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Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe – mit diesen Strafen müssen Sie rechnen

Ein Parkschein kostet im Durchschnitt 1,26 Euro pro Stunde. In vielen Großstädten sind jedoch auch 3 Euro keine Seltenheit. Weil es ihnen günstiger erscheint, riskieren viele Autofahrer deshalb ein Verwarngeld. Doch Vorsicht: Das Parken ohne Parkschein kann teuer werden. Wie hoch fallen die Bußgelder aus und welche Sonderfälle gibt es?

Welche Strafen drohen beim Parken ohne Parkschein?

Das Parken ohne gültigen Parkschein kostet 10 Euro. Wer die erlaubte Parkzeit um 30 Minuten überzieht, zahlt ebenfalls 10 Euro. 15 Euro Verwarngeld kostet es, wenn Sie länger als eine Stunde überziehen bzw. falsch stehen, 20 Euro bei zwei Stunden und 30 Euro bei drei Stunden. Bei Überschreitung der erlaubten Parkzeit kommen zu den Kosten für das Parkticket also noch die genannten Strafgelder hinzu.

Alle Verwarngelder in der Übersicht:

Parkverstoß Verwarngeld
Parken mit Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder an einer abgelaufenen Parkuhr
  • bis zu 30 Minuten
10 €
  • bis zu 1 Stunde
15 €
  • bis zu 2 Stunden
20 €
  • bis zu 3 Stunden
25 €
  • mehr als 3 Stunden
30 €
  • Übrigens: Ist der Parkscheinautomat kaputt, können Sie zwar ausnahmsweise ohne Parkschein parken, Sie müssen allerdings als Ersatz eine Parkscheibe nutzen.

Dadurch kann nachvollzogen werden, wie lange Sie parken und ob Sie die maximale Parkdauer überschritten haben. Bevor Sie auf die Parkscheibe zurückgreifen, sollten Sie sich erst vergewissern, dass wirklich keiner der Parkautomaten in der unmittelbaren Nähe funktioniert. Denn wie immer gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Auch auf Privatparkplätzen sollten Sie sich an die Regeln halten, wenn Sie keine Strafe riskieren wollen. Häufig genutzte Privatparkplätze sind zum Beispiel die Kundenparkplätze eines Supermarktes. Der Supermarkt bestimmt, wer (meist nur die direkten Kunden) dort wie lange parken darf.

Wer gegen die Bestimmungen verstößt, bekommt in diesem Fall kein Bußgeld, sondern eine sogenannte Vertragsstrafe. Kontrolliert werden diese Parkplätze häufig von privaten Parkraumüberwachern, die vom Supermarkt engagiert werden.

Wie lange ist das Parken ohne Parkscheibe erlaubt?

Nicht nur der fehlende Parkschein kann zum Verhängnis werden. Wer ohne vorgeschriebene Parkscheibe (angezeigt durch Verkehrszeichen Nr. 291) parkt, riskiert ebenfalls ein Verwarnungsgeld.

  • Hier gibt es das gleiche Bußgeld wie beim Parken ohne Parkschein bzw. bei der Überschreitung der erlaubten Parkdauer.

Wie lange Sie mit der Parkscheibe parken dürfen, hängt vom jeweiligen Parkplatz und den dort ausgeschilderten Bedingungen ab.

Wussten Sie schon…?

Wird das Auto ohne Parkschein abgeschleppt?

Das Parken ohne Parkschein sollte nicht übertrieben werden. Sonst wird es teuer. Die Abschleppkosten können bis zu 300 Euro betragen. Auch wenn das Abschleppunternehmen schon vor Ort ist, der Abschleppvorgang aber verhindert werden kann, müssen dennoch die Anfahrtskosten bezahlt werden.

Wer die erlaubte Parkzeit um mehr als eine Stunde überschreitet, riskiert, dass das eigene Auto abgeschleppt wird. Dennoch muss auch hier eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.

Sind noch genügend Parkplätze in der Nähe frei, darf nicht abgeschleppt werden. So lautet ein Urteil des OVG Hamburg im Fall eines Mannes, der seinen Wagen ohne gültigen Parkausweis abgestellt hatte.

Sofort und berechtigt abgeschleppt wird Ihr Auto hingegen, wenn es

  • im absoluten Halteverbot steht
  • in scharfen Kurven und an anderen unübersichtlichen Stellen geparkt ist
  • zu nahe am Fußgängerüberweg oder in einer Feuerwehrzufahrt abgestellt wurde

Auch wer unerlaubt auf Privatgrund parkt, kann abgeschleppt werden.

Kann gegen einen Strafzettel Widerspruch eingelegt werden?

Wenn Sie mit dem Strafzettel nicht einverstanden sind, besteht die grundsätzliche Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dabei muss allerdings einiges beachtet werden.

Zunächst ist festzuhalten, dass ein gewöhnlicher Strafzettel für das Parken ohne Parkschein ein Verwarngeld nach sich zieht. Im rechtlichen Sinne ist dies also noch kein Bußgeldverfahren. Allerdings kann der Widerspruch erst im Rahmen eines Bußgeldverfahrens eingelegt werden.

Sie sollten das Verwarngeld also nicht zahlen, um ein Bußgeldverfahren zu ermöglichen. Im Allgemeinen würden Sie mit dem Bezahlen des Verwarngeldes schlicht die Richtigkeit des Strafzettels anerkennen.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, gleich beim Erhalt des Verwarngeldbescheides einen Anhörungsbogen zu nutzen und zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Sind Sie offensichtlich im Recht, wird das Verwarngeld zurückgezogen, andernfalls wird wieder ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Da die Kosten eines Bußgeldes höher sind, sollten Sie sich sicher sein, dass Sie mit Ihrem Anliegen eine realistische Aussicht auf Erfolg haben. Dabei kann Ihnen auch ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen. Da die Verwarngelder für das Parken ohne Parkschein vergleichsweise niedrig ausfallen, ist es meist ratsam, das Verwarngeld direkt zu bezahlen.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Das Parken ohne Parkschein und das Parken ohne Parkscheibe wird mit einem Verwarngeld bestraft
  2. Die Höhe des Verwarngeldes hängt von der Dauer ab und liegt in der Regel zwischen 10 und 30 Euro
  3. Im schlimmsten Fall kann es sogar zum Abschleppen des Wagens kommen
  4. Ist der Parkscheinautomat defekt, muss eine Parkscheibe ausgelegt werden
  5. Gegen ein Verwarngeld kann Einspruch eingelegt werden
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