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Geschwindigkeits­über­schreitung – Bußgeldkatalog Geschwindigkeit

Die neue Bußgeldkatalogverordnung trat am 9. November 2021 in Kraft – alle Strafen dazu finden Sie hier. Für Verstöße, die bis 8.11.2021 begangen wurden, gilt der alte Bußgeldkatalog.

Geschwindigkeits­überschreitung mit dem PKW & Motorrad

Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit dem PKW ohne Anhänger (bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) und Motorräder.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts PKW & Motorrad

  • Sofern Verkehrsschilder nichts anderes angeben (etwas Tempo 30 Zone), dürfen Sie innerorts maximal 50 km/h fahren.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts PKW & Motorrad

  • Außerorts auf Landstraßen dürfen Sie, sofern es keine Verkehrsschilder gibt, die etwas anderes vorschreiben, maximal 100 km/h fahren.
  • Auf Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, es sei denn, Verkehrsschilder schreiben eine maximale Geschwindigkeit vor.

Geschwindigkeits­überschreitung PKW mit Anhänger

Strafen für PKW mit Anhänger innerorts und außerorts bei Geschwindigkeitsüberschreitung:

Geschwindigkeitsüberschreitung PKW mit Anhänger innerorts

  • Maximal 50 km/h fahren, es sein denn zu beachtende Verkehrsschilder schreiben eine geringere Geschwindigkeit vor.

Geschwindigkeitsüberschreitung PKW mit Anhänger außerorts

  • Maximal 80 km/h – also auf Landstraßen und Autobahnen, es sei denn, Verkehrsschilder schreiben eine geringere Geschwindigkeit vor.
  • Ausnahmen gibt es für Anhänger, die zulassungsbedingt und entsprechender Plakette 100 km/h fahren dürfen.

Geblitzt und mit dem Handy telefoniert

Wurden Sie mit Handy am Steuer geblitzt, haben Sie zwei Ordnungswidrigkeiten begangen: Handy am Steuer und Geschwindigkeitsüberschreitung.

Beides geschah in sogenannter Tateinheit, also zur selben Zeit. Das Bußgeld orientiert sich in diesem Fall an dem schwereren Verkehrs­verstoß.

  • Wiegt die Strafe für die Geschwindigkeits­überschreitung mehr als die Strafe für das Handy am Steuer, werden Sie als Temposünder nur für diese belangt.

Erfahren Sie mehr zu den Strafen auf unserer Seite mit dem Handy geblitzt.

Strafen bei wiederholter Geschwindigkeits­überschreitung

Ob Sie als sogenannter Wiederholungstäter gelten, hängt davon ab, wie schlimm die Verstöße waren und wie oft Sie innerhalb kurzer Zeit einen Verkehrsverstoß begangen haben.

Wenn Sie innerhalb eines Jahres nur zweimal bei einer Geschwindigkeitskontrolle etwas zu schnell gefahren sind und dafür eine geringe Strafe erhalten haben, gelten Sie sicher nicht als Wiederholungstäter, Mit einer härteren Strafe ist in diesem Fall nicht zu rechnen.

Wiederholungstäter bei deutlichem Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit

Beharrlichen“ Temposündern, die im innerhalb eines Jahres zweimal beim Überschreiten der Höchst­geschwindigkeit geblitzt wurden und das Tempolimit mit mehr als 26 km/h überschritten haben, droht neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot von einem Monat.

Hinsichtlich der Jahresfrist, innerhalb derer man zweimal die geltende Geschwindigkeits­begrenzung überschritten hat, ist zu beachten, dass diese Frist erst mit dem Tag  beginnt, an dem der entsprechende Bußgeld­bescheid rechtskräftig wird.

Sollte es zudem so sein, dass aufgrund einer dieser beiden in Jahresfrist begangenen Tempo­sünden bereits ein Fahr­verbot gegen den Fahrer verhängt wurde, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat.

Unterschied Geschwindigkeits­überschreitung innerorts & außerorts

Bei Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten für nicht angepasste Geschwindigkeit unterscheidet die Straßenverkehrs­ordnung (StVO) grundsätzlich zwischen Verstößen, die  innerorts und solchen, die außerorts gemessen wurden.

