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Handy am Steuer: Strafen & Bußgelder vermeiden

Wer mit einem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Schließlich sind sowohl ältere Mobiltelefone als auch moderne Smartphones eine gefährliche Ablenkung im Straßenverkehr. Wie hoch fallen die Strafen aus und gibt es Ausnahmen für die Nutzung eines Handys?

Handy am Steuer – Strafen nach Bußgeldkatalog?

Das benutzen eines Handys am Steuer ist nicht selten die Ursache für Fahrfehler und Unfälle. Damit Handysünder dies einsehen, fallen die Bußgelder relativ hoch aus. Da das Handy eine immer größere Rolle im Alltag spielt und Verstöße dieser Art eher zu- als abnehmen, wurden die Bußgelder 2017 nochmals verschärft.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Als Fahrer das Handy am Steuer genutzt (in die Hand genommen während der Fahrt oder bei Stopp mit laufendem Motor; gilt auch für Fahrzeuge mit Start/Stopp-Automatik) 100 € 1 nein
  • inkl. Gefährdung
150 €
2
1 Monat
  • inkl. Sachbeschädigung
200 €
2
1 Monat
Beim Radfahren 55 €

Verbote und Strafen beziehen sich auf sämtliche Geräte (z.B. Navi, iPod, iPad, Smartwatch usw.)

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Unfall wegen einem Handy am Steuer: Mit welchen Strafen ist zu rechnen?

Achtung: Kommt es zum Unfall, weil Sie zum Beispiel das Handy bedient haben, können Sie im schlimmsten Fall wegen grober Fahrlässigkeit im Straßenverkehr angeklagt werden. Dann drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Dies hängt aber stark vom Unfallhergang ab und ist somit nur für den konkreten Einzelfall bestimmbar.

Klar ist aber, dass schon bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und auch bei einer Sachbeschädigung mit einem hohen Bußgeld und mit Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot gerechnet werden muss.

Wussten Sie schon…?

Was leistet die Kfz-Versicherung bei einem Unfall, wenn ich das Handy am Steuer bedient habe?

Inwiefern die Versicherung mögliche Kosten bei einem Unfall übernimmt, dessen Ursache auf die Nutzung eines Handys zurückzuführen ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt maßgeblich von der konkreten Versicherung und vom Unfallhergang ab.

Es steht allerdings fest, dass Handysünder den Versicherungsschutz riskieren, da ihr Verhalten als fahrlässig einzustufen ist.

Darf das Handy während der Fahrt als Navi benutzt werden?

  • Ja, darf es. Jedoch nur in der Halterung und mit Sprachsteuerung.

Grundsätzlich darf das Handy nur in der Halterung während der Fahrt benutzt werden. Und dann nur mit kurzem Blickkontakt und einfachem Tastendruck.

Eine Programmierung der Navi App während der Fahrt ist verboten. Gleiches gilt auch für Handy-Navis, die mit dem Auto Touchscreen verbunden sind. Der Touchscreen darf während der Fahrt nicht bedient werden.

Darf man eine Smartwatch während der Fahrt benutzen?

Die Smartwatch bietet ähnliche viele Funktionen wie ein Smartphone. Ein kurzer Blick auf die Smartwatch zum Abrufen von Informationen während der Fahrt ist erlaubt. Eine manuelle Bedienung nicht.

Darf ich das Autoradio während der Fahrt bedienen?

Von der Neuregelung des § 23 StVO Absatz 1 sind alle elektronischen Geräte betroffen, auch das Autoradio.

Wer das Radio bedient und dabei länger als eine Sekunde den Blick von der Straße abwendet, riskiert ein Bußgeld, wenn er dabei erwischt wird.

Darf ich beim Radfahren mit dem Handy telefonieren?

  • Für Fahrräder gilt dasselbe wie für andere Fahrzeuge: Striktes Handyverbot

bzw. Verbot der manuellen Bedienung von elektronischen Geräten. Das betrifft theoretisch auch den Rasierapparat.

