Feinstaubverordnung und Umweltzonen
Die Feinstaubverordnung wurde erlassen, um eine Kennzeichnung (Feinstaubplakette) von emissionsarmen Fahrzeugen einzuführen. Besonders auf den Ausstoß von Feinstaub soll diese Einfluss nehmen.Diese Verordnung trat bereits am 1. März 2007 in Kraft.
Es gibt 4 verschiedene Schadstoffgruppen von denen 3 mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet werden müssen. Diese Feinstaubplaketten sind von außen gut sichtbar an der Windschutzscheibe des KFZ oder LKWs anzubringen.
Die Feinstaubplaketten können zu einem Preis von ca. 5 € bei technischen Diensten wie TÜV oder DEKRA erworben werden.
Generell besteht keine Pflicht zum Erwerb dieser Plaketten, sie sind aber unabdingbar, wenn man in einer sogenannten Umweltzone einfährt, die schon in einigen Städten eingeführt wurden. Die Umweltzonen und das Verbot für gewisse Schadstoffgruppen werden mit folgenden neuen Verkehrsschildern angekündigt:
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Umweltzonen in vielen deutschen Städten
Zur Zeit gibt es Umweltzonen schon in einigen großen deutschen Städten.
Eine aktuelle Übersicht der Städte mit Umweltzonen finden Sie hier: Zum Umwelt Bundesamt.
>>Nichtbeachtung wird mit 40 € Bußgeld und einem Punkt geahndet!<<
Welche Einstufung Ihr Fahrzeug bekommt können Sie anhand des Emmisionsschlüssels in Ihrem Fahrzeugschein oder Ihrer Zulassung ablesen.
Quelle: de.wikipedia.org
Stand: 16.01.2008




