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Unfall: Falsches Verhalten führt zu drastischen Strafen

Sind Sie in einen Unfall im Straßenverkehr verwickelt, stellt sich nicht nur die Frage nach dem Unfallhergang und der Schuld. Auch nach dem Unfall gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten. Welche das sind und wie hoch mögliche Bußgelder ausfallen, erfahren Sie hier.

Welche Strafen drohen bei falschem Verhalten nach einem Unfall?

Wenn ein Unfall passiert, müssen Sie sich auch im Anschluss an einige Regeln halten. So müssen die Unfallstelle gesichert und Erste Hilfe geleistet werden. Tun Sie dies nicht, drohen Ihnen Bußgelder oder sogar noch schlimmere Strafen.

Welche Strafen konrket bei einem Unfall drohen, erfahren Sie in folgender Tabelle:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30€ nein
  • mit Sachbeschädigung
35€ nein
Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30€ nein
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB 3 teilweise
Unterlassene Hilfeleistung 3
Fahrlässige Tötung 3 Straftat nach StGB
Fahrlässige Körperverletzung 30€ nein

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Welches Bußgeld droht bei Missachtung der Vorfahrt und dadurch verursachten Unfall?

Wer die Vorfahrt missachtet, also einem anderen Verkehrsteilnehmer die ihm zustehende Vorfahrt nimmt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt von der konkreten Situation ab. Es handelt sich im Normalfall um eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird.

Bußgeld bei Unfall mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

Liegt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor, müssen Sie 100 Euro zahlen und erhalten einen Punkt in Flensburg.

Bußgeld bei Unfall mit Sachschaden

Kommt es zu einem Sachschaden, gibt es ebenfalls einen Punkt, das Bußgeld steigt allerdings auf 120 Euro.

Wussten Sie schon..?

Welche Bußgelder drohen bei einem Unfall nach dem Spurwechsel?

Ein Spurwechsel ist immer so zu vollziehen, dass der nachfolgende Verkehr nicht beeinträchtigt oder gar gefährdet wird. Ist durch den Spurwechsel ein Unfall passiert, ist meist der Verkehrsteilnehmer schuld, der die Spur gewechselt hat. Das Bußgeld hängt von der konkreten Situation ab. In welcher Verkehrssituation wurde die Spur gewechselt, zu welchem Zweck und welcher Fahrfehler (Abstand, Geschwindigkeit etc.) hat zum Unfall geführt?

  • Passiert der Spurwechsel beispielsweise ohne vorheriges Ankündigen, werden nur 10 Euro Bußgeld fällig.
  • Wechselt man die Spur und gefährdet dabei andere Verkehrsteilnehmer, fällt das Bußgeld mit 30 Euro schon deutlich höher aus.
  • Verursacht man durch einen gefährlichen Spurwechsel einen Unfall, beträgt die Strafe 35 Euro.

Mit welchen Bußgeldern müssen Sie bei einem Unfall beim Rückwärtsfahren rechnen?

Stoßen Sie beim Rückwärtsfahren mit einem anderen Auto zusammen, so sind Sie nicht nur für den Schaden verantwortlich. Ihnen kann unter Umständen auch eine Ordnungswidrigkeit nachgewiesen werden.

Haben Sie beim Rückwärtsfahren Ihre Sorgfaltspflicht missachtet, müssen Sie 35 Euro bezahlen. Haben Sie sogar andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, werden 80 Euro fällig. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.

Drohen Bußgelder für einen Unfall auf dem Parkplatz?

Stoßen Sie beim Ausparken oder Rangieren mit einem anderen Auto zusammen, sind Bußgelder in der Regel kein Thema. Zunächst muss festgestellt werden, wer für den Unfall verantwortlich ist. Allerdings sollten Sie keine Fahrerflucht begehen, denn das kann sogar als Straftat gewertet werden, wobei die Strafen deutlich drastischer als bei Ordnungswidrigkeiten ausfallen.

Mit welchen Strafen ist bei einem Unfall mit Personenschaden zu rechnen?

Werden Personen bei einem Unfall verletzt, ist das besonders tragisch und kann auch langfristige Folgen haben. Denn nicht selten wird dem Unfallverursacher eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen – also nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, weshalb die Strafe auch bis zu drei Jahre Haft betragen kann.

