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Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Bußgeld für Tatbestände bei falscher Straßenbenutzung durch Fahrzeuge gemäß Bußgeldkatalog.


Tatbestand Bußgeld in EURO Punkte Fahrverbot
Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt 5 € - nein
- mit Behinderung 10 € - nein
- mit Gefährdung 20 € - nein
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen durch Nichtbenutzen
der rechten Fahrbahnseite 10 € - nein
- mit Behinderung 20 € - nein
des rechten Fahrstreifens (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen) und dadurch einen anderen behindert 20 € - nein
der rechten Fahrbahn bei zwei getrennten Fahrbahnen 25 € - nein
- mit Gefährdung 35 € - nein
eines markierten Schutzstreifens als Radfahrer 10 € - nein
- mit Behinderung 15 € - nein
- mit Gefährdung 20 € - nein
- mit Sachbeschädigung 25 € - nein
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen
bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet 80 € - nein
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert 80 € - nein
Schienenbahn nicht durchfahren lassen 5 € - nein
Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs nicht an die Wetterverhältnisse angepasst 20 € - nein
- mit Behinderung 40 € - nein
Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht 140 € - nein
Als Radfahrer oder Mofafahrer
Radweg (Zeichen 237, 240, 241) nicht benutzt oder in nicht zugelassener Richtung befahren 15 € - nein
- mit Behinderung 20 € - nein
- mit Gefährdung 25 € - nein
- mit Sachbeschädigung 30 € - nein
Fahrbahn, Radweg oder Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt 10 € - nein
- mit Behinderung 15 € - nein
- mit Gefährdung 20 € - nein
- mit Sachbeschädigung 25 € - nein

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Stand: 2009

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