Sonstige Pflichten

Bußgeld und Punkte bei sonstigen Verhaltensfehlern gemäß Bußgeldkatalog.


Tatbestand Bußgeld in EURO Punkte Fahrverbot
Als Fahrzeugführer hat man stets dafür zu sorgen, dass seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war. 10 € - nein
Als Fahrzeugführer hat man stets dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt. 25 € - nein
Als Fahrzeugführer hat man stets dafür zu sorgen, dass das vorgeschriebene Kennzeichen stets gut lesbar war. 5 € - nein
Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 75 € - nein
Fahrzeug oder Zug nicht auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr gezogen, obwohl unterwegs die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigende Mängel aufgetreten waren, die nicht alsbald beseitigt werden konnten. 10 € - nein
An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter (Fußgänger) erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht, oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt (soweit nicht Straftat) 50 € 4 nein
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10 € - nein
Weisung eines Polizeibeamten nicht befolgt 20 € - nein
Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50 € - nein
Missbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen anderen belästigt oder Schallzeichen gegeben, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen 10 € - nein
Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet 5 € - nein
Straße beschmutzt oder benetzt, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte 10 € - nein
Verkehrswidrigen Zustand nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt oder nicht ausreichend kenntlich gemacht 10 € - nein
Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegen gelassen, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte 40 € - nein
Gefährliches Gerät nicht wirksam verkleidet 5 € - nein

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Stand: 2009

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