powered by
Fulda Logo Fulda Logo

Rote Ampel überfahren: Strafen beim Rotlichtverstoß

Das Überfahren einer roten Ampel kann richtig teuer werden, vor allem dann, wenn es sich um einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Auch Radfahrer und Fußgänger können für einen Rotlichtverstoß belangt werden-

Rote Ampel überfahren Strafen

Einen Rotlichtverstoß begehen Sie immer dann, wenn die Ampel (Lichtzeichenanlage) bei der Überfahrt bereits auf „Rot“ stand (rote Ampel geblitzt). Eine etwa vorhandene Haltelinie vor der Ampel wird dabei nicht gerechnet, sondern rein das Einfahren in den durch die Ampel geschützten Verkehrsbereich.

  • Wenn Sie also die Haltelinie überfahren, nicht aber den geschützten Verkehrsbereich, begehen Sie lediglich einen Haltelinienverstoß.
  • Laut Bußgeldkatalog fallen hierfür 10 Euro Bußgeld an – sofern Sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet haben.

Bußgeldkatalog rote Ampel

Wenn Sie jedoch eine rote Ampel überfahren, ist die Strafe wesentlich höher. Man spricht hier von einem Rotlichtverstoß und nicht mehr von einem Haltelinienverstoß.

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich danach, wie lange die Ampel bereits rot war. Ergänzend wird beim Strafmaß betrachtet, ob eine zusätzliche Gefahr durch den Rotlichtverstoß hinzukam. Etwa die Gefährdung eines kreuzenden Fußgängers.

Zu differenzieren ist grundsätzlich zwischen einem

  1. einfachen Rotlichtverstoß und
  2. einem qualifiziertem Rotlichtverstoß

Die Unterscheidung, wann ein einfacher- und wann ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorlag, ist einfach:

  • Die Ampel war weniger als 1 Sekunde rot, dann liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor.
  • Die Ampel war mehr als 1 Sek­unde rot, dann liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoße vor.

Mit welchen Strafen Sie bei einem Rotlichtverstoß rechnen müssen, erfahren Sie in der folgenden Tabelle:

Verstoß Buß­geld Punk­te Fahrverbot
Bei Rot Ampel über­fahren (Rot unter 1 Sekunde = einfacher Rotlichtverstoß) 90 € 1
  • andere gefährdet
200 € 2 1 Monat
  • Sachschaden verursacht
240 € 2 1 Monat
Am­pel bei „Rot“ über­fahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sek­unde = qualifizierter Rotlichtverstoß) 200 € 2 1 Monat & je nach Tatbe­gehung Geld­strafe, Führer­schein­entzug und Freiheits­strafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich
  • andere gefährdet
320 € 2 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerschein­entzug und Freiheits­strafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich
  • Sach­schaden verur­sacht
360 € 2 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abge­bogen, ohne vorher zu halten 70 € 1
  • Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dert
100 € 1
  • andere gefährdet
100 € 1
  • Sach­schaden verur­sacht
120 € 1

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Rote Ampel überfahren Straftat

  • Wird zudem bei einem Verkehrssünder festgestellt, dass der Rotlichtverstoß besonders rücksichtslos war bzw. unter Vorsatz geschah, droht eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Grundlage zur Verurteilung ist hier § 315c des Strafgesetzbuches (Verkehrsgefährdung)

Rote Ampel überfahren mit Geschwindigkeits­Ã¼berschreitung

Die Kosten und Strafen können steigen, wenn ein moderner Blitzer an der Ampel, der auch Geschwindigkeitsüberschreitungen messen kann, installiert ist.

Beschleunigt bei gelber Ampel

Wenn die Ampel gelb ist, beschleunigen manche Autofahrer, um die Kreuzung zu passieren, bevor die Ampel rot wird.

Sofern der Ampelblitzer diese Geschwindigkeitsübertretung bei zu spät gelber oder roter Ampel misst, liegt lt. Bußgeldkatalog eine weitere Straftat vor. Sie werden in diesem Fall aber nur für eine Straftat und zwar immer die schwerwiegendere davon belangt. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von Tateinheit.

