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Rechts überholen: Wann ist rechts überholen erlaubt & welche Strafen und Bußgelder drohen?

In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot. Und dieses erlaubt bis auf einige Ausnahmen ausschließlich das Überholen von links. Wann und wo Sie aber ausnahmsweise auch rechts überholen dürfen und welche Strafen und Bußgelder Ihnen drohen, wenn Sie unerlaubterweise rechts überholen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wann ist rechts überholen erlaubt, wann ist rechts überholen verboten?

Generell gilt in Deutschland das Rechtsfahrgebot, was wiederum ein Überholen von rechts prinzipiell ausschließt. Ausnahmen bestätigen aber auch in diesem Fall die Regel. So dürfen Sie beispielsweise rechts überholen:

  • wenn Sie auf einer mehrspurigen geradeaus Straße fahren und sich Autos auf der Linksabbiegerspur einordnen.
  • wenn Sie auf einem einspurigen Fahrtstreifen fahren und Autos sich zum Linksabbiegen einordnen.
  • Straßenbahnen und Busse, die nicht halten, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.
  • wenn innerorts mehrere Fahrtstreifen in eine Richtung zeigen und eine Markierung der Fahrbahn vorhanden ist.

Dennoch sollten Sie auch dann, wenn rechts überholen erlaubt ist, daran denken, dies nur mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu tun.

Welche Bußgelder und Strafen drohen für rechts überholen?

Es gibt viele Möglichkeiten, rechts zu überholen. Die entsprechenden Strafen dafür finden Sie in folgender Tabelle:

TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
102624
Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten +) dadurch Andere.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat; § 19 OWiG
A – 1 80,00
102625 Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
A – 1 100,00
102630 Sie verstießen beim Überholtwerden gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten +) dadurch Andere.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat; § 19 OWiG
A – 1 80,00
102631 Sie verstießen beim Überholtwerden gegen das Rechtsfahrgebot.Es kam zum Unfall.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
A – 1 100,00
102636 Sie verstießen an einer Kuppe gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten +) dadurch Andere.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat; § 19 OWiG
A – 1 80,00
102637 Sie verstießen an einer Kuppe gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
A – 1 100,00
102642 Sie verstießen bei Unübersichtlichkeit gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten +) dadurch Andere.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat; § 19 OWiG
A – 1 80,00
102643 Sie verstießen bei Unübersichtlichkeit gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
A – 1 100,00
102648 Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten +) dadurch Andere.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat; § 19 OWiG
A – 1 80,00
102649 Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
A – 1 100,00
102654 Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten +) dadurch Andere.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat; § 19 OWiG
A – 1 80,00
102655 Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
A – 1 100,00
102660 Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten +) dadurch Andere.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat; § 19 OWiG
A – 1 80,00
102661 Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
A – 1 100,00
102666 Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und gefährdeten +) dadurch Andere.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat; § 19 OWiG
A – 1 80,00
102667 Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und stießen mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Es kam zum Unfall.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
A – 1 100,00
102668 Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und stießen mit einem stehen den Fahrzeug zusammen. Es kam zum Unfall.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
A – 1 100,00
102672 Sie verstießen auf der Autobahn/Kraftfahrstraße *) gegen das Rechtsfahrgebot und behinderten +) dadurch Andere.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.2 BKat; § 19 OWiG
A – 1 80,00
102673 Sie verstießen auf der Autobahn/Kraftfahrstraße *) gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.2 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
A – 1 100,00

Darf man auf der Autobahn rechts überholen?

Auch wenn das in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschriebene Rechtsfahrgebot es fast schon suggeriert: Überholt werden darf in Deutschland ausschließlich links. Doch es gibt Ausnahmen, in denen das Überholen von rechts auf Autobahnen erlaubt ist:

  • Beschleunigungsstreifen: Sie wollen auf der Autobahn einfädeln und müssen entsprechend beschleunigen. Dadurch „überholen“ Sie Autos, die links von Ihnen sind.
  • Staus und zähfließender Verkehr: Ist die Autokolonne links von Ihnen langsamer als die auf Ihrem rechten Fahrtstreifen (Richtwert 60 km/h), dürfen Sie diese vorsichtig überholen, sollten dabei aber nicht 20 km/h schneller sein als die Autos auf der anderen Seite.

Wussten Sie schon…?

Welche Strafe droht mir für rechts überholen auf der Autobahn?

Überholen Sie auf der Autobahn rechts ein Auto, müssen Sie mit einem Bußgeld von 100 Euro plus einem Punkt in Flensburg rechnen.

Darf man innerorts im Stadtverkehr rechts überholen?

Auch im Stadtverkehr gibt es Situationen, in denen Sie rechts überholen dürfen:

  • Linksabbieger (auf mehrspurigen Fahrtstreifen): Sie fahren auf dem Streifen, der geradeaus weist und das Auto neben Ihnen ordnet sich auf der Linksabbieger-Spur ein oder es biegt auf einem einspurigen Fahrtstreifen links ab, während Sie geradeaus weiterfahren. In diesem Fall dürfen Sie rechts überholen bzw. schneller fahren als das Auto links von Ihnen.
  • Mehrere Fahrstreifen weisen Markierungen für eine Richtung auf: Finden sich mehrere Spuren nebeneinander, die geradesaus weisen, dürfen Sie rechts schneller fahren als die Autos links von Ihnen und diese auch überholen.
  • Straßenbahnen müssen Sie sogar rechts überholen, mit Ausnahme von Einbahnstraßen oder dort, wo die Schienen so weit rechts liegen, dass kein Überholen möglich ist. Dann ist auch bzw. sogar ausschließlich das Überholen von links erlaubt.

Was ist der Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren?

Wenn ein Auto (verkehrsbedingt) zum Stehen kommt bzw. schon steht und Sie rechts daran vorbeifahren, überholen Sie es nicht. Konkret bedeutet dies: Wenn ein Auto aufgrund einer Panne zum Stehen kommt oder Parken bzw. zum Parken ansetzt, ist ein Vorbeifahren an diesem „Hindernis“, das in diesem Moment nicht zum fließenden Verkehr gehört, kein Überholen.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Mit nur wenigen Ausnahmen ist das Überholen von rechts in Deutschland inner- und außerorts verboten.
  2. Erlaubt ist es auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen oder auch bei Staus und stockendem Verkehr, Da jedoch gilt eine Richtgeschwindigkeit von 60 km/h für die Fahrzeuge auf der linken Spur.  Zudem dürfen Sie in solchen Fällen nicht mehr als 20 km/h schneller sein als die Autos links von Ihnen.
  3. Auch Straßenbahnen und Busse, die keine Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen, dürfen und müssen Sie im Stadtverkehr sogar rechts überholen.
  4. Rechts überholen dürfen Sie auch, wenn Sie  geradeaus fahren und das Auto vor Ihnen sich zum Linksabbiegen einordnet – sei es auf einspurigen wie auch auf mehrspurigen Straßen.
  5. Überholen Sie rechts, wenn dies nicht erlaubt ist, droht ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  6. Wenn Sie an einem zum Stehen kommendes bzw. bereits stehenden Auto vorbeifahren, überholen Sie es nicht.
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