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Vorschriftszeichen und deren Mißachtung

Mehrfacher Verstoß gegen Zeichen 261 bedeutet 250 Euro Strafe + 1 Monat Fahrverbot

Wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, zeigen Vorschriftzeichen im Straßenverkehr an, welche Anordnungen Verkehrsteilnehmer in bestimmten Bereichen oder auf begrenzten Strecken befolgen müssen Manchmal sind diese Vorschriftzeichen nur an bestimmte Verkehrsteilnehmer adressiert (bspw. ein Überholverbot nur für LKW oder ein Fußgängerverbot) und wieder andere gelten ausnahmslos für alle Fahrzeuge (Einfahrt verboten, Zone 30). Doch welche Vorschriftszeichen gibt es überhaupt, was bedeuten sie und welche Strafen drohen bei Missachtung? Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen sind Sie hier auf dieser Seite.

Welche Vorschriftszeichen gibt es?

Das Andreaskreuz schreibt vor, dass Sie dem Schienenverkehr Vorrang gewähren müssen.

Dieses Schild schreibt vor, dass Sie dem Querverkehr Vorfahrt gewähren müssen.

Diesen Schild schreibt vor, dass man an der Haltelinie halten muss und dem Querverkehr Vorfahrt gewähren muss.

Bei diesem Schild müssen Sie den Gegenverkehr Vorrang gewähren.

Dieses Schild gibt die Fahrtrichtung an. In diesem Fall darf nur nach rechts gefahren werden. Nach dem Schild rechts abbiegen!

Dieses Schild gibt die Fahrtrichtung an. In diesem Fall darf nur geradeaus gefahren werden.

Hier darf nur in die vorgegebene Pfeilrichtung gefahren werden. Vor dem Schild rechts abbiegen!

Dieses Schild schreibt die Richtung vor, in die gefahren werden darf. Es gilt ein Verbot in alle nicht vorgeschriebenen Richtungen.

Dieses Schild kennzeichnet Kreisverkehr mit besonderen Verkehrsregeln.

Dieses Schild kennzeichnet Straßen, in denen nur in eine Richtung (Pfeilrichtung) gefahren werden darf.

Dieses Verkehrsschild gibt an auf welcher Seite an einer Verkehrsinsel, einem Hindernis oder einer Baustelle vorbeigefahren werden muss.

Dieses Schild gibt an, dass der Seitenstreifen als rechter Fahrbahnstreifen genutzt werden muss.

Dieses Schild gibt an, dass der Seitenstreifen nicht mehr befahren werden darf. Der Seitensteifen und die Fahrbahnbegrenzung nehmen somit wieder ihre ursprüngliche Funktion ein.

Dieses Verkehrsschild bedeutet, dass der Seitenstreifen geräumt werden muss.

Diesen Verkehrszeichen zeigt an, dass sich hier eine Haltestelle für Straßenbahnen oder Linienbusse befindet.

Dieses Verkehrsschild zeigt einen Taxenstand. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer herrscht hier Halteverbot.

Dieses Verkehrsschild zeigt, dass es einen Sonderweg für Radfahrer gibt. Dieser Weg darf nur von Radfahrern genutzt werden. Für andere Verkehrsteilnehmer sowie Fußgänger ist dieser Weg verboten.

Dieses Verkehrsschild weist einen Sonderweg für Reiter aus. Dieser Weg darf nicht von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt werden.

Dieses Verkehrsschild weist einen Sonderweg für Fußgänger aus. Dieser Weg darf nicht von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt werden.

Dieses Schild weist einen gemeinsamen Fuß- und Radweg aus. Dieser Weg darf nur von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden.

Dieses Schild weist einen getrennten Fuß- und Radweg aus.

Dieses Verkehrsschild zeigt eine Fußgängerzone. In diesem Bereich darf nicht gefahren werden.

Dieses Schild beendet eine Fußgängerzone.

Dieses Schild weist eine Fahrradstraße aus, welche nur mit dem Fahrrad befahren werden darf.

Dieses Schild beendet eine Fahrradstraße.

Dieses Schild beschreibt einen Sonderstreifen für Linienomnibusse.

Dieses Schild bedeutet ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge.

Hier gilt ein Fahrverbot für alle Pkw, Lkw und sonstige mehrspurigen Fahrzeuge.

Hier gilt ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Dieses Verkehrsschild verbietet das Fahren eines Fahrrads. Anderen Fahrzeugen ist das Fahren gestattet.

Hier gilt ein Verbot für alle Arten von Krafträdern.

Dieses Schild besagt ein Verbot für Mofas. Leichtkraft- und Kleinkrafträdern ist das Fahren erlaubt.

Dieses Schild verbietet Reitern die Fahrbahn zu nutzen.

