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Vorfahrt gewähren: Bußgeld & Punkte für Missachtung und genommene Vorfahrt

Vorfahrtsregeln sollen der Gefahr von Unfällen entgegenwirken. Deshalb sind sie zwingend einzuhalten. Doch die Vorfahrt gewähren allein reicht nicht. Der betreffende Fahrer muss durch sein Fahrverhalten deutlich signalisieren, dass er die Vorfahrt gewähren wird – nämlich durch langsames Heranfahren an den Kreuzungsbereich.

Welche Bußgelder drohen bei Vorfahrtsverstößen?

Die Missachtung der Vorfahrt wird mit Bußgeldern und Punkten bestraft. In Härtefällen kann die Missachtung der Vorfahrt auch als Straftat nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) gewertet werden. Dann kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen und der Führerschein wird entzogen.

Hier finden Sie eine Übersicht der Tatbestände für das Nichtbeachten der Vorfahrtsregeln mit entsprechenden Strafen (Quelle: https://www.bmvi.de/)

Tatbestand Euro Punkte
An eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren 10
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert 25
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet 100 1
Beim Einfahren auf eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße die Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet 75 1
Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet 70 1

Vorfahrt genommen – eine der häufigsten Verkehrssünden

Nach Falschparken und überhöhter Geschwindigkeit belegt die missachtete Vorfahrt Platz 3 in der Statistik der häufigsten Verkehrssünden (Kraftfahrt Bundesamt).

Rechts vor links, Vorfahrtsschilder oder rote Ampeln zu ignorieren, ist extrem gefährlich und wird deshalb mit Bußgeldern bis zu 360 €, vier Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft.

Häufig treten Vorfahrtsdelikte auch im Zusammenhang mit nicht gesetzten Blinkern auf. Die Blinkfaulheit auf deutschen Straßen nimmt zu. Rund 65.000 Bußgeldverfahren wegen falschen Abbiegens und Wendens verzeichnet das Kraftfahrt Bundesamt jährlich. Macht zusammen mit den rund 390.000 Verstößen wegen Vorfahrtsmissachtung knapp eine halbe Million Bußgeldverfahren.

Wussten Sie schon…?

Welche Vorfahrtsregeln gibt es?

Damit nicht jeder fährt, wie es ihm gerade passt, wurden die Verkehrsregeln eingeführt. Ein ganz wichtiger Bestandteil dieser Regeln ist das Vorfahrtsrecht (§ 8 StVO). Es regelt, in welcher Reihenfolge Verkehrsteilnehmer ihre Fahrt fortsetzen dürfen.

  • Das Verkehrszeichen 306 zeigt an, dass man sich auf einer Hauptstraße befindet. Hier gilt Vorfahrt.
  • An Ampelkreuzungen signalisiert rotes Licht, dass man anhalten und Vorfahrt gewähren muss.
  • Bei anderen Straßen zeigen dies entweder das Stoppschild (206) oder das Vorfahrt-achten-Schild (205) an.

Bei gleichberechtigten Straßen gilt rechts vor links. Hat man keine Vorfahrt, muss man langsam an den Kreuzungsbereich heranfahren.

Vorfahrt muss man ebenfalls bei Einfahrt in den fließenden Verkehr, beispielsweise von einer Parkbucht am Straßenrand, beachten. Zudem ist jeder Spurwechsel oder die Absicht abzubiegen durch den Blinker anzuzeigen (§ 9 StVO).

An einer abknickenden Vorfahrtstraße sind in der Regel Zusatzschilder angebracht, die jedem Verkehrsteilnehmer anzeigen, wer Vorfahrt hat. Dennoch darf auf das Blinken nicht verzichtet werden.

Grundsätzlich sollten Sie sich immer an die Anweisungen der Verkehrsschilder und der Ampeln halten. Nur wenn weder das eine noch das andere vorhanden ist, gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links.

Wollen vier Fahrzeuge die Kreuzung von vier verschiedenen Seiten überqueren, greift die Regel nicht mehr, da es keinen eindeutigen Vorfahrtsberechtigten gibt. Dann müssen sich die Fahrzeugführer per Handzeichen verständigen.

