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LKW Fahrverbot: Regeln & Strafen für Samstag, Sonntag, Feiertag & Wochenende

Für Lkw gelten bestimmte Fahrverbotszeiten. Wann sind diese und welche Strafen drohen, wenn sie nicht eingehalten werden? In diesem Artikel erfahren Sie es.

Bußgeldkatalog Lkw-Fahrverbot: Welche Strafen drohen bei Missachtung?

Zwar ist die Transportleistung, die LKW auf deutschen Autobahnen erbringen, unerlässlich für die deutsche Wirtschaft, dennoch dürfen die schweren Lastkraftwagen nicht immer fahren. Wer sich nicht an die Fahrverbote hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Wie hoch diese ausfallen, zeigt die folgende Tabelle:

Vergehen an Zeiten: Bußgeld Punkte
Sonntag
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren 120 €
Halter: Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen 570 €
Samstag
Ferienfahrverbot am Samstag: Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots innerhalb der Verbotszeiten geführt 25 €
Ferienfahrverbot am Samstag: Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten geführt 60 €
Halter: Ferienfahrverbot am Samstag: Als Halter das Führen eines Kraftfahrzeugs trotz eines Verkehrsverbots innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten zugelassen 150 €
Nacht
Nachtfahrverbot: Vorschriftswidrig ein Verkehrsverbot (Zeichen 253) nicht beachtet mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse 75 € 1

Für wen gilt das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen?

Die Straßenverkehrsordnung schreibt in § 30 Abschnitt 3 und 4 vor, dass für LKW mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie für Anhänger hinter Lastkraftwagen ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt. Dieses Fahrverbot erstreckt sich auf die Zeiten von 0 bis 22 Uhr.

Zu den Feiertagen zählen:

  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam (nicht in allen Bundesländern)
  • Tag der deutschen Einheit
  • Reformationstag (nicht in allen Bundesländern)
  • Allerheiligen (nicht in allen Bundesländern)
  • Erster und Zweiter Weihnachtstag

Wussten Sie schon..?

Welche Ausnahmen gibt es vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen?

Wo eine Regel existiert, muss es auch Ausnahmen geben. Dazu zählen natürlich Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehr, aber auch Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge.

Weiterhin darf bei einem kombinierten Güterverkehr (Schiene-Straße oder Hafen-Straße) der Weg zwischen dem Versender und der Beladestellte bzw. zwischen der Entladestelle und dem Empfänger zurückgelegt werden – das allerdings auch nur, wenn die Strecke auf der Autobahn eine Entfernung von 200 km (Schienentransport) oder 150 km (Seetransport) nicht übersteigt.

Eine weitere Ausnahme stellt der Transport von verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Milch, Obst und Gemüse dar. Gleiches gilt für die Leerfahrten, die im Zusammenhang mit verderblichen Lebensmitteln entstehen.

Wann und wo gilt das Ferienreisefahrverbot?

Das Ferienreisefahrverbot gilt für alle Fahrzeuge, die auch vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen betroffen sind.

Demnach dürfen LKW vom 01. Juli bis zum 31. August auf einigen Streckenabschnitten an Samstagen von 7 bis 20 Uhr nicht fahren.

Welche Streckenabschnitte das sind, können Sie der Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße hier entnehmen.

Gibt es ein Nachtfahrverbot?

Ein generelles Nachtfahrverbot für LKW gibt es in Deutschland nicht. Allerdings können die Bundesländer selbst darüber bestimmen, ob ein solches Verbot für bestimmte Streckenabschnitte ausgeprochen wird und für welches LKW-Gesamtgewicht dies gilt.

Wird ein solches Nachtfahrverbot verhängt, dient dies meist dem Schutz der Anwohner, die ansonsten unter der Lärmbelästigung leiden.

Sind Nachtfahrten geplant, müssen sich Spediteure und LKW-Fahrer über die jeweiligen Bestimmungen vor Ort informieren.

Die wichtigsten Fakten zum LKW-Fahrverbot:

  1. Es gilt ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr
  2. Innerhalb der Ferienzeit kann sich dieses Fahrverbot für bestimmte Streckenabschnitte auch auf Samstage ausdehnen
  3. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften wird mit einem Bußgeld bestraft
  4. Ein allgemeingültiges Nachtfahrverbot gibt es nicht, ein solches kann allerdings für einzelne Streckenabschnitte eingeführt werden
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