Hier gilt ein Verbot für Fußgänger. Diese dürfen den ausgeschilderten Straßenabschnitt nicht betreten.

Eine Straße die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert ist darf von Kraftfahrzeugen, Krafträdern (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträdern und Mofas nicht genutzt werden.

Bei diesem Schild gilt ein Verbot für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern.

Bei diesem Verkehrsschild gilt ein Verbot für Fahrzeuge mit einer höheren (tatsächlichen) Masse wie auf dem Schild angegeben.

Hier gilt ein Verbot für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Achslast von mehr als 8 Tonnen.

Hier gilt ein Verbot für Fahrzeuge die breiter als die angegebene Breite sind.

Hier gilt ein Verbot für Fahrzeuge, welche die angegebene Höhe überschreiten.

Hier gilt ein Verbot für Fahrzeuge, welche die angegebene Länge überschreiten.

Dieses Schild verbietet, in die ausgeschilderte Einfahrt zu fahren.

Hier gilt eine Schneekettenpflicht.

Hier gilt ein Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung.

Dieses Verkehrsschild verbietet das Fahren von Fahrzeugen, die einer bestimmten Schadstoffgruppe zugehören.

Dieses Schild hebt die Begrenzung auf Schadstoffgruppen auf.

Dieses Schild verbietet das Wenden. Linksabbiegen ist allerdings erlaubt.

Dieses Schild schreibt für Kraftfahrzeuge über 3,5t oder Zugmaschinen einen Mindestabstand von 70m vor.

Dieses Schild zeigt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit an.

Dieses Schild schreibt eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h vor.

Dieses Schild zeigt das Ende der 30km/h Zone an.

Dieses Schild schreibt die Mindestgeschwindigkeit von 30km/h vor.

Bei diesem Verkehrsschild herrscht ein Überholverbot für Fahrzeuge aller Art.

Bei diesem Verkehrszeichen gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t.

Dieses Verkehrszeichen hebt die zulässige Geschwindigkeitsbegrenzung auf.

Dieses Verkehrszeichen hebt die angegebene Mindestgeschwindigkeit auf.

Dieses Verkehrszeichen hebt das Überholverbot auf. Solange die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird, darf wieder überholt werden.

281 Ende Überholverbot für Lastwagen

Dieses Verkehrsschild hebt das Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen auf. Diese Fahrzeuge dürfen jetzt wieder überholen, solange die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird.

Dieses Verkehrszeichen hebt alle zuvor aufgestellten Streckenverbote auf.

Dieses Schild steht für ein Halteverbot. Jedes freiwillige Halten auf oder an der Fahrbahn ist untersagt.

Dieses Verkehrsschild weist ein eingeschränktes Halteverbot aus. Das Halten auf und an der Fahrbahn ist für bis zu 3 Minuten gestattet.

Dieses Schild zeigt ein eingeschränktes Halteverbot in einer bestimmten Zone.
Sofern keine abweichenden Regelungen vorhanden sind gilt das eingeschränkte Halteverbot im ganzen Bereich.

Dieses Schild bedeutet, dass die Halteverbotszone wieder aufgehoben ist und es darf (sofern nicht anders geregelt) wieder gehalten werden.

Dieses Schild bedeutet, dass zum Parken eine Parkscheibe benötigt wird.
In der Regel ist unter dem Schild ein weiteres Schild angebracht, wie lange geparkt werden darf.

Dieses Schild bedeutet, dass hier Fußgängern das Überqueren der Straße ermöglicht werden muss.

Dieses Schild bedeutet, dass man an der Haltelinie anhalten muss.

Dieses Schild bedeutet: Hier darf man die durchgehende Linie nicht überfahren.

Dieses Schild bedeutet: Hier darf man die durchgehende Linie nicht überfahren.

Dieses Schild bedeutet: Der Fahrtrichtung folgen. Die Pfeilmarkierungen sind als Empfehlung zu verstehen.

Dieses Schild bedeutet: Mit dieser Markierung kündigt sich eine Fahrstreifenbegrenzung oder das Ende des Fahrstreifens an.

Dieses Schild bedeutet: Fahren sie nicht über die schraffierte Fläche.

Dieses Schild bedeutet: Hier darf man innerhalb der Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote nicht halten oder parken.

Dieses Schild bedeutet: Die Leitlinie darf nicht überfahren werden wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird. Diese Markierung wird teilweise auch als Richtzeichen eingeordnet.

Dieses Schild bedeutet: Bitte hier warten und unter Umständen Vorfahrt gewähren. Diese Markierung wird teilweise auch als Richtzeichen eingeordnet.

Höhe Bußgeld Missachtung von Vorschriftszeichen?

