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Bußgeldkatalog Autobahn & Kraftfahrtstrasse: Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Harte Strafen für Verstöße auf der Autobahn

Wer auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen fährt, sollte immer bedenken, dass hier besondere Vorsicht geboten ist, nicht zuletzt auch aufgrund der Geschwindigkeit. Was genau es auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu beachten gilt, welche Ausnahmen dort gelten und wie Sie Bußgelder und Strafen vermeiden, erläutern wir Ihnen hier.

Verstöße auf Autobahnen und Kraftfahrtstrassen nach Bußgeldkatalog

Auch auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gilt: Bei Verstößen gegen die Straßen-Verkehrsordnung (StVO) können teils saftige Bußgelder wie aber auch Punkte in Flensburg, Fahrverbote und in extremen Fällen sogar Freheitsstrafen verhängt werden. Welche Strafen für welche Vergehen gemäß Bußgeldkatalog für Autobahnen und Kraftfahrstraßen drohen, haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.

Vergehen Bußgeld in Euro Punkte Fahrverbot und Freiheitsstrafe
Rückwärts & entgegen der Fahrtrichtung fahren in Ein- oder Ausfahrt 75,- 1
  • mit Gefährdung
90,- 1
  • mit Verursachung eines Unfalls
110,- 1
Unzulässiges Halten auf der Kraftfahrstraße bzw. Autobahn 35,-
Unzulässiges Parken auf der Kraftfahrstraße bzw. Autobahn 70,- 1
Rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung Variiert 3 Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entzug der Fahrerlaubnis
Wenden in Ein- oder Ausfahrt 75,- 1
  • mit Gefährdung
90,- 1
  • mit Verursachung eines Unfalls
110,- 1
Wenden auf Nebenstraße oder Seitenstreifen 130,- 1
  • mit Gefährdung
160,- 1
  • mit Verursachung eines Unfalls
195,- 1
Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn 200,- 2 1 Monat
  • mit Gefährdung
240,- 2 1 Monat
  • mit Verursachung eines Unfalls
290,- 2 1 Monat
Wenden im Tunnel 60,- 1
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt 75,- 1
Nicht möglichst weit rechts fahren, obwohl dies möglich gewesen wäre, mit Gefährdung 80,- 1
Autobahn/Kraftfahrstraße mit Fahrzeug befahren, dessen Höchst-geschwindigkeit 60 km/h oder weniger beträgt 20,-
Autobahn/Kraftfahrtstraße mit Fahrzeug befahren,
dessen zulässige Höhe zusammen mit der Ladung
überschritten ist (Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m)
20,-
Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m beträgt 70,- 1
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen 25,-
  • mit Gefährdung
75,- 1
Bei stockendem Verkehr (Autobahn od. außerorts) keine Mittelgasse für Polizei oder Rettungsfahrzeuge gebildet 200,- 2
  • mit Behinderung
240,- 2 1 Monat
  • mit Gefährdung
280,- 2 1 Monat
  • mit Sachbeschädigung
320,- 2 1 Monat
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachten 75,- 1
  • mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
95,- 1
  • mit Verursachung eines Unfalls
110,- 1
Als Fußgänger Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten 10,-

Wussten Sie schon…?

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