Aktuell: Neuregelung in Sachen Winterreifenpflicht
Aktuell: Neuregelung in Sachen Winterreifenpflicht und Bußgelderhöhung
Die Frage nach der "Winterreifenpflicht" in Deutschland hat in den letzten Jahren immer wieder für Fragen gesorgt. Nun tritt am Samstag den 04.12.2010 die neue Winterreifenpflicht in Deutschland in Kraft und es gibt eine Erhöhung der Bußgelder für falsche Bereifung im Winter."Konkrete Winterreifenpflicht"
Auf eine „konkrete Winterreifenpflicht“ in der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben sich daher jetzt die Verkehrsminister von Bund und Ländern auf ihrer Herbstkonferenz in Schloss Ettersburg bei Weimar geeinigt. Am Freitag den 26.11.2010 wurde nun eine enstprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vom Bundesrat beschlossen und ab Samstag den 04.12.2010 tritt nun die neue Winterreifenpflicht offiziell in Kraft.
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Ab sofort sind M+S-Reifen (steht für „Matsch & Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte.
Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der Seitenfläche gekennzeichnet. Diese Reifen haben ein Profil, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet.
Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest.
Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Straßenverhältnissen. Experten empfehlen jedoch die Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben.
Bei Verstoß droht Bußgeld
Autofahrer die gegen diese Vorgabe verstoßen, müssen zukünftig mit einem höheren Bußgeld in Höhe von 40 Euro rechnen statt der bisherigen 20 Euro.
Bei zusätzlicher Behinderung, also etwa wenn Autos auf geschlossener Schneedecke mit Sommerreifen unterwegs sind und dabei den Verkehr behindern oder einen Unfall bauen, drohen sogar 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg, (vorher 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg).
Siehe auch: Aktueller Bußgeldkatalog
Bereits im vergangenen Winter waren Autofahrer verpflichtet, die Ausrüstung ihres Autos "an die Wetterverhältnisse anzupassen", wie es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt. Allerdings ist dort nur nur von einer "geeigneten Bereifung" die Rede.
Der Bundesrat hatte damals eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen, wonach es seit Mai 2006 in Deutschland eine situationsbedingte Winterreifenpflicht gibt, d.h. PKWs müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein.In Paragraph zwei der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3 a StVO) heißt es bislang:
| „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung
an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete
Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“ |
Sicher durch Winterreifen
Doch egal ob Winterreifen künftig Pflicht sind oder nicht, der Autofahrer sollte sich mit passender Bereifung auf den Winter vorbereiten und rechtzeitig für eine passende Bereifung sorgen. Dies gilt nicht nur in seinem eigenen Interesse, sondern auch dem der anderen Verkehrsteilnehmer.
