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Führerscheinentzug: Wann, richtiges Verhalten, Widerspruch & Wiedererteilung?

Liegen schwere oder wiederholte Vergehen im Straßenverkehr vor, kann es zum Führerscheinentzug kommen. Welche Vergehen das betrifft und wie der Führerscheinentzug umgangen werden kann, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Bei welchen Vergehen wird der Führerschein entzogen?

In der Regel gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung nur ein Fahrverbot. Der Führerschein kann allerdings auch entzogen werden. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.

Auch beim Rotlichtverstoß wird es meist bei einem Fahrverbot belassen. Doch auch hier kann die Schwere des Vergehens eine Entziehung des Führerscheins zur Folge haben.

In der Probezeit stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung. Wir erklären Ihnen hier, wann der Führerscheinentzug droht.

Es kommt eher selten vor, dass der Führerschein wegen Falschparkens entzogen wird. Unmöglich ist das allerdings nicht. Wann kommt es zu dieser drastischen Strafe?

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Fahrerflucht ist eine Straftat, dementsprechend hoch fallen die Strafen aus. Mit welchen Bußgeldern und weiteren Konsequenzen müssen Sie rechnen?

In Deutschland gelten strenge Promillegrenzen. Wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen und wann kommt es sogar zum Führerscheinentzug? Erfahren Sie es hier.

Ein Unfall an sich ist schon schlimm genug. In manchen Fällen kann es aber auch zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen. In welchen Situationen ist das der Fall?

Das Fahren unter Drogeneinfluss ist verboten. Hier erklären wir Ihnen alles zum Thema Drogen am Steuer und verraten Ihnen, wann der Führerscheinentzug droht.

Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug?

  • Wenn man landläufig von Führerscheinentzug spricht, ist eigentlich der Entzug der Fahrerlaubnis gemeint. Der Führerschein wird eingezogen und muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden.
  • Auch beim Fahrverbot muss der Führerschein abgegeben werden, kann aber nach Ablauf des Verbots wieder bei der Verkehrsbehörde abgeholt werden. Das ist der wesentliche Unterschied zum Führerscheinentzug.

Das Fahrverbot ist im Gegensatz zum Entzug der Fahrerlaubnis zeitlich begrenzt. Wurde gegen Sie ein Fahrverbot verhängt, müssen Sie bei der zuständigen Behörde (Bußgeldstelle, Polizei, Straßenverkehrsamt etc.) Ihren Führerschein abgeben. Wann und wo genau steht auf dem Bescheid. Ihren Führerschein bekommen Sie nach Ablauf der Frist entweder per Einschreiben zugesandt oder Sie müssen ihn persönlich vor Ort abholen.

Verzögert sich die Abgabe, verlängert sich die Dauer des Fahrverbots entsprechend. Ein Fahrverbot wird im Monatsrhythmus verhängt, also z. B. vom 3. Februar bis 2. März eines Jahres. Ein Fahrverbot dauert einen und maximal sechs Monate.

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen (durch Gericht oder Verwaltungsbehörde), ist Ihr Führerschein ungültig. Das Dokument wird entweder eingezogen oder mit einem Ungültigkeitsvermerk versehen. Die Sperrfrist bis zur Neubeantragung der Fahrerlaubnis beträgt mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre. Der Führerschein muss dann nach Ablauf der Frist neu beantragt und ausgestellt werden.

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kann dafür Bedingungen zwingend zur Auflage machen. Diese Bedingungen sind Nachschulungen oder das erfolgreiche Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU oder „Idiotentest“).

Um die Fahrerlaubnis schnellstmöglich wiederzuerlangen, sollten Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde über die Bedingungen informieren. Der Führerscheinentzug erfolgt anders als beim Fahrverbot klassenweise. Das heißt, wenn der Auto-Führerschein entzogen wird, darf man trotzdem noch mit dem Mofa weiterfahren. Im Gegensatz dazu erfasst ein Fahrverbot alle Kraftfahrzeuge, also auch das Mofa.