Weitere Fragen & Antworten

Auch hier gilt: Das Handy darf dazu während er Autofahrt bzw. während der Motor läuft nicht in die Hand genommen werden.

Sie sind vorbildlich und wollen nicht ans Telefon gehen, sondern drücken den Anruf weg? Falsch! Auch das ist verboten.

Wer zum Telefonieren auf dem Standstreifen einer Autobahn hält, verstößt gleich doppelt gegen die StVO: Handyverbot und verbotener Halt auf dem Standstreifen. Der Standstreifen ist nur für Pannen vorgesehen (§ 18 Abs. 8 StVO).

Grundsätzlich gilt, dass das Handy immer dann im Auto benutzt werden darf, wenn das Fahrzeug steht und der Motor abgeschaltet ist. Stehen Sie also länger im Stau, können Sie unter diesen Bedingungen Ihr Handy benutzen.

Die Nutzung des Handys während der Fahrt ist verboten. Hierzu zählt auch das Anschließen zum Laden, da auch hier eine Ablenkung vom Straßenverkehr zu befürchten ist.

Die Rechtslage ist allerdings nicht so eindeutig wie beim Telefonieren oder beim Verschicken von Nachrichten – einige Gerichtsurteile der letzten Jahre haben Autofahrern Recht gegeben, die Einspruch gegen das Bußgeld eingelegt hatten.

Eine Handy-Halterung ist kostengünstig und kann eine sinnvolle Anschaffung sein. Nutzen Sie Ihr Handy beispielsweise als Navigationsgerät, so sorgt die Halterung dafür, dass Sie das Handy nicht in der Hand halten müssen, was verboten wäre. Die Halterung schützt Sie also vor einer Strafe.

Grundsätzlich ist es nicht verboten, das Handy aufzuheben, wenn es in den Fußraum fällt. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Sie dabei sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden, indem Sie Ihren Blick zu lange von der Straße abwenden. Fahren Sie also im Zweifelsfall rechts ran.

Generell wird davon ausgegangen, wer sein Handy in der Hand hält, benutzt es auch. Allerdings bedarf es konkreter Beweise der Benutzung. So ist es zum Beispiel erlaubt, dass Telefon auf einen anderen Platz zu legen oder an den Beifahrer weiterzugeben.

Konkrete Beweise wäre Aufnahmen, die zeigen, dass der Beschuldigte das Handy ans Ohr hält oder darauf tippt oder wischt. Ein bloßes Wegdrücken eines Anrufs wäre schon eine unerlaubte Benutzung.

Als Beweis reicht auch die Aussage des Polizisten. Allerdings muss er diese dann vor Gericht auch glaubwürdig vortragen.

Regional kontrolliert die Polizei mit einem Sonderaufgebot großräumig Verstöße gegen das Handyverbot, meistens gleich zusammen mit dem Verstoß gegen die Gurtpflicht.

Es handelt sich um Sichtkontrollen. Die Beamten beobachten Autofahrer z. B. mit Fernsichtgeräten. Ein andere Maßnahme sind Blitzer. Sie registrieren wenn bei der Geschwindigkeitsübertretung gleichzeitig auch noch das Handy benutzt wurde.

In der Regel wird man nur für das Vergehen sanktioniert, das laut Bußgeldkatalog mit der höheren Strafe belegt ist (die sogenannte Tateinheit). Werden Sie also innerorts mit 31 km/h zu viel und Handy am Ohr geblitzt, werden Sie nur für die Geschwindigkeitsübertretung bestraft (160 Euro, 2 Punkt).

Allerdings kann u.U. die Strafe unter Berücksichtigung des Handyverstoßes erhöht werden (§ 3 Abs. 5 BKatV). Dann wird das Bußgeld um die Hälfte des Regelsatzes für den Handyverstoß (50 Euro) erhöht. Möglich sind dann auch 3 Punkte statt 2 Punkt in Flensburg.