  • Es kann aber sein, dass die weniger wiegende Straftat das Strafmaß der Höheren erhöht.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bestimmt in der Regel die Dauer einer Gelbphase.

Gelbe Ampel überfahren

Auch wenn hiervon nichts im Bußgeldkatalog steht – es gibt ihn tatsächlich, den Gelblichtverstoß. Wer bei Gelb über die Ampel fährt, jedoch sein Fahrzeug bei normaler Bremsung noch vor der Haltelinie hätte stoppen können, muss mit einem Verwarngeld von 10 € rechnen (§ 37 StVO, Gelb ordnet an, dass man vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten muss).

Allerdings weiß man ja nicht, wann die Ampel von Grün auf Gelb schaltet und kann deshalb nicht rechtzeitig zum Stehen kommen. Die Dauer der Gelbphase ist hier relevant. Sie beträgt nach § 37 StVO innerorts (50 km/h) 3 Sekunden. Bei 60 km/h beträgt die Gelbphase 5 Sekunden und bei 70 km/h 7 Sekunden.

§ 37 StVO definiert die Dauer der Gelbphase – es findet eine Orientierung an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wie folgt statt:

Zugelassene Höchstgeschwindigkeit Dauer der Gelbphase
Höchstgeschwindigkeit 50 km/h  3 Sek.
Höchstgeschwindigkeit 60 km/h 4 Sek.
Höchstgeschwindigkeit 70 km/h 5 Sek.
Höchstgeschwindigkeit über 70 km/h In der Regel sollte es über 70 km/h keine Ampelanlagen geben

Bei gelber Ampel wann bremsen

Um bei gelber Ampel noch rechtzeitig vor der Haltelinie zu stoppen, ist der Bremsweg entscheidend. Also, wann müssen Sie bremsen, damit Sie vor der Ampel noch anhalten können oder wann ist es besser, die gelbe Ampel zu überqueren, weil Ihr Bremsweg nicht mehr ausreicht, um vor der Haltelinie der Ampel zum Stehen zu kommen.

Mit der Formel zur Berechnung des Bremsweges kommt man auf folgende Distanzen:

  • Bei 50 km/h reichen 40 Abstand zur Ampel um noch bei Gelb zu halten
  • Bei 60 km/h sind es 54 Meter
  • Bei 70 km/h sind es 70 Meter

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite bei Gelb geblitzt.

Fahrradfahrer – Strafen für Rotlichtverstöße

Für Radfahrer gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer.

  • Die zusätzlichen Radfahrerampeln gelten nur, wenn sie auf einem Radweg fahren.

Alternativ kann es auch eine Mischung aus Fußgänger- und Radfahrerampeln geben.

  • Bei Fahrradfahren die bei Rot über die Ampel Fahren greift die Unterscheidung der StVO zwischen einfachen und qualifiziertem Rotlichtverstoß – siehe Erklärung dazu weiter oben auf dieser Seite.

Besonders bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (Ampel länger als 1 Sek. rot) müssen Fahrradfahrer mit drastischen Strafen rechnen. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht dazu.

Vergehen Punkte Bußgeld 
Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren (einfacher Rotlichtverstoß) 1 60 €
  • mit Gefährdung
1 100 €
  • mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung
1 120 €
Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren, die länger als eine Sekunde Rot leuchtete (qualifizierter Rotlichtverstoß) 1 100 €
  • mit Gefährdung
1 160 €
  • mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung
1 180 €

Fußgänger Rotlichtverstoß

Die Signale einer Ampel gelten für sämtliche Verkehrsteilnehmer. Somit müssen sich natürlich auch Fußgänger daran halten und bei Verstößen mit entsprechenden Strafen rechnen. Die Strafen für Fußgänger und Radfahrer unterscheiden sich jedoch.

Strafen für Rotlichtverstoß Fußgänger

Gehen Sie als Fußgänger bei Rot über die Ampel und werden erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld von 5 Euro rechnen. Verursachen Sie zudem einen Unfall, werden 10 Euro fällig.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Fußgänger geht bei Rot über die Ampel 5 € nein
  • mit Unfallfolge
10 € nein

 

Können Fußgänger beim Überqueren einer Roten Ampel Punkte bekommen?

