Ladung
Bußgeld und Punkte bei falscher Ladungssicherung gemäß Bußgeldkatalog.| Tatbestand | Bußgeld in EURO | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert | |||
| bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen | 50 € | - | nein |
| – mit Gefährdung | 75 € | - | nein |
| bei anderen als in Nummer 102.1 genannten Kraftfahrzeugen | 35 € | - | nein |
| – mit Gefährdung | 50 € | - | nein |
| Ladung oder Ladeeinrichtung gegen vermeidbaren Lärm nicht besonders gesichert | 10 € | - | nein |
| Fahrzeug geführt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug | 40 € | - | nein |
| Fahrzeug geführt, das zusammen mit der Ladung eine der höchstzulässigen Abmessungen überschritt, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug, oder dessen Ladung unzulässig über das Fahrzeug hinausragte | 20 € | - | nein |
| Vorgeschriebene Sicherungsmittel nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht | 25 € | - | nein |
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Stand: 2009