Nein. Es ist ebenso ein Gerät der Kategorie Kommunikation und nach § 23 StVO für die Benutzung während der Fahrt verboten.

Nein. Auch Walkie-Talkies sind für Autofahrer tabu. Die Benutzung wird genauso sanktioniert wie ein Handy am Steuer.

Sie darf es sich zeigen lassen, aber nicht einsehen.

Fahranfänger, die gegen § 23 StVO Abs. 1 a, b verstoßen, zahlen wie alle anderen auch das reguläre Bußgeld von 100 Euro und erhalten einen Punkt in Flensburg. Der Handyverstoß ist ein A-Verstoß, ein schwerwiegender Verkehrsverstoß. Der Fahranfänger muss an einem Aufbauseminar teilnehmen und seine Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Beim zweiten Handyverstoß droht ein Fahrverbot, beim dritten wird der Führerschein entzogen.

Bei einer großen Studie in den USA wurde das Verhalten von 3500 Autofahrern untersucht. In ihren Fahrzeugen waren Kameras, Sensoren und Radargeräte installiert, um relevante Daten wie z.B. Blickrichtung, Körperbewegung, Geräusche und Geschwindigkeit zu erfassen.

Das Ergebnis: Ablenkung gehört neben Fahruntüchtigkeit und Fahrfehlern zu den drei größten Unfallursachen. Ein ganz großer Ablenker ist das Handy. Der Blick richtet sich weg von der Fahrbahn. Allein der Griff zum Handy steigert die Unfallgefahr um das Fünffache. Das Lesen und Schreiben von Nachrichten sogar um das Zehnfache, so die Studie.

Gerade jüngere Fahrer sind betroffen. Laut einer Umfrage der Zeitung BILD unter 18 bis 24-Jährigen gab jeder Vierte zu, während der Fahrt des Smartphone zu benutzen. Experten sind sich sicher, dass die Dunkelziffer noch viel höher ist.

Die Ablenkung durch Handys im Straßenverkehr ist extrem gefährlich. Diese einfache Rechnung zeigt auf wie gefährlich:

Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h legen Sie in einer Sekunde rund 14 Meter zurück. Das bedeutet, wenn Sie nur eine Sekunde auf Ihr Handy schauen, absolvieren Sie 14 Meter im Blindflug.

Beim Lesen oder Schreiben von Nachrichten richtet sich der Blick jedoch deutlich länger auf das Smartphone. Sind Sie zum Beispiel bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h 3 Sekunden abgelenkt, haben Sie 100 Meter ohne Blick auf die Straße zurückgelegt.

Gerade die Kombination aus schnellem Fahren und Handynutzung kann verheerende Auswirkungen haben. Die Wegstrecke ohne Sicht steigt um ein Mehrfaches und damit das Unfallrisiko. Und kommt es zum Unfall, ist der Schaden ungleich höher als bei geringen Geschwindigkeiten.

Welche fatalen Folgen die Benutzung eines Smartphones während der Fahrt haben kann, zeigt eindrucksvoll ein Video der britischen Polizei, in dem ein Unfall nachgestellt wurde.

Auch im Ausland sollten Sie es tunlichst unterlassen, am Steuer mit dem Handy zu hantieren. Die folgende Grafik zeigt, dass Sie in den meisten Ländern Europas im Vergleich zu Deutschland bei Verstoß gegen das Handyverbot viel tiefer in die Tasche greifen müssen.

Land Bußgeld
Belgien ab 110 €
Bosnien-H. ab 50 €
Bulgarien 25 €
Dänemark 200 €
Estland bis 400 €
Finnland 100 €
Frankreich ab 135 €
Griechenland 100 €
Großbritannien ab 230 €
Island 40€
Italien ab 160 €
Irland ab 60 €
Kroatien 70 €
Lettland 15 €
Litauen ab 85 €
Luxemburg 145 €
Niederlande 230 €
Norwegen 135 €
Österreich ab 50 €
Polen ab 50 €
Portugal ab 120 €
Rumänien ab 125 €
Schweden 160 €
Schweiz 85 €
Slowakei ab 50 €
Slowenien 120 €
Spanien ab 200 €
Tschechien ab 40 €
Ungarn ab 50 €

