powered by
Fulda Logo Fulda Logo

Bußgeld & Punkte lt. Bußgeldkatalog – Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Bußgeld für Tatbestände bei falscher Straßenbenutzung durch Fahrzeuge gemäß Bußgeldkatalog.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt 5 € nein
  • mit Behinderung
10 € nein
  • mit Gefährdung
20 € nein
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen durch Nichtbenutzen
der rechten Fahrbahnseite 10 € nein
  • mit Behinderung
20 € nein
des rechten Fahrstreifens (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen) und dadurch einen anderen behindert 20 € nein
der rechten Fahrbahn bei zwei getrennten Fahrbahnen 25 € nein
  • mit Gefährdung
35 € nein
eines markierten Schutzstreifens als Radfahrer 10 € nein
eines markierten Schutzstreifens als Radfahrer 10 € nein
  • mit Behinderung
15 € nein
  • mit Gefährdung
20 € nein
  • mit Sachbeschädigung
25 € nein
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen
bei Gegenverkehr, beim Überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet 80 € nein
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert 80 € nein
Schienenbahn nicht durchfahren lassen 5 € nein
Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs nicht an die Wetterverhältnisse angepasst 20 € nein
  • mit Behinderung
20 € nein
Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht 140 € nein
Als Radfahrer oder Mofafahrer
Radweg (Zeichen 237, 240, 241) nicht benutzt oder in nicht zugelassener Richtung befahren 15 € nein
  • mit Behinderung
20 € nein
  • mit Gefährdung
25 € nein
  • mit Sachbeschädigung
30 € nein
Fahrbahn, Radweg oder Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt 10 € nein
  • mit Behinderung
15 € nein
  • mit Gefährdung
20 € nein
  • mit Sachbeschädigung
25 € nein

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Wussten Sie schon…?

˄