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Auskunft Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg: Was muss ich wissen?

Das Verkehrszentralregister (VZR) wurde 1956 gegründet und besteht in seiner jetzigen Form seit 1999. Es garantiert eine einheitliche Bestrafung aller Verkehrsteilnehmer aus Deutschland und stützt sich auf dem Bußgeldkatalog.

Dieser wiederum ist in der StVO, der Straßenverkehrsordnung, verankert. In dem Verkehrszentralregister aus Flensburg werden alle Vergehen festgehalten, die eine Straftat oder ein Punktevergehen voraussetzen.

Wie funktioniert eine Punktebestandsabfrage im Verkehrszentralregister?

Jeder Verkehrsteilnehmer kann über seinen aktuellen Punktestand in Flensburg Auskunft erhalten. Dieser formlose Antrag muss folgende Punkte beinhalten:

  • Angabe der vollständigen Personendaten (Geburtsdatum, Geburtsname, Familienname, Vorname, Geburtsort)
  • Anschrift
  • Identitätsnachweis (amtliche Beglaubigung der Unterschrift oder amtlich beglaubigte Ablichtung des Personalausweises, des Passes oder des behördlichen Dienstausweises).

Der Antrag zur Punkteabfrage ist zu richten an:

Kraftfahrt-Bundesamt
– Verkehrszentralregister –
24932 Flensburg

Mit Hilfe dieses Formulars können Sie die Punktestandabfrage anfordern:
Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
Die Auskunft ist kostenlos.

Wussten Sie schon…?

Tilgungsfrist für Punkte in Flensburg

Des Weiteren gibt es eine Tilgungsfrist. Das bedeutet, dass Punkte nach bestimmten Zeiträumen und Auflagen verfallen. Im alten System vor Mai 2014 gab es hier bei weiteren Punkten eine Hemmung, im neuen System gibt es diese nicht mehr.

Punkte – nach Vergehen  Verfall von Punkten ab Mai 2014 Verfall von Punkten vor Mai 2014
1 Punkt (Ordnungswidrigkeiten) 2,5 Jahre 2 Jahre
(+ Hemmung durch weiteren Punkt)
2 Punkte (Straftaten ohne oder Ordnungswidrigkeiten mit Entzug des Führerscheins) 5 Jahre 5 Jahre
(+ Hemmung durch weiteren Punkt)
3 Punkte (Straftaten mit Entzug des Führerscheins) 10 Jahre 10 Jahre
(+ Hemmung durch weiteren Punkt)
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