Urlaubtipps

Winterzauber in Österreich erleben - Urlaub im Feriendorf Moserhof.

Einkauftipps

Stiefel Shop - Riesige Auswahl exklusiver Boots für Damen und Herren.

Gürtel Shop - Exklusive Ledergürtel in großer Auswahl namhafter Hersteller

Gasgrill - Gesund und lecker grillen mit Gas


Die Checkliste für den Führerschein

Endlich nicht mehr auf den Fahrservice der Eltern angewiesen – der bestandene Führerschein bedeutet für die meisten Jugendlichen eine völlig neue Freiheit. Doch bis das „Taxiunternehmen Mama“ der Vergangenheit angehört, ist es ein weiter Weg. Viel Formales muss erledigt werden. Die folgende Checkliste soll dabei helfen:


Erste-Hilfe-Kurs
Keiner will, dass der Ernstfall eintritt. Trotzdem muss er geprobt werden: Was ist zu tun, wenn ich als erster an eine Unfallstelle komme oder gar selbst in einen Unfall mit Verletzten verwickelt bin? Wer einen Führerschein erwerben möchte, der muss vorher einen Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen oder eine Ausbildung in erster Hilfe absolvieren. Von der stabilen Seitenlage bis hin zur Mund-zu-Mundbeatmung steht alles auf dem Kursplan. Wann und wo die Kurse stattfinden, wissen die Fahrschulen.

nach oben


Sehtest
Nur wer – im wahrsten Sinne des Wortes -  den absoluten Durchblick hat, der bekommt auch den Führerschein. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss eine Sehtestbescheinigung vom Optiker oder vom Augenarzt vorgelegt werden. Wichtig: Sie darf nicht älter als 2 Jahre sein.

nach oben


Amtlicher Antrag
Sind Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs geschafft? Dann kann es zum Einwohnermeldeamt gehen. Dort muss ein "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" gestellt werden. Und zwar zusammen mit zwei Lichtbildern im Halbprofil sowie Sehtest und Erste-Hilfe-Bescheinigung.

Nicht vergessen: Gültigen Personalausweis oder Reisepass! Für die Führerscheinklassen C und D, z.B. für Busse und LKW, muss darüber hinaus ein ärztliches Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung vorgelegt werden.

nach oben


Theoretische Prüfung
Sind die bürokratischen Hürden erst einmal überwunden, geht es trotzdem noch nicht ans Steuer. Denn vorher heißt es erst einmal Pauken – für die theoretische Führerscheinprüfung. Die darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters und erst nach Absolvieren der vorgeschriebenen Anzahl an Theoriestunden für die jeweilige Klasse abgelegt werden.

Wer durchfällt, darf seine Prüfung erst nach zwei Wochen wiederholen. Und wenn's dreimal schiefgeht, wird man für drei Monate gesperrt. Also besser erst zur Prüfung, wenn der Prüfungsstoff sitzt. Wie fit Du bist, kannst Du hier testen: die offiziellen Prüfungsbögen zum Üben. Link: www.route49.de

nach oben


Praktische Prüfung
Nach der bestandenen theoretischen Prüfung und den erforderlichen Übungsstunden steht der praktischen Prüfung nichts mehr im Wege. Die darf allerdings frühestens ein Monat vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters abgelegt werden. Dieser offizielle Praxistest mit dem Prüfer im Nacken ist für alle Führerscheinklassen, bis auf Klasse L, vorgeschrieben.

Wenn alles glatt läuft, gibt’s den Führerschein gleich nach der Prüfung in die Hand – vorausgesetzt man hat schon das notwendige Mindestalter erreicht – also beim Autoführerschein den 18. Geburtstag gefeiert.

Durchfallen ist zwar nicht schön, aber auch kein Weltuntergang: Die Fahrprüfung kann nach 14 Tagen wiederholt werden. Voraussetzung ist aber eine Nachschulung.

nach oben





Sommerreifen im Test

ADAC Sommerreifen Test

Die richtige Profiltiefe

Reifenprofil
Zu wenig Profil auf dem Reifen ist gefährlich und kostet Geld und Punkte.
» Das ist bei der Profiltiefe zu beachten