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Punkteverfall in Flensburg: Wann werden Punkte gelöscht bzw. verjähren diese?

Wer wiederholt oder schwerwiegend gegen die Verkehrsregeln verstößt, muss mit Punkten Flensburg rechnen. Bei zu vielen Punkten droht sogar der Führerscheinentzug. Doch die Punkte bleiben nicht für immer bestehen, sie verjähren und verfallen. Welche Tilgungsfristen gelten und worauf müssen Sie bei der Verjährung achten?

Wann verfallen bzw. verjähren Punkte nach dem alten und neuen System in Flensburg?

Die in der Verkehrssünderkartei in Flensburg hinterlegten Punkte verfallen im alten- und neuem System nach unterschiedlichen Prinzipien:

Punkteverfall neues System Flensburg

Die Punkte im neuen System verjähren für sich allein. So besteht die Chance, Punkte schneller abzubauen, weil sich die Tilgungsfristen nicht verlängern oder gestoppt werden, wenn neue Punkte hinzukommen. Neu hinzukommende Punkte haben damit keine hemmende Wirkung auf bereits bestehende Punkte. Die Tilgung läuft ab dem Tag der Rechtskraft.

Punkte Verjährungsfrist
1 Punkt (durch Ordnungswidrigkeit) Verjährungsfrist 2,5 Jahre
2 Punkte (durch Ordnungswidrigkeit) Verjährungsfrist 5 Jahre
3 Punkte (durch Straftaten) Verjährungsfrist 10 Jahre

Punkteverfall altes System Flensburg

Die alten Punkte, die vor dem 01.05.2014 vergeben wurden, verjähren nach dem alten Prinzip.

Punkte Verjährungsfrist
1 Punkt  Verjährungsfrist 2 Jahre
2 Punkte  Verjährungsfrist 5 Jahre
3 Punkte Verjährungsfrist 10 Jahre

Sie werden durch neu hinzukommende Punkte jedoch nicht mehr gehemmt.

Für verjährte Punkte gilt eine sogenannte Überliegefrist von einem Jahr. Das bedeutet, nach der Löschung bleiben die Punkte in der Datenbank des FAER für ein weiteres Jahr gespeichert. Warum? Um den zur Tatzeit relevanten Punktestand ermitteln zu können.

Beispiel Punkteverfall Flensburg

Fahrer F. hat am 30.05.2016 7 Punkte auf dem Konto. Am selben Tag wird er geblitzt. Die Strafe: 1 Punkt. Der Bußgeldbescheid wird erst Wochen später am 06.07.2016 rechtskräftig. Inzwischen wurde ein Punkt gelöscht und Fahrer F. hat nur noch 6 Punkte auf dem Konto. Jetzt hätte er also insgesamt 7 Punkte. Zum Zeitpunkt des Vergehens hatte er jedoch 7 Punkte und ist deshalb seinen Führerschein los.

Sie werden durch neu hinzukommende Punkte jedoch nicht mehr gehemmt.

Wann verfallen die Punkte nach der Überliegefrist?

Für verjährte Punkte gilt eine sogenannte Überliegefrist von einem Jahr. Das bedeutet, nach der Löschung bleiben die Punkte in der Datenbank des FAER für ein weiteres Jahr gespeichert. Warum? Um den zur Tatzeit relevanten Punktestand ermitteln zu können.

Ein Beispiel:
Fahrer F. hat am 30.05.2016 7 Punkte auf dem Konto. Am selben Tag wird er geblitzt. Die Strafe: 1 Punkt. Der Bußgeldbescheid wird erst Wochen später am 06.07.2016 rechtskräftig. Inzwischen wurde ein Punkt gelöscht und Fahrer F. hat nur noch 6 Punkte auf dem Konto. Jetzt hätte er also insgesamt 7 Punkte. Zum Zeitpunkt des Vergehens hatte er jedoch 7 Punkte und ist deshalb seinen Führerschein los.

Wussten Sie schon…?

Wie funktioniert das neue Punktesystem in Flensburg?

Am 01. Mai 2014 trat die Punktereform in Kraft. Die Punkte werden nicht mehr im Verkehrszentralregister, sondern im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Statt bei 18 Punkten wird der Führerschein nun bei 8 Punkten eingezogen.

  • Geahndet mit Punkten werden nur noch Vergehen, die die Verkehrssicherheit gefährden.

