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Drängler im Straßenverkehr – Justiz greift durch

Lichthupe, dichtes Auffahren, wilde Gestikulation: Drängler nerven. Und sie sind eine Gefahr für den Straßenverkehr. Deshalb gilt: Wer mehr als 3 Sekunden den Sicherheitsabstand nicht einhält, wird bestraft – mit bis zu 400 € Bußgeld.

Drängler nerven nicht nur gewaltig, sie sind eine Riesengefahr im Straßenverkehr – vor allem Drängler auf der Autobahn. Der fehlende Sicherheitsabstand ist eine der Hauptursachen für Unfälle. Je höher die Geschwindigkeit, desto länger der Bremsweg. Wer seinem Vordermann an der Stoßstange klebt, hat keine Chance mehr zu reagieren.

  • Als Mindestabstand gilt deshalb die Faustformel „Halber Tacho“: macht bei 140 km/h 70 Meter Sicherheitsabstand.

Ab wann handelt es sich um Drängeln?

Lange Zeit war unklar, wann es sich bei Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes um Absicht oder temporäre Unterschreitung handelte. Das Oberlandesgericht Hamm hat im August 2013 nun Klarheit geschaffen und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs präzisiert:

Wer länger als 3 Sekunden bzw. auf einer Strecke mehr als 140 Meter den notwendigen Abstand unterschreitet, ist ein Drängler und macht sich somit strafbar.

Wussten Sie schon…?

Strafe bei Drängeln

Grundlage für die Sanktionierung von Dränglern ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Thema Sicherheitsabstand. Je nach gefahrener Geschwindigkeit und Unterschreitung des Abstandes drohen unterschiedlich hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg und Fahrverbot. Wer bei einer Geschwindigkeit von über 130 km/h weniger als 6,5 Meter Abstand hält, muss mit 4 Punkten, 3 Monaten Fahrverbot und 400 € Bußgeld rechnen.

Je nach Härtefall kann Drängeln auch als Nötigung gewertet werden. Dann drohen – vor allem in Folge eines verursachten Unfalls – außerdem Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe.

Drängler anzeigen: Wie beweisen?

Fotos oder Filme sind grundsätzlich als Beweismaterial vor Gericht zugelassen, solange sie nicht die Privatsphäre des Gefilmten verletzen – bei Verkehrsverstößen unwahrscheinlich (schließlich arbeitet die Polizei ja selbst mit diesen Methoden).

Allerdings sind solche Beweise in der Regel nur schwer zu erbringen. Schließlich hat nicht jeder eine entsprechende Ausrüstung im Auto, zumal diese auch automatisiert sein müsste. Mit dem Handy während der Fahrt filmen oder Fotos schießen ist schließlich selbst strafbar.

Besser sind Zeugen. Hat jemand den Drängel-Vorgang beobachtet, um die Aussagen in Ihrer Anzeige zu stützen? Anzeigen ohne Beweis bleiben meistens erfolglos. Dann steht Aussage gegen Aussage. Aussichtslos sind sie allerdings nicht. Denn Staatsanwalt und Richter gehen zunächst davon aus, dass die Anzeige aus gutem Grund erstattet wurde und bewerten die Glaubwürdigkeit des Anzeigenden deshalb grundsätzlich höher. Kann der Anzeigende Fahrer und Wagen klar identifizieren, kann es schwierig für den Drängler werden. Am Ende entscheidet die Glaubwürdigkeit.

Hintermann drängelt? Ruhig bleiben!

Drängler und notorische Linksfahrer können einen schnell zur Weißglut bringen. Experten empfehlen jedoch locker zu bleiben. Das Wichtigste ist, sich nicht drängeln zu lassen. Vermeiden Sie Panik und riskante Fahrmanöver – das verschlimmert die Situation nur. Provozieren Sie Ihren Hintermann nicht zusätzlich. Lassen Sie ihn bei der nächsten Gelegenheit ziehen.

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