Für eine Verurteilung wird allerdings berücksichtigt, wie groß die Schuld des Unfallverursachers ist, welche Verletzungen tatsächlich entstanden sind und ob weitere Faktoren für den Angeklagten sprechen. Häufig kommt es deshalb nur zu einer Geldstrafe. Zusätzlich werden in Flensburg 3 Punkte eingetragen.

Nicht auszuschließen ist auch, dass der verletzte Verkehrsteilnehmer Schmerzensgeld fordert. Wie groß die Chancen darauf sind und wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, lässt sich allerdings nicht pauschal sagen. Sprechen Sie hierfür am besten mit einem Fachanwalt.

Werden Bußgelder bei einem Unfall bei Glatteis fällig?

Bußgelder werden bei Glatteis nur ausgesprochen, wenn Sie Ihr Fahrzeug und Ihren Fahrstil nicht den Witterungsbedingungen angepasst haben. Fahren Sie zum Beispiel trotz Schneefall ohne Licht, kann das bis zu 90 Euro kosten.

Noch teurer wird es, wenn Sie verbotenerweise auf Winterreifen verzichten wollen. Kommt es deshalb zu einem Unfall, müssen Sie 120 Euro zahlen. Zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Weitere Fragen & Antworten

Bei einem Unfall mit Sachbeschädigung wird nicht automatisch ein Bußgeld verhängt. Entscheidend ist der Unfallhergang und welcher Fahrfehler den Unfall verursacht hat. Dieser Verstoß (zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, etc.) kann wiederum mit einem Bußgeld bestraft werden.

Es besteht nach einem Unfall in der Regel keine Pflicht, die Polizei zu rufen. Sind die Schäden gering und einigen sich alle Beteiligten darauf, die Polizei nicht zu verständigen, so ist dies legitim.

Allerdings ist es in vielen Fällen dringend zu empfehlen, die Polizei zu verständigen. Das gilt besonders, wenn Personen verletzt wurden, der Unfallhergang unklar ist oder die Unfallstelle weiterhin Gefahren für den fließenden Verkehr birgt.

Ein Strafverfahren wird in der Regel immer dann eingeleitet, wenn eine Körperverletzung oder gar eine Tötung vorliegt. Auch andere Vergehen wie das Fahren unter Alkoholeinfluss, können als Straftat gewertet werden, wenn gewisse Grenzwerte überschritten sind.

Wird Ihnen fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, gilt dies als Straftat. Die Strafen können dementsprechend deutlich drastischer ausfallen als bei einer Ordnungswidrigkeit, welche ein Bußgeld zur Folge hätte Eine Körperverletzung kann mit mehreren Jahren Haft bestraft werden. Oftmals kommt es aufgrund mildernder Umstände aber lediglich zu einer Geldstrafe. Diese bemisst sich nach einer bestimmten Anzahl an Tagessätzen.

Wer in einen Sekundenschlaf verfällt, hat in der Regel verschiedene Anzeichen der Müdigkeit und Fahruntüchtigkeit ignoriert und handelt dementsprechend fahrlässig. Es kann also eine Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe verhängt werden.

Zwar gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht, gleiches gilt allerdings nicht für die Sommerreifen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich nicht verboten, auch im Sommer mit Winterreifen zu fahren. Ratsam ist das aber auf keinen Fall. Die unterschiedliche Beschaffenheit der Winterreifen verlängert den Bremsweg und erhöht den Verschleiß. Beides kann Unfälle begünstigen. Passiert ein Unfall, kann das zu Problemen (Regress, Mithaftung, etc.) mit der Versicherung führen.

Wer an einem Zebrastreifen einen Unfall verursacht, muss mit einem Bußgeld von 120 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Wer in einen Unfall gerät und nicht angeschnallt ist, der hat größere Sorgen als ein mögliches Bußgeld. Schließlich erhöht sich die Sicherheit um ein Vielfaches, wenn der Sicherheitsgurt angelegt ist. Darüber hinaus müssen Sie aber in jedem Fall mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen.

Ein Einspruch gegen ein Bußgeld lohnt sich nur, wenn gute Gründe dafür vorliegen. Das kann nur im Einzelfall abgewogen werden. Hegen Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihres Bußgeldbescheides, sollten Sie einen Verkehrsanwalt aufsuchen und sich von diesem beraten lassen.

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