Mißachtung von Vorschriftzeichen

Bußgeld und Punkte bei Mißachtung von Vorschriftzeichen Verhaltensfehlern gemäß Bußgeldkatalog.


Tatbestand Bußgeld in EURO Punkte Fahrverbot
Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt 10 € - nein
Bei verengter Fahrbahn (Zeichen 208) dem Gegenverkehr Vorrang nicht gewährt 5 € - nein
- mit Gefährdung 10 € - nein
- mit Sachbeschädigung 20 € - nein
Die durch Vorschriftzeichen (Zeichen 209, 211, 214, 222) vorgeschriebene Fahrtrichtung oder Vorbeifahrt nicht befolgt 10 € - nein
- mit Gefährdung 15 € - nein
- mit Sachbeschädigung 25 € - nein
Die durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt
als Kfz-Führer 20 € - nein
als Radfahrer 15 € - nein
- mit Behinderung 20 € - nein
- mit Gefährdung 25 € - nein
- mit Sachbeschädigung 30 € - nein
Als anderer Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig Radweg (Zeichen 237) oder einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238, 239, 240, 241) benutzt oder als anderer Fahrzeugführer Fahrradstraße (Zeichen 244) vorschriftswidrig benutzt 10 € - nein
Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) benutzt oder ein Verkehrsverbot (Zeichen 250, 251, 253 bis 255, 260) nicht beachtet
mit Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art 20 € - nein
mit anderen Kraftfahrzeugen 15 € - nein
als Radfahrer 10 € - nein
- mit Behinderung 15 € - nein
- mit Gefährdung 20 € - nein
- mit Sachbeschädigung 25 € - nein
Als Kfz-Führer Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis 266) oder Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet 20 € - nein
Als Radfahrer Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet 15 € - nein
- mit Behinderung 20 € - nein
- mit Gefährdung 25 € - nein
- mit Sachbeschädigung 30 € - nein
In einem Fußgängerbereich, der durch Zeichen 239, 242, 243 oder 250 gesperrt war, geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 30 € - nein
- mit Behinderung 35 € - nein
länger als 3 Stunden 35 € - nein
Als Radfahrer oder Führer eines motorisierten Zweiradfahrzeugs auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg auf einen Fußgänger nicht Rücksicht genommen 10 € - nein
- mit Behinderung 15 € - nein
- mit Gefährdung 20 € - nein
- mit Sachbeschädigung 25 € - nein
Bei zugelassenem Fahrzeugverkehr in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) 15 € - nein
Als Nichtberechtigter Sonderfahrstreifen für Omnibusse des Linienverkehrs (Zeichen 245) oder für Taxen (Zeichen 245 mit Zusatzschild) benutzt 15 € - nein
- mit Behinderung 35 € - nein
Wendeverbot (Zeichen 272) nicht beachtet 20 € - nein
Vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) zu einem vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten 25 € - nein
Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt oder trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen anderen gefährdet 50 € - nein
Als Fahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) einen Fußgänger gefährdet
bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242 mit Zusatzschild) 40 € - nein
bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr
50 € - nein
Eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern (Zeichen 261) oder für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte Straße befahren 100 € - nein
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen Verstoßes gegen Zeichen 261 oder 269 250 € - 1 Monat
Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen 40 € - nein
An der Haltlinie (Zeichen 294) nicht gehalten 10 € - nein
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder durch Pfeile vorgeschriebener Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt oder Sperrfläche (Zeichen 298) benutzt (außer Parken) 10 € - nein
- mit Sachbeschädigung 35 € - nein
und dabei überholt 30 € - nein
und dabei nach links abgebogen oder gewendet 30 € - nein
- mit Gefährdung 35 € - nein
Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken benutzt 25 € - nein

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Stand: 2009

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