Aufbauseminar
Wer sich in der Probezeit ein A-Vergehen oder zwei B-Vergehen einhandelt, muss ein Aufbauseminar absolvieren.Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.
Einige A-Vergehen im Überblick:
- Fahrerflucht
- Trunkenheitsfahrt
- Rote Ampel überfahren
- Anderen Verkehrsteilnehmer beim Abbiegen gefährdet
- Beim Wenden, Rückwärtsfahren einen Anderen gefährdet
- Zu geringer Abstand zum Vordermann
- Bei Regen ohne Licht gefahren
- Kennzeichen mit Folie abgedeckt
- Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
- Trotz Überholverbot überholt
Einige B-Vergehen im Überblick:
- Nicht angeschnallt
- Handyverbot
- In zweiter Reihe geparkt
- Nicht Platzsparend geparkt
Das Aufbauseminar besitzt folgende Rahmenbedingungen:
- Mindestens sechs und maximal zwölf Teilnehmer pro Theoriestunde
- Vier Theoriestunden á 135 Minuten
- Eine Beobachtungsfahrt von mindestens 30 Minuten pro Person, die zwischen der ersten und der zweiten Theoriestunde stattfinden muss
- Im Durchschnitt 200 - 300€
Ziel des Aufbauseminars:
- In dem Aufbauseminar werden die Vergehen in der Gruppe besprochen und Lösungswege zur künftigen Vermeidung gesucht.
Folgen bei nicht erfolgreich abgeschlossenem Seminar:
- Entziehung der Fahrerlaubnis
Weitere Informationen zum Thema Aufbauseminar und die Möglichkeit wie man Punkt abbaut erhalten Sie hier: Punkteabbau in Flensburg