Wann Fahrverbot, wann Führerscheinentzug?

Fahrverbot

Wer eine Verkehrsstraftat begangen hat, erhält eine Geld- oder Freiheitsstrafe und obendrein als Nebenstrafe meistens noch ein Fahrverbot (§ 44 StGB). Verkehrsstraftaten sind z.B. grob verkehrswidriges und rücksichtloses Verhalten wie Wenden auf der Autobahn.

Fahrverbote können jedoch auch in Folge eines Bußgeldverfahrens wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erteilt werden (Geschwindigkeitsüberschreitung, rote Ampel überfahren etc.).

Führerscheinentzug

Der endgültige Führerscheinentzug ist entweder nach Strafrecht (Verurteilung wegen Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) oder Verwaltungsrecht (Fahrerlaubnisbehörde, Bußgeldstelle) geregelt. Zugrunde liegt in beiden Fällen die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Der Entzug des Führerscheins wird in folgenden Fällen angeordnet:

Strafrecht Verwaltungsrecht
Gefährdung des Straßenverkehrs Körperliche Mängel
(Epilepsie, Alter, Diabetes, etc.)
Trunkenheit im Verkehr Geistige Mängel
(Schizophrenie, Depressionen, etc.)
Fahrerflucht Charakterliche Mängel
(Wiederholungstäter, Trunkenheit, Drogeneinfluss)
Vollrausch, wenn die Rauschtat eine der vorigen Straftaten ist Volles Punktekonto in Flensburg

Wussten Sie schon…?

Einspruch: Kann man den Führerscheinentzug umgehen?

Die Entziehung des Führerscheins kann unter Umständen drastische Folgen haben. Schließlich sind viele Menschen auch beruflich auf ihr Auto angewiesen. Da liegt es nahe, Einspruch gegen den Führerscheinentzug einzulegen. Doch ist das überhaupt möglich?

Wird Ihnen durch die Behörde der Führerscheinentzug mitgeteilt, besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Da der Führerscheinentzug nur bei schweren oder wiederholten Vergehen verhängt wird, wird die Strafe in der Regel nicht einfach aufgehoben.

Vielleicht können Sie aber eine Verkürzung der Sperrfrist erwirken. Dafür sollten Sie zum einen an den angebotenen Schulungsmaßnahmen teilnehmen und zum anderen darlegen, dass der Verlust des Führerscheins Ihre Existenz bzw. Ihren Arbeitsplatz bedroht.

Kann man ein Fahrverbot umgehen?

Auch bei einem Fahrverbot versuchen viele Autofahrer, die Strafe zu umgehen. Welche Möglichkeiten gibt es hierfür?

Es kann Einspruch eingelegt werden. Innerhalb des Einspruchs kann mit der mangelnden Schwere des Vergehens argumentiert werden oder mit der persönlichen Situation. Brauchen Sie den Führerschein beispielsweise beruflich, könnte dies ein Grund für die Aufhebung des Fahrverbots sein.

Es kommt allerdings immer darauf an, welches Vergehen vorliegt, ob Sie Wiederholungstäter sind und wie stark der dargelegte Härtefall tatsächlich wiegt.

Wird ein Fahrverbot aufgehoben, so lässt es sich meist in ein höheres Bußgeld umwandeln.

Die Sperrfrist beim Führerschein

Als Sperrfrist bezeichnet man den Zeitraum, in welchem nach dem Führerscheinentzug kein neuer Führerschein beantragt werden darf. Ist die Sperrfrist abgelaufen und wird der Antrag gestellt, überprüft das Führerscheinamt, welche Maßnahmen für die Rückerlangung zu treffen sind. Im Schnitt wird die Sperrfrist mit neun bis zwölf Monaten veranschlagt. Gesetzlich sind bis zu 5 Jahre und in Ausnahmefällen lebenslang möglich.

