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Einspruch / Widerspruch gegen einen Strafzettel: Wie gehe ich vor?

Strafzettel, Verwarnungsgeld, Bußgeld: Wo liegt eigentlich der Unterschied? Und kann ich gegen jede Form von Strafe Einspruch einlegen? Im folgenden Artikel erhalten Sie die Antworten auf diese und weitere Fragen.

Kann ich gegen einen Strafzettel Einspruch einlegen?

Bei einem gewöhnlichen Strafzettel können Sie zunächst keinen Einspruch einlegen. Meist wird Ihnen vor dem Strafzettel ein Anhörungsbogen zugesandt. In diesem können Sie Stellung zur Tat beziehen. Es ist allerdings auch möglich, den Strafzettel nicht zu bezahlen. In der Folge wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.

Sobald ein Bußgeldbescheid zugestellt ist, können Sie offiziell Einspruch einlegen. Hier erfahren Sie, wie Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Wie mache ich eine Stellungnahme zum Strafzettel?

Auch wenn ein offizieller Einspruch gegen einen gewöhnlichen Strafzettel zunächst nicht möglich ist, so können Sie doch Stellung zum Vorwurf beziehen und Ihre Sicht der Dinge darlegen. Dafür können Sie zum Beispiel den Anhörungsbogen nutzen. Ihnen steht allerdings auch die Möglichkeit offen, ein eigenes Schriftstück in Form einer Stellungnahme zu formulieren. Diese Widerrede können Sie der zuständigen Behörden zustellen.

Wussten Sie schon..?

Was ist der Unterschied zwischen Strafzettel und Bußgeldbescheid?

Als Strafzettel oder Verwarnungsgeld zählen alle Strafen, die weniger als 55 Euro betragen und damit geringfügige Ordnungswidrigkeiten ahnden. Strafen dieser Art werden zum Beispiel für Falschparken verhängt. Hier ein doch recht aufwändiges Bußgeldverfahren mit entsprechendem Verwaltungsaufwand einzuleiten, ist in den meisten Fällen eben unverhältnismäßig. Daher findet bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten wie eben dem Falschparken das vereinfachte Verwarnungsgeldverfahren Einsatz. 

Erst wenn der Strafzettel nicht bezahlt wird oder das Vergehen schwerwiegender war, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bußgelder fallen immer höher als einfache Verwarnungen aus, weil sie, wie gesagt, einen höheren Verwaltungsaufwand darstellen und somit schlicht und ergreifend teurer sind – für die Behörde und letztlich auch für den Bußgeldempfänger. 

Musterschreiben Widerrede gegen einen Strafzettel

Nutzen Sie kostenlos unser Musterschreiben für Ihren Einspruch gegen einen Strafzettel. Kopieren Sie einfach den Text und passen Sie die Variablen in Klammern nach Ihren Bedürfnissen an.

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Ihre Anschrift

 

Anschrift der Behörde

 

Ort, Datum

 

Betreff: Verwarngeld wegen Falschparkens am [Datum]

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ihr Bescheid vom [Datum] wurde mir am [Datum] zugestellt. In diesem Bescheid wird mir das folgende Vergehen vorgeworfen: [Beschreibung des Vergehens mit Ort, Datum, Uhrzeit]. Hierfür soll ich ein Verwarngeld in Höhe von [€] bezahlen.

Hiermit bin ich nicht einverstanden.

Begründung:

[Begründung mit der Angabe triftiger Gründe, z.B. Foto uneindeutig, Sie waren nicht der Fahrer etc., und im Idealfall mit Nachweisen, die Ihre Sicht beweisen.]

Ich bitte Sie daher, die Sachlage unter diesen Umständen erneut zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]

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