Verstöße auf der Autobahn bzw. Kraftfahrtstraße

Bußgeld und Punkte bei Verstößen auf der Autobahn bzw. Kraftfahrtstraße gemäß Bußgeldkatalog.


Tatbestand Bußgeld in EURO Punkte Fahrverbot
Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 km/h betrug oder dessen zulässige Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten waren, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug 20 € - nein
Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug 70 € - nein
An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren 25 € - nein
An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren und dadurch einen anderen gefährdet 75 € - nein
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet 75 € - nein
Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren - nein
in einer Ein- oder Ausfahrt 75 € - nein
auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 130 € - nein
auf der durchgehenden Fahrbahn 200 € - 1 Monat
Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten 30 € - -
Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 70 € - -
Als Fußgänger Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten 10 € - -
An dafür nicht vorgesehener Stelle ausgefahren 25 € - -
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75 € - -

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Stand: 2009

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