 

Die isolierte Sperrfrist

Von einer isolierten Sperrfrist spricht man, wenn keine Fahrerlaubnis vorliegt, die entzogen werden kann. Dennoch kann eine Sperrfrist verhängt werden, um die Beantragung einer Fahrerlaubnis zu verhindern.

Die lebenslange Sperrfrist

Eine lebenslange Sperrfrist ist selten und wird nur bei besonders schweren und wiederholten Vergehen verhängt. Dazu zählt unter anderem das wiederholte Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, das wiederholte Fahren trotz Fahrverbot oder Sperrfrist und das Nutzen des Autos für Überfälle und andere Straftaten.

Die Sperrfristverkürzung

Sperrfristen können unter Umständen verkürzt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie beruflich auf das Auto angewiesen sind. Allerdings braucht es für die Verkürzung triftige Gründe, die nachgewiesen werden müssen.

Wiedererteilung

Nach der Sperrfrist wird die Fahrerlaubnis nicht einfach automatisch wieder erteilt. Sie müssen dies im Rahmen der Wiedererteilung beantragen.

Aufgrund langer Bearbeitungszeiten ist es ratsam, den Antrag auf Wiedererteilung acht bis zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist zu stellen. Bei einem Führerscheinentzug mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) durch z.B. ein Alkoholdelikt muss mit einer Bearbeitungszeit von drei Monaten gerechnet werden.

Die zuständige Führerscheinbehörde prüft anhand Ihres Antrags, ob es weiterer Maßnahmen bedarf, damit der Führerschein wieder ausgestellt werden darf. Das kann zum Beispiel die MPU sein. War ein Alkohol- oder Drogenvergehen die Ursache für den Führerscheinentzug, kann auch ein Test angeordnet werden, der Ihre Abstinenz nachweist.

Ab wann kann eine MPU nach dem Führerscheinentzug erfolgen?

Ob eine MPU notwendig ist, entscheidet die zuständige Führerscheinbehörde. In der Regel muss eine MPU erfolgen, wenn Sie zu viele Punkte in Flensburg haben. Die Behörde wird die Sachlage nach Ihrem Antrag auf Wiedererteilung überprüfen.

Wird die MPU angeordnet, muss diese positiv absolviert werden. Die einzige andere Möglichkeit besteht in der Verjährung bzw. im Ablauf der Tilgungsfrist Ihres Vergehens. Dies dauert allerdings mindestens zehn Jahre.

Weitere Fragen & Antworten

Auch auf dem Fahrrad und zu Fuß ist man nicht sicher vor einem drohenden Führerscheinentzug. Beides kommt allerdings deutlich seltener vor.

Einem Fußgänger kann zum Beispiel der Führerschein nicht direkt entzogen werden. Vermutet die Führerscheinbehörde allerdings eine Abhängigkeit und stuft Sie somit als Gefahr für den Straßenverkehr ein, kann eine MPU angeordnet werden. Diese muss bestanden werden, um den Führerschein zu behalten.

Während es für Fußgänger keine Promillebegrenzung gibt, müssen sich Radfahrer an die gleichen Regeln wie Autofahrer halten. Das bedeutet, dass es schon ab 0,3 Promille bei auffälligem Verhalten und spätestens ab 0,5 Promille Bußgelder und Punkte in Flensburg gibt. Wird man mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt, kann sofort eine MPU angeordnet werden, die bei Nichtbestehen zum Führerscheinentzug führt.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein nur vorübergehend abgegeben, bei einem Führerscheinentzug wird die Fahrerlaubnis ungültig und muss neu beantrag werden
  2. Die Wiedererteilung kann erst nach einer Sperrfrist beantragt werden und ist unter Umständen mit weiteren Maßnahmen wie einer MPU verbunden
  3. Gegen den Führerscheinentzug kann Einspruch eingelegt werden, wenn triftige Gründe vorliegen
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