Hier finden Sie eine Übersicht Bußgeld und Punkte bei Missachtung von Vorschriftzeichen Verhaltensfehlern.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Unbedingtes Haltgebot ( Zeichen 206) nicht befolgt 10 € nein
Bei verengter Fahrbahn (Zeichen 208) dem Gegenverkehr Vorrang nicht gewährt 5 € nein
  • mit Gefährdung
10 € nein
  • mit Sachbeschädigung
20 € nein
Die durch Vorschriftzeichen (Zeichen 209, 211, 214, 222) vorgeschriebene Fahrtrichtung oder Vorbeifahrt nicht befolgt 10 € nein
  • mit Gefährdung
15 € nein
  • mit Sachbeschädigung
25 € nein
Die durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt
als Kfz-Führer 20 € nein
  • mit Behinderung
20 € nein
  • mit Gefährdung
25 € nein
  • mit Sachbeschädigung
30 € nein
Als anderer Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig Radweg (Zeichen 237) oder einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238, 239, 240, 241) benutzt oder als anderer Fahrzeugführer Fahrradstraße (Zeichen 244) vorschriftswidrig benutzt 10 € nein
Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) benutzt oder ein Verkehrsverbot (Zeichen 250, 251, 253 bis 255, 260) nicht beachtet
  • mit Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art
20 € nein
  • mit anderen Kraftfahrzeugen
15 € nein
  • als Radfahrer
10 € nein
  • mit Behinderung
15 € nein
  • mit Gefährdung
20 € nein
  • mit Sachbeschädigung
25 € nein
Als Kfz-Führer Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis 266) oder Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet 20 € nein
Als Radfahrer Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet 15 € nein
  • mit Behinderung
20 € nein
  • mit Gefährdung
25 € nein
  • mit Gefährdung
25 € nein
  • mit Sachbeschädigung
30 € nein
In einem Fußgängerbereich, der durch Zeichen 239, 242, 243 oder 250 gesperrt war, geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 30 € nein
  • mit Behinderung
35 € nein
  • länger als 3 Stunden
35 € nein
Als Radfahrer oder Führer eines motorisierten Zweiradfahrzeugs auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg auf einen Fußgänger nicht Rücksicht genommen 10 € nein
  • mit Behinderung
15 € nein
  • mit Gefährdung
20 € nein
  • mit Sachbeschädigung
25 € nein
Bei zugelassenem Fahrzeugverkehr in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) 15 € nein
Als Nichtberechtigter Sonderfahrstreifen für Omnibusse des Linienverkehrs (Zeichen 245) oder für Taxen (Zeichen 245 mit Zusatzschild) benutzt 15 € nein
  • mit Behinderung
35 € nein
Wendeverbot (Zeichen 272) nicht beachtet 20 € nein
Vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) zu einem vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten 25 € nein
Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt oder trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen anderen gefährdet 50 € nein
Als Fahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) einen Fußgänger gefährdet
bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242 mit Zusatzschild) 40 € nein
bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr 50 € nein
Eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern (Zeichen 261) oder für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte Straße befahren 100 € nein
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen Verstoßes gegen Zeichen 261 oder 269 250 € 1 Monat
Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen 40 € nein
An der Haltlinie (Zeichen 294) nicht gehalten 10 € nein
An der Haltlinie (Zeichen 294) nicht gehalten 10 € nein
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder durch Pfeile vorgeschriebener Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt oder Sperrfläche (Zeichen 298) benutzt (außer Parken) 10 € nein
  • mit Sachbeschädigung
35 € nein
  • und dabei überholt
30 € nein
  • und dabei nach links abgebogen oder gewendet
30 € nein
  • mit Gefährdung
35 € nein
Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken benutzt 25 € nein

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Wussten Sie schon…?

Vorschriftzeichen und ihre Bedeutung in der StVO

Vorschriftzeichen enthalten Hinweise auf Verbote oder Regeln und stehen immer rechts. Somit weisen Vorschriftszeichen auch immer auf Gefahrenquellen hin. Wenn die Verkehrszeichen nicht unmittelbar dort angebracht sind wo die Anordnung zu befolgen ist, ist ein weiteres Zusatzzeichen angegeben. Nicht nur weil die Missachtung von Vorschriftzeichen teuer werden kann, sollten alle Vorschriften und Verkehrseinrichtungen unbedingt beachtet werden.

Sie sind als Verkehrszeichen ein wichtigster Bestandteil der StVO, also der Straßenverkehrsordnung und regeln den Verkehr. Sie sind behördlich festgelegt und müssen von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werden. Die bekanntesten Vorschriftzeichen sind: Andreaskreuz (vor Bahnübergängen), Vorfahrt gewähren, das Stopp-Schild, aber auch Einbahnstraßen oder das grün gelbe Haltestellen-Schild für Straßenbahnen und Linienbusse.

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