Wenn Sie als Fußgänger wiederholt gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen und aktenkundig werden, können Punkte in Flensburg die Folge sein.

  • Sofern Sie einen Führerschein besitzen, kann Ihnen dieser im schlechtesten Fall auch entzogen werden.

Ausnahmen bei Rotlichtverstößen

Ausnahmen bestätigen aber auch in diesem Fall die Regel:

  • So sind Einsatzfahrzeuge, die mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind, nicht daran gebunden.
  • Auch dürfen „normale“ Autofahrer bei nahenden Einsatzfahrzeugen die Haltelinie einer roten Ampel überfahren, wenn sie nur dadurch entsprechenden Platz für  Feuerwehr, Notarzt und Polizei machen können.

Dennoch ist auch in solchen Fällen unbedingt darauf zu achten, dass man die rote Ampel nur so weit wie wirklich nötig überfährt und sich erst dann vollständig in den Kreuzungsbereich begibt, wenn die Ampel wieder grün zeigt.

Rote Ampel und Grünpfeil – was muss ich berücksichtigen?

Eine weitere Ausnahme bildet der sogenannte Grünpfeil.

  • Dieser erlaubt es, eine rote Ampel in Richtung des Pfeils zu überfahren.

Doch auch bei diesem Abbiegen gilt, sich zunächst zu vergewissern, dass die Kreuzung wirklich frei ist und man mit dem Abbiegen keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.

  • Folgt man nämlich einem Grünpfeil, ohne sich vorher davon vergewissert zu haben, dass wirklich keine Gefährdung anderer vorliegt, und verursacht dabei im schlimmsten Fall einen Führerschein, drohen Geldstrafen und Punkte in Flensburg.

LKW Rote Ampel überfahren – welche Regelungen gelten?

Für Lkw-Fahrer gelten übrigens ebenso die Bestimmungen des Bußgeldkatalog „Rote Ampel“. Dennoch müssen LKW-Fahrer mehr Umsicht walten lassen, wenn Sie auf eine Ampel zufahren, Schließlich ist ihr Bremsweg länger und sobald ein LKW zu spät bremst und über eine rote Ampel auf eine Kreuzung fährt, droht höchste Gefahr. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Bußgeldkatalog LKW.

Wussten Sie schon…?

Bußgeldbescheid Rote Ampel Einspruch

Es liegt  in der Natur der Sache, dass die Eine-Sekunde-Regelung bei qualifizierten Rotlichtverstößen einige Schachstellen offenbart und damit auch Chancen auf Widerspruch und Anfechtung entsprechender Bußgeldbescheide und Strafen.

Wer nämlich misst oder schätzt diese Sekunde und wie genau und verlässlich sind solche Schätzungen?

  • Sobald Sie beispielsweise aufgrund einer Augenzeugenaussage zu einem Bußgeld „verknackt“ werden, können Sie den Bescheid anfechten.
  • Das gilt auch dann, wenn es sich beim Augenzeugen um einen erfahrenen Beamten der Polizei handelt.

So urteilte das Amtsgericht Lüdenhausen, dass auch Polizisten mit geübtem Auge nicht als verlässliche Zeitmesser infrage kommen (Az.: 19 OWi-89 Js 1024/14-97/14).

Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte gar, dass –  um einen qualifizierten Rotlichtverstoß festzustellen – es notwendig sei, sowohl die eingehaltene Geschwindigkeit und die Entfernung des Beschuldigten von der Ampelanlage, während diese von Gelb auf Rot sprang, wie auch die Dauer der Gelbphase festzustellen.

So erheben Sie Einspruch gegen den Vorwurf des Rotlichtverstoßes.

Sobald Sie einen Anhörungsbogen erhalten, sollten Sie diesen nicht beantworten, wenn Sie Zweifel haben bzw. den Vorwurf als ungerechtfertigt betrachten. Sobald Sie sich nämlich zum Tatvorwurf „falsch“ äußern oder gar ankreuzen, dass Sie die Tat zugeben, akzeptieren Sie gleichzeitig auch die drohende Strafe.

Warten Sie stattdessen den Bußgeldbescheid ab, der etwa 2 bis 6 Wochen nach Erhalt des Anhörungsbogens zugestellt wird.

