Was ist das besondere an einem EU-Führerschein?
Den EU-Führerschein gibt es seit 1999 und wurde eingeführt, um innerhalb der EU eine einheitliche Fahrerlaubnis zu dokumentieren.Mit der Umstellung auf den EU-Führerschein, gibt es in Deutschland eine neue Einteilung der Führerscheinklassen. Aber nicht nur die Führerscheinklassen haben sich geändert, sondern auch das Aussehen des Führerscheins.
Der EU-Führerschein ist im Scheckkartenformat und wird von den EU-Mittgliedstaaten gegenseitig anerkannt. Der Erwerb eines EU-Führerscheins ist in einem EU-Mitgliedstaat möglich, sobald die Person, die einen Führerschein erwerben möchte, einen Wohnsitzt in dem jeweiligen Land über mindestens 185 Tage besitzt.
Der neue EU-Führerschein besitzt einen Chip, auf welchem alle Regelverstöße des Führerscheininhabers gespeichert werden. Es ist nicht möglich einen durch Regelverstöße verlorenen Führerschein ein einem anderen EU-Land zu erwerben, da die Fahrerlaubnis welche im Ausland erworben wurde von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde nicht anerkannt werden muss.
Bis 2013 soll der Umstieg auf den EU-Führerschein vollendet werden. Besitzer des alten Führerscheins haben aber die Möglichkeit noch bis 2033 auf den neuen Führerschein umzusteigen.