Genauso sollten Sie sich auch auf einer engen, zugeparkten Straße verhalten. Durch ein wenig Kommunikation mit den anderen Fahrern lassen sich Unfälle vermeiden.

In einem Kreisverkehr hat immer das Auto Vorfahrt, dass sich schon im Kreisverkehr befindet. Wer also in den Kreisel fahren will, ist wartepflichtig und muss die passende Lücke finden. Bei einem Kreisel mit zwei Spuren muss der weiter innen fahrende Verkehrsteilnehmer auf die äußere Spur achten – die hat nämlich Vorfahrt.

Auch auf der Autobahnauffahrt greift ein ähnliches Prinzip. Wer auffahren will, muss warten bis dies gefahrlos möglich ist. Auch wenn viele Verkehrsteilnehmer bewusst versuchen, Lücken für die Auffahrenden zu schaffen, so sind sie dazu nicht verpflichtet und sollten dies auch nur tun, wenn sie dadurch den nachfolgenden Verkehr nicht gefährden.

Was passiert, wenn die Vorfahrt missachtet wird und es zu einem Unfall kommt?

Wer eine rote Ampel überfährt und dadurch einen Unfall verursacht, muss 240 € Bußgeld bezahlen, seinen Führerschein für einen Monat abgeben und kassiert 4 Punkte.

Dauerte die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde sind 360 € Bußgeld fällig. In beiden Fällen droht je nach Schwere der Tat auch eine Geld- oder Freiheitstrafe bis zu fünf Jahre sowie Führerscheinentzug.

Bei Personenschaden kommt der Fall immer zur Staatsanwaltschaft. Die ermittelt dann, ob es sich um fahrlässige Körperverletzung, also um eine Straftat, handelt. Wird man schuldig gesprochen drohen 3 Jahre Haft.

Entsteht durch die Vorfahrtsmissachtung kein Unfall, fällt die Strafe deutlich geringer aus. Es kommt zu einem Verwarngeld von 25 Euro. Zahlen Sie dies nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Muss trotz Vorfahrt beim Abbiegen geblinkt werden?

Genauso wichtig wie zu wissen, wer zuerst fahren darf, ist es zu wissen, wohin wer fahren möchte. Um anzuzeigen, wenn man abbiegen oder die Spur wechseln möchte, gibt es den Blinker.

  • Die Benutzung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 9 StVO). Die Strafen reichen von 10 € bis 70 € Bußgeld und 2 Punkten.

Besonders tückisch im Straßenverkehr sind Linksabbieger ohne Blinker. Unfälle mit dann links überholenden Pkw sind sehr häufig.

Die Schuld liegt hier in der Regel beim Linksabbieger, der sein Abbiegewunsch nicht angezeigt hat und sich demnach nicht durch zweimaligen Rückblick versichert hat, dass die Richtung ungefährdet geändert werden kann.

Welche Folgen hat die Vorfahrtsmissachtung in der Probezeit?

Wer einen Führerschein auf Probe hat und einem A-Verstoß begeht (dazu zählt Vorfahrtsmissachtung mit Gefährdung), muss mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und der Absolvierung einer Nachschulung rechnen.

Wann haben Radfahrer Vorfahrt?

Grundsätzlich hat der straßenbegleitende Radweg die gleiche Vorfahrt wie die Hauptstraße. Das bedeutet auch, dass Autofahrer, die rechts abbiegen, auf Radfahrer achten müssen, die neben ihnen fahren und die Kreuzung geradeaus überqueren wollen.

Ist der Fahrradweg nicht straßenbegleitend – also durch eine räumliche Distanz oder Hindernisse getrennt – greift diese Regel nicht.

  • Fahrradfahrer haben übrigens keine Vorfahrt auf dem Zebrastreifen. Die einzige Ausnahme: Sie schieben ihr Rad.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Wird die Vorfahrt missachtet, kann dies mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg bestraft werden
  2. Das Strafmaß hängt von den Folgen der Missachtung ab (Unfall)
  3. Sind keine Verkehrsschilder oder Ampeln vorhanden, gilt: rechts vor links
  4. Es muss trotz Vorfahrt beim Abbiegen immer geblinkt werden
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