Gegen diesen Bußgeldbescheid können Sie binnen einer Frist von 2 Wochen Einspruch erheben. Wie genau Sie dies tun können, ist in der Rechtsmittelbelehrung am Ende des Bescheides erläutert.

Am besten einen Anwalt einschalten

Der Einspruch muss schriftlich bei der verantwortlichen Bußgeldstelle erfolgen. Auf unserer Seite Bußgeldbescheid Einspruch finden Sie eine Muster dazu.

  • Damit können Sie eine Stellungnahme abgeben, warum Sie glauben, dass der Bußgeldbescheid unberechtigt ist.

Allerdings sollten Sie hier einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Als Laie ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie sich mit Ihrer Begründung mehr schaden als nutzen. Nur ein Fachanwalt kann die Sachlage richtig einschätzen und Ihre rechtlichen Möglichkeiten mit Aussicht auf Erfolg ausschöpfen.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie generell bei zweifelhaften und kostenintensiven Verkehrsverstößen einen Anwalt einschalte, da mögliche Verfahrens- und Anwaltskosten ja durch die Versicherung getragen werden.

Gängige Verteidigungsstrategien bzw. Begründungen bei Einspruch:

  • Fehlerhafte Messung (Rotlichtdauer war nicht länger als eine Sekunde)
  • Mitzieheffekt (Verwirrung durch andere Autofahrer, die auf ihrer Spur grün haben und losfahren)
  • Augenblicksversagen (Unachtsamkeit)
  • Vermeidung eines Unfalles (Rotlichtverstoß statt Vollbremsung und um einen drohenden und wahrscheinlichen Auffahrunfall zu vermeiden,)
  • Gelbphase war kürzer als gewohnt

Hinweise: Alle Gegenargumente sollten in Betracht gezogen werden. Unter Umständen kann die grundsätzlich angenommene Fahrlässigkeit auch als Vorsatz gewertet werden. Bei vorsätzlichem Rotlichtverstoß droht eine Strafe in doppelter Höhe.

  • Zu kurze Gelbphasen können Rotsünder entlasten. Innerhalb von Ortschaften (50km/h) muss diese 3 Sekunden betragen. Ist sie kürzer, kann die Begründung nicht mehr rechtzeitig bremsen zu können, geltend gemacht werden.
  • Messfehler zu beweisen erfordert teure Gutachten.

So geht es nach dem Einspruch weiter:

Gibt Ihnen die Bußgeldstelle Recht, wird der Bescheid aufgehoben.

  • Tut sie das nicht, wird der Fall der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese übergibt die Akten dem zuständigen Amtsgericht, welches ein Gerichtsverfahren einleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Sachverhalt noch einmal gründlich geprüft und dann wird über das Strafmaß entschieden.

Vor Gericht werden immer die individuellen Umstände des Rotlichtverstoßes bewertet. Auch wenn eindeutig ist, dass es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt, kann ein Fahrverbot etwa durch eine individuelle Beurteilung der Straßengefährdung zu diesem Zeitpunkt abgewendet werden. War es nachts oder tagsüber? Handelte es sich um einen Wochentag oder Sonntag? Etc.

Hinweis: Die Aussicht, dass Sie ganz ohne Strafe davonkommen, ist generell eher gering. Ohne Rechtsschutzversicherung tragen Sie allein das finanzielle Risiko. Wägen Sie also gründlich ab, ob Sie einen Bußgeldeinspruch einlegen möchten.

Video: Welche Tipps geben Fachanwälte für Verkehrsrecht bei Rotlichtverstößen?

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Rote Ampel in der Probezeit überfahren

Die StVO unterscheidet in der Probezeit zwischen A- und B-Verstößen. Ein (qualifizierter) Rotlichtverstoß gehört als schwerwiegenderer Verstoß in die Kategorie der A-Verstöße, wohingegen B-Verstöße „leichtere“ Fälle darstellen.