Innerorts (PKW)

  • Wer in geschlossenen Ortschaften zu schnell fährt, gefährdet in höherem Maße Fußgänger oder Radfahrer. In diesem Sinne fallen die Strafen für Vergehen gegen Geschwindigkeits­beschränkungen hier auch höher aus:
  • fährt man über 20 km/h schneller als erlaubt, drohen 1 Punkt in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
  • überschreitet man die erlaubte Geschwindigkeit innerorts gar um mehr als 40 km/h, kommt zum Bußgeld und den zwei Punkten in Flensburg ein einmonatiges Fahrverbot hinzu.

Außerorts (PKW)

  • Auch bei Geschwindigkeits­überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften werden grobe Verstöße gegen Geschwindigkeits­begrenzungen mit Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bestraft, wenn:
  • man über 20 km/h schneller als erlaubt fährt (1 Punkt)
  • die erlaubte Geschwindigkeit gar um mehr als 30 km/h überschreitet (1 Monat Fahrverbot und 1 Punkt in Flensburg).

Zu bedenken ist, dass mit zunehmender Geschwindigkeit auf Autobahnen und Landstraßen – und hier wird ja generell immer schneller gefahren als in Städten – auch der Bremsweg zunimmt und die Wahrscheinlichkeit von Unfällen mit schlimmen Folgen praktisch mit jedem Kilometer pro Stunde, den man zu schnell unterwegs ist, proportional steigt. Lesen Sie dazu auch unsere Informationen zum Thema Mindestgeschwindigkeit und Schrittgeschwindigkeit.

 

Tempo-Intervalle

1 – 20 km/h zu schnell

21 – 30 km/h zu schnell

31 bis 40 km/h zu schnell

41 bis 50 km/h zu schnell

51 bis 60 km/h zu schnell

über 70 kmh zu schnell

  • Der große Sprung in Sachen Bußgeld  setzt außerorts zwar ebenso wie innerorts erst ab 21 km/h zu viel ein, doch fällt das Bußgeld für Temposünden außerhalb geschlossener Ortschaften mit 70 Euro etwas günstiger aus als Tempovergehen in geschlossenen Ortschaften. Ebenso muss man auch außerorts mit einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn man mehr als 20 km/h zu schnell fährt, als erlaubt ist.

Wussten Sie schon…?

Toleranzabzug Blitzer

Wenn Sie geblitzt wurden und unsicher sind, welches Bußgeld nun auf Sie zukommt, sollten Sie 3 Dinge zum Thema Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsüberschreitung wissen. Klicken Sie den Link für detaillierte Informationen oder lesen Sie hier unseren Kurzüberblick.

1. Opportunitätstoleranz

Auch wenn Sie bei der Geschwindigkeits­kontrolle zu schnell waren, bekommen Sie mitunter kein Bescheid, weil Sie unter die sogenannte Opportunitäts­toleranz fallen. Diese ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Berlin beispielsweise werden Tempoverstöße erst ab einer Mehrgeschwindigkeit von 5 km/h verfolgt. In Sachsen-Anhalt beträgt die Opportunitäts­toleranz sogar 10 km/h. Oft sind die Blitzer bereits so eingestellt, dass Sie beispielsweise in einer 30er Zone erst ab 40 km/h auslösen.

2. Toleranzabzug von der gemessenen Geschwindigkeit

Beim Blitzen gibt es grundsätzlich einen Toleranzabzug. Der beträgt bei standardisierten Blitzverfahren wie Starenkästen oder Laserpistolen 3 km/h oder 3 Prozent:

  • bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen
  • bei Geschwindigkeiten über 100 km/h werden 3 Prozent abgezogen

Bei mobilen Messverfahren wie Video­überwachung aus dem Auto gelten andere Toleranzbereiche:

  • 5 km/h bei Messungen unter 100 km/h
  • 5 Prozent der gefahrenen Geschwindigkeit bei Messungen über 100 km/h

In Einzelfällen, bei besonders ungenauen Messungen, ist ein Toleranz­abzug bis zu 20 Prozent möglich.