Eins vorweg: Lügen haben kurze Beine. In den seltensten Fällen kommen Handysünder mit ihren Ausreden durch. Dennoch haben wir einige der beliebtesten Ausreden gelistet:

  • Ich habe das Handy als Ohrwärmer für mein entzündetes Ohr genutzt.
  • Das war kein Handy. Das war mein Akku-Rasierer.
  • Ich habe mein Handy als Kieferstütze für meinen defekten Kiefer benutzt.
  • Ich habe nicht telefoniert, sondern mein Handy als Diktiergerät genutzt.
  • Ich hatte kein Handy in der Hand, sondern habe nur meinen Kopf an der Fahrertür abgestützt.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Ihnen muss also nachgewiesen werden, dass Sie ein Handy während der Fahrt oder im Stand bei laufendem Motor benutzt haben. Ein Einspruch ist immer dann sinnvoll, wenn die Beweislast etwa durch Blitzerfotos oder Zeugenaussagen nicht ausreicht.

Ein Beispiel: Wegen der Aussage eines Polizisten, der eine typische Handbewegung gesehen hat, erhielt die betroffene Person einen Bußgeldbescheid. Das OLG Thüringen entschied dagegen. Die typische Handbewegung „Hand zum Ohr“ reicht als Beweis für eine Handybenutzung nicht aus. Auch wenn sich bei näherer Kontrolle herausstellt, dass sich im Auto ein Handy befindet. Die Hand ans Ohr zu führen, könne vielfältigste Gründe haben.

Ist auf dem Blitzerfoto nicht klar zu erkennen, wer das Fahrzeug gefahren ist? War bei der Sichtkontrolle durch die Polizeibeamten nicht eindeutig zu erkennen, ob es sich überhaupt um ein Handy handelt? War der Motor abgestellt, als Sie das Handy benutzten?

Nur wenn hier Zweifel bestehen bzw. die Fragen klar mit NEIN beantwortet werden können, ist ein Einspruch lohnenswert.

Wichtig: Um erfolgreich zu sein, benötigen Sie die Hilfe eines Verkehrsanwaltes. Schweigen Sie zunächst zu dem Vorwurf der unerlaubten Handynutzung. Machen Sie keine Aussagen vor Ort oder nehmen Sie keine Stellung im Anhörungsbogen. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss dann binnen 2 Wochen erfolgen.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Nur Geräte, die in Halterungen stecken bzw. nicht aufgenommen werden müssen, dürfen während der Fahrt benutzt werden.
  2. Erlaubt sind zur Bedienung der Geräte nur Sprachsteuerung bzw. die Vorlesefunktion.
  3. Alternativ ist die Bedienung nur mit kurzer, den Wetterverhältnissen angepasster Blickzuwendung erlaubt.
  4. Generell erlaubt ist die Bedienung von Geräten im Stillstand und bei ausgeschaltetem Motor. Das gilt nicht für den Halt vor der Ampel und die aktive Start/Stopp-Automatik des Fahrzeugs.
  5. Generell verboten sind Geräte in der Hand und die Bedienung des eingebauten Navis oder der Navi App des Smartphones in der Halterung. Die Programmierung des Navigationsgerätes zur Routenberechnung ist nicht mit kurzer Blickzuwendung möglich. Dies gilt für sämtliche Geräte der Kommunikation, Information und Organisation, also zum Beispiel auch für Autoradio und iPod. Erlaubt sind nur noch der kurze Blick und ein einfacher Tastendruck, etwa das Umschalten auf einen anderen Radiosender.

 

„Wird durch grobfahrlässige Verletzung dieser Vorgaben ein Verkehrsunfall auf der Autobahn verursacht, haftet der Fahrzeugmieter für den Schaden in vollem Umfang.“ (Landgericht Potsdam, 6 O 32/09)

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