Folgende Sanktionen sind vorgesehen:

  • Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar. Diese muss der Straßenverkehrsbehörde innerhalb eines bestimmten Zeitraums nachgewiesen werden, da andernfalls auch ein dauerhaftes Fahrverbot drohen kann.
  • Punkte, Bußgeld und Fahrverbot lt. Bußgeldkatalog

Wiederholter Rotlichtverstoß

Generell lässt sich sagen, dass wiederholte Rotlichtverstöße vor allem innerhalb eines kurzen Zeitraums auf Beharrlichkeit und damit auf Vorsatz und Uneinsichtigkeit seitens des Beschuldigten hinweisen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich alle Rotlichtverstöße einwandfrei nachweisen lassen.

  • Ist dies der Fall, drohen Wiederholungstätern bis zu drei Monate Fahrverbot und entsprechende Bußgelder bzw. Punkte in Flensburg.

Zu unterscheiden ist bei Wiederholungstätern jedoch auch zwischen wiederholtem einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß sowie auch, welche möglichen Auswirkungen die Verstöße auf andere Verkehrsteilnehmer hatten.

Weitere Fragen & Antworten

Sofern ein Rotlichtverstoß nicht durch eine Polizeikontrolle, sondern beispielsweise durch Zeugenaussagen oder einen Rotblitzer dokumentiert werden, wird zunächst dem Fahrzeughalter der Anhörungsbogen zugeschickt. Kann oder will dieser keine Aussage zu dem eigentlichen Fahrer treffen, versucht die Polizei, den Fahrer zu identifizieren. In manchen Fällen – vor allem, wenn der Fahrzeughalter angibt, sich nicht an jeden erinnern zu können, dem er sein Auto leiht – kann die Polizei vom Halter auch verlangen, dass dieser ein Fahrtenbuch führt.

Generell bildet das „Umgehen“ des Fahrverbots nach Rotlichtverstößen zugunsten einer höheren Geldstrafe die Ausnahme. Zudem sollten Sie – sofern Sie dies anstreben – in jedem Fall einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Denn das Plädieren auf einen Härtefall ist kompliziert. In jedem Fall jedoch können Argumente wie die Bedrohung der eigenen Existenz oder der Verlust des Arbeitsplatzes als wahrscheinliche Folge des temporären Fahrverbots, dabei hilfreich sein. Was andererseits relativ problemlos möglich und gesetzlich vorgesehen ist, ist das eigene Bestimmen des Beginns des Fahrverbots innerhalb von 4 Monaten nach verhängtem Fahrverbot. Dies gilt zumindest dann, wenn man das erste Mal über eine rote Ampel gefahren ist.

Generell kann eine Versicherung den Versicherungsschutz versagen, wenn grobe Fahrlässigkeit der Grund für einen Unfall war. Nur ist ein Rotlichtverstoß nicht automatisch auch eine grobe Fahrlässigkeit. Insofern sind auch nicht alle Situationen, bei denen eine rote Ampel überfahren wird, als unentschuldbar zu klassifizieren, was wiederum bedeutet, das in solchen entschuldbaren Fällen der Versicherungsschutz eigentlich greifen muss.

So seltsam es auch klingen mag: Wer sich auf einer vorfahrtsberechtigten Straße befindet, hat selbst dann grundsätzlich weiterhin Vorfahrt, wenn er einen Rotverstoß begangen hat. Bisweilen muss er im Falle einer Verhandlung mit einer gewissen Mitschuld rechnen und natürlich auch mit Geldbußen, Punkten und eventuell einem Fahrverbot für den Rotlichtverstoß. Doch ist ein Rotsünder in Sachen Vorfahrt nicht generell dazu verpflichtet, anzuhalten und anderen die Vorfahrt zu gewähren.

Schlechte Witterungsverhältnisse wie Glatteis auf der Fahrbahn oder stark blendender Sonnenschein sind kein „Freifahrtschein“ für rote Ampeln. Vielmehr muss man sein Fahrverhalten auch bei Ampelanlagen den Sicht- und Witterungsverhältnissen anpassen. Schlittert man jedoch tatsächlich einer roten Ampel entgegen und überquert diese, muss man sich vorher vergewissern, dass keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt.

