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Die zehn häufigsten Mängel bei Gebrauchtwagen

Gebrauchtwagenkauf

Sie wollen sich einen Gebrauchtwagen kaufen? Dann sollten Sie genau hinschauen und am besten einen Experten hinzuziehen. Wir haben eine Liste mit den zehn häufigsten Mängeln bei Gebrauchtwagen zusammengestellt. Wer hier nicht aufpasst, dem drohen schon kurzer Zeit nach Erwerb des Gebrauchten teure Reparaturen. Wir verraten ihnen außerdem was rechtmäßig als Mangel gilt und was Sie als Verschleißerscheinung hinnehmen müssen.

Fast jedes vierte deutsche Auto ist mit deutlichen Mängeln unterwegs. Je älter das Fahrzeug ist und desto mehr es gefahren wurde, desto mehr Mängel kann man finden. Ab einem Alter von neun Jahren wird das besonders deutlich.

Übrigens, Kleinwagen schneiden in der Mängelstatistik besonders schlecht ab. Hier gibt es einen Zusammenhang zwischen Anschaffungswert des Fahrzeugs und der Pfegebereitschaft bzw. Werterhaltung. Mit einem teuren Auto wird also pfleglicher umgegangen.

Top 10 Mängelliste bei Gebrauchtwagen

Nr. 10 Servolenkung Auch unter den Top 10 der häufigsten Defekte beim Gebrauchtwagen: Servolenkung – Hier kann es sich um ein Problem handeln, was sich aufgrund der Fahrweise des Vorbesitzers eingeschlichen hat. Man kann das unter Umständen reklamieren. Schäden an der Servolenkung hängen auch oft mit Ölmangel in der Hydraulikpumpe zusammen. Probleme mit der Servolenkung äußern sich durch Schwergängigkeit oder Geräusche bei der Lenkung.
Nr. 9 Radlager Bei vielen Gebrauchtwagen macht irgendwann das Radlager schlapp – Hier hat man in der Regel keine Rechte wenn es um den Kauf eines Gebrauchtwagens geht. Durch Geräuschentwicklung kann man ein kaputtes Radlager erkennen, man muss die Diagnose allerdings den Profis mit Hebebühne überlassen, die dann das Radlagerspiel überprüfen können.
Nr. 8 Zylinderkopfdichtung Zylinderkopf – Hier kann man Defekte am Gebrauchtwagen reklamieren, es sei denn man hat den Ölwechsel versäumt. Woran erkennt man eine defekte Zylinderkopfdichtung? Hier können von Ölverlust bis zu knallendem Motor viele Symptome auftreten. Es kann auch sein, dass das Fahrzeug nicht mehr anspringt.
Nr. 7 Zahnriemen Zahnriemen – Der Klassiker! Zusammen mit dem Zahnriemen muss auch oft der Motor dran glauben. Die Riemen haben vorgeschriebene Wechselzeitpunkte. Sollte der Zahnriemen davor schon defekt sein, muss auch der Verkäufer haften.
Nr. 6 Wasserpumpe Wasserpumpe defekt – Hier ist unklar, ob Händler haften müssen. Die Pumpe kann einfach abgenutzt sein. Ein Ausfall des Kühlsystems ist bei alten Autos häufig und kann einige Probleme nach sich ziehen. Oft müssen Wasserpumpen komplett ausgetauscht werden. In jedem Fall sollten Kühlmittelpumpen und Wasserpumpen immer sehr regelmäßig kontrolliert werden, damit es nicht so weit kommt.
Nr. 5 Kupplung Nach einer gewissen Laufleistung (etwa sechsstellig) treten auch häufiger Probleme mit der Kupplung auf – In der Regel gibt es dann keine Rechte auf Rückgabe, da es sich im Verschleiß handelt. Das Auswechseln einer Kupplung ist äußert aufwendig. Eine abgenutzte oder gar defekte Kupplung äußert sich durch ruckelige Starts, obwohl man gefühlvoll auf das Kupplungspedal tritt. Allgemein kommt es bei älteren Wagen zu Problemen mit dem Getriebe. – Händler haften hier häufig, man muss beachten: Es gibt sehr große Unterschiede bei den Fabrikaten.
Nr. 4 Auspuffanlage Dieser Mangel lässt sich kaum verbergen: Defekte Auspuffanlagen oder Schalldämpfer äußern sich durch laute Geräusche und Qualm.. Mit so einem Fahrzeug riskiert man Unfälle, zudem können auch Abgase in den Innenraum gelangen oder heiße Abgase beschädigen andere Kunststoffteile des Fahrzeugs. Improvisierte Reparaturmaßnahmen sind nur von kurzer Dauer und bringen nichts.
Nr. 3 Ölverlust Locker auf Platz drei der häufigsten Probleme bei Gebrauchtwagen ist der Ölverlust an Motor und Getriebe. Es kann sich um Motoröl, Getriebeöl oder Hydrauliköl handeln. Ölverlust kann auch durch defekte Ventildeckel- oder Kopfdichtung auftreten oder an diversen Anbauteilen oder Rissen an Motorbauteilen vorkommen. Hier muss eine intensive Fehlersuche erfolgen.
Nr. 2 Bremsen Top zwei der häufigsten Mängel – Die Bremsen! Abnutzungserscheinungen (bei neueren Wägen muss man das als Mangel nicht hinnehmen, hier müssen die Händler haften) gefährden hier die Sicherheit. Sie sind einfach Abgefahren: Bei den meisten Fahrzeugen sind die Bremsscheiben schlicht und einfach verschlissen.
Nr. 1 Beleuchtung Mängel bei Beleuchtung und Elektrik: Mängel an der Lichtanlage hinten werden besonders oft festgestellt. Viele vier bis fünfjährige Fahrzeuge haben Mängel an der Lichtanlage vorn und hinten. Oder die Einstellung des Abblendlichts ist zu hoch oder zu tief.

Wussten Sie schon…?

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