Früher gab es die Skala von 1 bis 7 Punkten. Ab sofort gibt es je nach Schwere des Verkehrsvergehens nur noch 1 bis 3 Punkte. Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg.

Kategorie Punkte Beispiele
Schwere Ordnungswidrigkeit 1
  • Handy am Steuer
  • Fahren ohne Zulassung
  • Verstoß gegen Winterreifenpflicht
  • Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder Straftat mit/ohne Fahrverbot
Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder Straftat mit/ohne Fahrverbot 2
  • hohe Geschwindigkeitsübertretung
  • Rotlichtverstoß
  • Mindestabstand nicht eingehalten
  • Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis
Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3
  • Alkohol am Steuer (§ 316 StGB)
  • Fahrerflucht
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Der Punktetacho in Ampelfarben

Anhand des sogenannten Punktetachos können Verkehrssünder sehen, wie stark ihr Führerschein bereits gefährdet ist.

Eingeteilt ist der Punktetacho in die Ampelfarben Grün (Punkte 1-3), Gelb (Punkte 4-5), Rot (Punkte 6-7) und schwarz (8 Punkte).

Grün: Vormerkung (1 – 3 Punkte)

Alles ist noch im grünen Bereich. Bei ein bis drei Punkten hat der Verkehrssünder noch nichts zu befürchten.

Gelb: Schriftliche Ermahnung (4 – 5 Punkte) – 1. Stufe

Gelbe Karte: Wer in seiner Verkehrssünder-Datei vier oder fünf Punkte hat, erhält eine schriftliche Ermahnung vom Fahreignungsregister.

Rot: Verwarnung (6 – 7 Punkte) – 2. Stufe

Letzte Warnung: Bei sechs oder sieben Punkten gibt es eine schriftliche Verwarnung. Außerdem erfolgt eine verbindliche Anordnung eines Aufbauseminars. Bei Nicht-Besuch innerhalb von 3 Monaten wird der Führerschein entzogen.

Schwarz: Führerscheinentzug (8 Punkte) – 3. Stufe

Bei acht Punkten ist der Führerschein weg. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens 6 Monate entzogen. Unter Umständen muss eine MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) absolviert werden, um den Führerschein neu beantragen zu können.

Wie erfolgt eine Umrechnung der alten Punkte in Flensburg in das neue System?

Alte Punkte werden nicht gelöscht, sondern umgerechnet. Aus dem alten Punktestand (vor der Punktereform) im Verkehrszentralregister ergibt sich folgender neuer im Fahreignungsregister:

ALTER PUNKTESTAND (VZR)  NEUER PUNKTESTAND (FAER)
1 bis 3 1
4 bis 5 2
6 bis 7 3
8 bis 10 4
11 bis 13 5
14 bis 15 6
16 bis 17 7
18 oder mehr 8

Gibt es Verkehrsverstöße, die nicht mehr in Flensburg eingetragen werden?

Grundsätzlich werden nur noch Verstöße registriert, die unmittelbar die Verkehrssicherheit gefährden. Aber auch die anderen Verstöße werden geahndet. Folgende Verkehrssünden werden nicht in Flensburg registriert:

  • Beleidigung im Straßenverkehr
  • Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz
  • Kennzeichenmissbrauch (sofern ohne Fahrverbot)
  • Unfall mit leichter Verletzung (sofern ohne Fahrverbot)
  • Unberechtigtes Befahren der Umweltzone
  • Verstoß gegen Kennzeichenregelungen
  • Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage
  • Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw

Kann es passieren, dass der Führerschein nach der Umrechnung entzogen wird?

Nein. Wer vor der Punktereform 18 Punkt hatte, hätte seinen Führerschein ohnehin verloren.

Gibt es erhöhte Verwarn- und Bußgelder im neuen Punktesystem?

Grundsätzlich wurde die Grenze für Verwarngelder auf 55 Euro angehoben. Erst ab 60 Euro zählt die Strafe also als Bußgeld. Weiterhin wurden einzelne Bußgelder angepasst und erhöht. Das gilt vor allem für Verstöße, welche die Verkehrssicherheit nicht beeinflussen.

Dazu zählt zum Beispiel ein fehlendes Kennzeichen oder das Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone. Für diese Vergehen gibt es nun keine Punkte mehr, dafür muss allerdings ein höheres Bußgeld bezahlt werden.

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