Atypische qualifizierte Rotlichtverstöße liegen beispielsweise dann vor, wenn Sie noch bei grüner Ampel über die Haltelinie fahren, dann aber jedoch vor der Kreuzung aufgrund eines Rückstaus anhalten müssen. Die Ampel hinter Ihnen springt auf Rot und Sie müssten jetzt eigentlich anhalten. Fahren Sie nun aber trotzdem und vor allem vorsichtig weiter, obwohl Sie sich noch nicht vollständig im Kreuzungsbereich befinden, muss dies nicht als qualifizierter Rotlichtverstoß geahndet werden.

Auch ausländische Ampeln können nachtragend sein und Bußgelder wie auch andere Strafen bis nach Deutschland schicken. Das EU-Vollstreckungsabkommen macht dies möglich und erlaubt es Behörden im EU-Ausland, Bußgelder ab 70 Euro auch in Deutschland einzutreiben. Rotlichtverstöße im EU-Ausland sind leider selten günstiger. Die Strafen betragen je nach Land mindestens 50 Euro (in Bulgarien) bis zu über 1.000 Euro (in Großbritannien).

Land Bußgeld
Belgien ab 165 €
Bulgarien ab 50 €
Dänemark 270 €
Finnland ab 10 Tages­sätzen
Frankreich ab 135 €
Griechenland ab 350 €
Großbritannien bis 1200 €
Irland ab 80 €
Italien ab 170 €
Kroatien ab 260 €
Luxemburg ab 145 €
Malta ab 60 €
Niederlande 230 €
Norwegen 630 €
Österreich ab 70 €
Polen ab 75 €
Portugal ab 100 €
Rumänien ab 65 €
Schweden ab 130 €
Schweiz ab 150 €
Slowakei bis 200 €
Spanien 90 – 300 €
Tschechien ab 35 €
Türkei 60 €
Ungarn bis 80 €
Zypern ab 85 €

Aufgrund technischer Defekte kann es passieren, dass eine Ampel nicht von Rot auf Grün umschaltet. Hier stellt sich die Frage, wie lange Sie warten müssen, bis Sie trotz Rot weiterfahren dürfen.

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass es mindestens 3 Minuten sein müssen (Az.: 2 Ss OWi 486/99). Um ganz auf der sicheren Seite zu sein, sind 5 Minuten Wartezeit empfehlenswert.

Übrigens: rote Ampeln dürfen über Privatgrundstücke wie etwa Parkplätze oder Tankstellen umfahren werden (OLG Hamm, Az.: I RBs 98/13). Nur die Umfahrung etwa über parallel verlaufene Randspuren oder Busspuren sind nicht erlaubt.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Bei Rotlcihtverstößen unterscheidet man zwischen einfachen und qualifizierten Verstößen. Einfache Verstöße liegen dann vor, wenn die rote Ampel maximal 1 Sekunde geleuchtet hat zu dem Zeitpunkt, an dem man sie überfahren hat. Qualifizierte und damit schwerwiegendere Rotlichtverstöße sind solche, bei denen man eine Ampel überfährt, die bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand.
  2. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß werden eine Geldbuße in Höhe von. 90 Euro  und drei Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei fällig. Ein Fahrverbot droht in der Regel nicht.
  3. Qualifizierte Rotlichtverstöße werden mit höheren Geldbußen von zwischen 200 und 360 Euro geahndet. Zudem wird er mit 4 Punkten sowie mit einem Fahrverbot von einem Monat bestraft.
  4. Überfährt man eine rote Ampel während der Probezeit,muss man nicht nur eine Geldbuße zahlen, sondern auch mit Punkten in Flensburg, einem Aufbauseminar und mit der Verlängerung der Probezeit rechnen.
  5. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide und Strafen aufgrund von Rotlichtverstößen können erfolgreich sein, vor allem mit Hinblick auf eine fehlerhafte Messung bezüglich der Eine-Sekunde-Regelung, durch Mitzieheffekte und Augenblicksversagen oder auch, weil man über eine rote Ampel gefahren ist, um einen Unfall zu vermeiden.
  6. Es existieren Ausnahmen bei Rotlichtverstößen, beispielsweise wenn man eine rote Ampel überfährt, um Einsatzfahrzeugen Platz machen zu können oder auch bei einem sogenannten Grünpfeil.
˄