Der Toleranzabzug entscheidet mitunter über die Höhe der Strafe. Waren es 31 km/h zu viel oder doch nur 30 km/h? Erstes bedeutet einen Monat Fahrverbot, zweites nicht. Deshalb ist gerade bei den ungenaueren mobilen Messungen zu empfehlen, den Bußgeldbescheid genau zu prüfen und einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.

3. Ungenaue Autotachos

Autotachos zeigen in der Regel eine höhere Geschwindigkeit an als die tatsächlich gefahrene. Bei modernen Autos handelt es sich dabei jedoch nur um minimale Abweichungen von 2 bis 3 Prozent.

Wenn Sie also in der 80er-Zone laut Tacho bei 106 km/h geblitzt worden sind, waren Sie tatsächlich nur mit 103 km/h unterwegs. Wenn Sie dann noch 3 Prozent Toleranz abziehen, beträgt Ihr Tempoverstoß nur 20 km/h statt 26 km/h. Der Punkt in Flensburg bleibt Ihnen erspart.

Bei älteren Autos ist die Tachoanzeige ungenauer. Die Abweichung darf jedoch maximal 10 Prozent plus 4 km/h betragen (§ 57 StVZO).

Verlassen Sie sich jedoch nicht auf solche Rechenspiele. Entscheidend ist die Messung der Polizei.

Auf der Seite Geschwindigkeitskontrolle erfahren Sie mehr zum Vergleich der Systeme und Apparate zur Geschwindigkeitsmessung.

FAQ Geschwindigkeits­überschreitung

Auch wenn viele es glauben: In so genannten 30er-Zonen gelten keine gesonderten Regelungen bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitungen. Vielmehr greifen auch bei Zone 30 genau die Bußgelder, die auch bei anderen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts angewendet werden.  Lesen Sie dazu mehr auf unserer Seite 30er Zone geblitzt.

Wie auch in der 30er-Zone gelten in verkehrsberuhigten Bereichen, die zum Teil auch als Spielstraßen, Fußgängerzonen und Gehwege ausgeschildert sind, keine Sonderregelungen. Es greift auch hier der Bußgeldkatalog im Sinne der Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit innerorts. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite verkehrsberuhigter Bereich.

Wer auf die dumme Idee kommt, sich auf einer öffentlichen Straße ein Rennen zu liefern, wird hart bestraft. Wird man erwischt, ist für einen Monat der Führerschein weg, es gibt zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 400 Euro ist fällig.

In den meisten Ländern kosten Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich mehr als in Deutschland. Informieren Sie sich besser vor Fahrantritt, welche Bußgelder auf Sie zukommen könnten.

Wenn Sie geblitzt wurden, können Sie entweder durch die Polizei vor Ort zur Kasse gebeten werden. Bußgeldbescheide werden auch aus dem Ausland nach Deutschland zugestellt. Dank EUCARIS können die Halterdaten auch im Ausland ermittelt werden.

Sollten Sie das Bußgeld nicht bezahlen, kann im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens auch eine Haftstrafe drohen.  Wie schnelle Sie in Europa fahren dürfen, finden Sie auf unserer Seite Tempolimits in Europa. In folgender Tabelle sehen Sie ein Auszug von Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Land Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld
Schweiz 25 km/h innerorts
31 km/h außerorts
Höhere Geschwindigkeitsüberschreitung
650 €
650 €
Tagessätze
Österreich 20 km/h
50 km/h
20 €
150 € bis 2180 € (nicht einheitlich festgelegt)
Italien 50 km/h
ein Drittel Aufschlag zwischen 22 und 7 Uhr
530 €
Frankreich bis 20 km/h außerorts
bis 20 km/h innerorts
20 bis 49 km/h
ab 50 km/h
68 bis 180 €
135 bis 375 €
135 bis 375 €
bis 1.500 €
Spanien 20 km/h
über 50 km/h
ab 100 €
ab 600 €
Schweden bis 10 km/h 226 €
Dänemark 20 km/h
über 50 km/h
ab 135 €
ab 335 €

Sofern die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit nicht 20 km/h (für LKW: 15 km/h) überschreitet, bleibt es auch für Fahranfänger bei einem entsprechenden Ordnungsgeld. Ist man in der Probezeit jedoch noch schneller unterwegs, handelt es sich um einen A-Verstoß. Hier drohen neben Punkten in Flensburg sowohl eine Aufbauseminar wie auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.

