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Halten und Parken

Bußgeld und Punkte in Flensburg bei Verhaltensfehlern beim Halten und Parken gemäß Bußgeldkatalog.


Tatbestand Bußgeld in EURO Punkte Fahrverbot
Unzulässig gehalten -
in den in § 12 Abs. 1 genannten Fällen 10 € - nein
- mit Behinderung 15 € - nein
in "zweiter Reihe" 15 € - nein
- mit Behinderung 20 € - nein
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 15 € - nein
- mit Behinderung 25 € - nein
länger als 1 Stunde 25 € - nein
- mit Behinderung 35 € - nein
wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist 40 € 1 nein
Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, Nr. 9 StVO das Halten verbietet, oder auf Geh- und Radwegen 15 € - nein
- mit Behinderung 25 € - nein
länger als 1 Stunde 25 € - nein
- mit Behinderung 35 € - nein
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 35 € - nein
und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 50 € 1 nein
Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den in § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 7, 8 Buchstabe a, b oder d oder Nr. 9 genannten Fällen 10 € - nein
- mit Behinderung 15 € - nein
länger als 3 Stunden 20 € - nein
- mit Behinderung 30 € - nein
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 35 € - nein
In einem nach § 12 Abs. 3a Satz 1 StVO geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht oder einem Kraftfahrzeuganhänger über 2 t zulässiges Gesamtgewicht regelmäßig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 30 € - nein
Mit Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 20 € - nein
In "zweiter Reihe" geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 20 € - nein
- mit Behinderung 25 € - nein
länger als 15 Minuten 30 € - nein
- mit Behinderung 35 € - nein
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten 20 € - nein
- mit Behinderung 30 € - nein
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 25 € - nein
- mit Behinderung 35 € - nein
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10 € - nein
Nicht Platz sparend gehalten oder geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 10 € - nein
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 5 € - nein
bis zu 30 Minuten 5 € - nein
bis zu 1 Stunde 10 € - nein
bis zu 2 Stunden 15 € - nein
bis zu 3 Stunden 20 € - nein
länger als 3 Stunden 25 € - nein
Zu beachten: Wer sein Fahrzeug verlässt oder wer länger als 3 Minuten hält, der parkt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Stand: 2009


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