punkten werden nach 5 Jahren gelöscht.
  • Straftaten mit 3 Punkten werden nach 10 Jahren gelöscht.

Die Frist für die Verjährung beginnt dann, wenn die Entscheidung (Bußgeld, Strafe) rechtskräftig ist. Vor der endgültigen Löschung aus dem Fahreignungsregister muss zur Tilgungsfrist eine so genannte Überliegefrist von einem Jahr addiert werden.

Die Eintragungen bleiben also noch ein weiteres Jahr gespeichert, um bei einem neuen Verstoß nach Tilgungsfrist noch den Gesamtpunktestand berechnen zu können.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Jeder kann einen Antrag auf Einsicht in das Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg stellen und dort seinen Punktestand abfragen.
  2. Die Abfrage kann sowohl postalisch, wie auch online und vor Ort erfolgen und ist immer kostenlos.
  3. Für die Abfrage werden immer ein mit den persönlichen Daten ausgefüllter Vordruck und ein gültiger Personalausweis/Reisepass benötigt.
  4. Bei Online-Abfragen müssen Sie zudem eine Software des Kraftfahrtbundesamts installieren, ein Kartenlesegerät besitzen und Ihr Ausweis muss mit einer Online-Funktion ausgestattet sein.
  5. Einträge im Fahreignungsregister werden nach bestimmten Fristen und Regeln automatisch gelöscht bzw. verfallen sie. Auch darüber informiert eine entsprechende Auskunft.
  6. Punkte in Flensburg lassen sich in begrenztem Maße abbauen, beispielsweise durch den Besuch an einem Fahreignungsseminar.
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