Sinkt die Sichtweite aufgrund von Nebel, Schneefall oder Regen auf unter 50 Meter, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Zudem sollten Sie bei schlechter oder eingeschränkter Sicht auf Schilder achten, die eventuell eine noch geringere Geschwindigkeit vorsehen. Sobald Sie diese Tempolimits überschreiten, greift der entsprechende Bußgeldkatalog inner- oder außerorts. Prinzipiell darf die Geschwindigkeit nur so hoch sein, dass man es schafft, das eigene Auto innerhalb der übersehbaren Strecke zum Stehen zu bekommen.

Hier gelten die allgemeinen Vorschriften und Strafen gemäß Straßenverkehrsgesetz und Bußgeldkatalog.

Unterschieden wird bei Bußgeldern für Geschwindigkeitsübertretungen in und an Baustellen zudem auch zwischen:

  • inner- und außerorts.
  • PKW und LKW.

In Bereichen, wo beispielsweise durch eine Baustelle entsprechende Schilder auf eine erhöhte Unfallgefahr hinweisen, wird oft oft auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgehoben. Fährt man hier zu schnell und überschreitet diese Tempovorgaben, gilt der allgemeine Bußgeldkatalog.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in § 3 Absatz. 1, 2 und 4 die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts und außerorts,und das sowohl für PKW wie auch für LKW.. Innerorts darf kein Fahrzeug schneller als 50 km/h fahren, während außerhalb geschlossener Ortschaften  PKW 100 km/h fahren dürfen, LKW hingegen nur zwischen 60 und 80 km/h. Autobahnen sind davon ausgenommen.

Daneben regelt §3 der StVO auch allgemeine Dinge, dass man beispielsweise Rücksicht auf andere nehmen und nicht langsamer als notwendig fahren soll.

Die Verkehrsordnung unterscheidet bei Verstößen gegen die Geschwindigkeitslimits zwischen vorsätzlichen oder fahrlässigen. Letztere haben schwerwiegendere Konsequenzen hinsichtlich Höhe des Bußgelds wie auch mit Hinblick auf Punkte in Flensburg und Fahrverbote.

Grundsätzlich wird nie von einem Vorsatz ausgegangen. Fährt man aber beispielsweise doppelt so schnell wie erlaubt oder auch verstößt man innerhalb kurzer Zeit mehrfach gegen Tempolimits oder fährt man 100 km/h, obwohl eine beschränkte Sichtweise oder eine erhöhte Unfallgefahr besteht, wird man den Vorsatz kaum bestreiten können.

Solange Geschwindigkeitsüberschreitungen als Ordnungswidrigkeiten und eben nicht als Straftaten geahndet werden – was in der Regel der Fall ist – gilt man nicht als vorbestraft, auch nicht im Falle von Punkten in Flensburg, für notorische Raser oder bei Fahrverboten.

Anders verhält es sich natürlich, wenn es um Unfälle mit Todesfolge geht, die aufgrund zu hoher Geschwindigkeit verursacht wurden.

Aber auch im Falle, dass man anderweitig vorbestraft ist, haben zumindest Ordnungswidrigkeiten in der Regel keine Einfluss auf Verurteilungen für Straftaten.

Es gibt Ausnahmefälle, in denen Temposünder anstelle eines Fahrverbots mit einem deutlich höheren Bußgeld bestraft wurden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihnen ohne Führerschein die Kündigung droht. Wurde das Fahrverbot jedoch für mehrere Monate ausgesprochen, kann man in solchen Fällen höchstens auf eine Verkürzung hoffen.  Höheres Bußgeld anstatt Fahrverbot gilt jedoch nur, wenn es sich bei der der Geschwindigkeitsüberschreitung um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat handelt.

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