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EU Führerscheinrichtlinie: Das sollten Sie wissen!

Ein Leben lang mit dem gleichen Lappen? Das ist seit dem 19. Januar 2013 passé! Neue Führerscheine müssen regelmäßig alle 15 Jahre neu beantragt werden, um vor allem die Erkennbarkeit des Inhabers zu gewährleisten – also ein neues Passbild ist Pflicht. Die Neubeantragung des Führerscheins bedeutet jedoch nicht, dass die Fahrprüfung erneut abgelegt werden muss.

Zielsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie

Mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie, die seit dem 19. Januar 2013 in Kraft ist, soll sichergestellt werden, dass Name und Passfoto des Führerschein-Inhabers auf dem neuesten Stand sind.

Das bedeutet, dass alle neu ausgestellten Führerscheine alle 15 Jahre erneuert werden müssen. Eine erneute Führerschein-Prüfung muss dafür jedoch nicht abgelegt werden.

EU Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG

Mit der EU Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG soll EU Recht in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Insbesondere geht es um die Anpassung und Vereinheitlichung der Führerscheinklassen. Welche Auswirkungen das hat, erfahren Sie auf dieser Seite.

Rosa und graue Führerscheine sterben aus

Sie muten jetzt schon an wie Relikte aus längst vergangenen Zeiten:

  • Wer noch im Besitz eines rosafarbenen oder gar grauen Führerscheins ist, wird diesen bis zum Jahr 2033 endgültig los.

Der Gesetzgeber verlangt, dass bis dahin alle alten Führerscheine umgetauscht werden, damit es innerhalb der Europäischen Union nur noch ein universelles Führerscheindokument gibt.

Darüber hinaus hat die EU ihren Mitgliedsstaaten parallel zur Führerscheinerneuerung geraten, Gesundheitschecks einzuführen. Der Umtausch selbst ist laut Bundesverkehrsministerium eine reine Formsache. Allerdings fallen dafür Gebühren an.

Wussten Sie schon…?

Neue Führerscheinklassen

Den EU-Führerschein im Scheckkartenformat gibt es bereits seit 1999. Damals wurden auch die in Deutschland bisher gültigen Führerscheinklassen 1 bis 5 erweitert und in Klassen mit Buchstaben-Ziffern-Kombinationen eingeteilt – insgesamt 17 an der Zahl. Ziel war es die Führerscheinklassen EU-weit zu vereinheitlichen.

Mit der Einführung des befristeten Führerscheins gibt es nun einige weitere Klassen, wodurch sich für Führerschein-Neulinge ein paar Änderungen ergeben. Bei älteren Exemplaren bleibt die erteilte Fahrerlaubnis in vollem Umfang erhalten.

  • Wer schon einen Pkw-Führerschein besitzt, darf damit weiterhin Trikes oder dreirädrige Großroller fahren. Alle anderen brauchen dafür nach dem Stichtag 19. Januar 2013 einen Motorradführerschein.
  • Es gibt eine neue Klasse AM, den Moped-Führerschein: Hier verschmelzen die Klasse M (höchstens 45 km/h schnelle Mopeds mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum) und die Klasse S (dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h). Das Mindestalter für diese Klasse ist 15 Jahre. Wer einen Führerschein Klasse B (Pkw) besitzt, hat automatisch die AM-Freigabe. Mopedausweise können in Mopedführerscheine umgetauscht werden, die alten Mopedausweise gelten ab dem 19.1.2013 nur noch in Österreich, für Fahrten ins Ausland wird der Mopedführerschein AM benötigt. Die Mopedausbildung und -prüfung bleibt unverändert.
  • Bei der Führerscheinklasse A1 fällt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h bis zum 18. Lebensjahr weg.
  • Die alte Klasse A mit dem Zusatz „beschränkt“ wird durch die Klasse A2 ersetzt. Fahranfänger dürfen somit stärkere Maschinen fahren, die Leistungsbeschränkung wird von 25 kW/34 PS auf 35 kW/48 PS angehoben. Außerdem können A1-Besitzer nach zwei Jahren nur noch durch eine praktische Prüfung die A2-Lizenz für Motorräder bekommen, ohne Theorieprüfung. A2-Novizen kommen aber nicht mehr automatisch nach zwei Jahren in die Klasse A ohne Leistungsbeschränkung.
  • Inhaber von Pkw-Führerscheinen (Klasse B) dürfen künftig ohne weitere Einschränkungen mit mehr als 750 Kilogramm schweren Anhängern fahren, solange das zulässige Gesamtgewicht der Zugkombination 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Wer ein paar Extra-Fahrstunden nimmt, kann diesen Wert auf 4,25 Tonnen erweitern. Das ist z.B. bei Wohnwagen interessant. Auf dem Führerschein wird dann zur Klasse B die Schlüsselnummer 96 hinzugefügt.
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