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Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Führerschein: Welche Strafen drohen mir?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Was mit der Fahrerlaubnis überhaupt gemeint ist, welche Sanktionen der Gesetzgeber vorsieht und wie es sich mit der Fahrerlaubnis im Ausland verhält, erfahren Sie hier.

Was ist der Unterschied zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein?

Diese Begriffe werden häufig synonym verwendet: Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es sind aber zwei völlig unterschiedliche Verkehrsverstöße. An dieser Stelle sei schon einmal so viel verraten: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist gar keine gute Idee.

Was ist eine Fahrerlaubnis?

Eine Fahrerlaubnis erhält man nach erfolgreich absolvierter theoretischer und praktischer Fahrprüfung. Wer schwer gegen die StVO verstößt, zum Beispiel weil er ein notorischer Raser ist, kann mit Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden. Die Fahrerlaubnis muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden. Bei erfolgreichem Antrag auf Wiedererlangung der Fahrerlaubnis wird ein neues Führerscheindokument ausgestellt.

Die Fahrerlaubnis ist übrigens an einen bestimmten Fahrzeugtyp (Fahrzeugklasse) gebunden: Motorrad, Pkw, Lkw, Bus etc. (Klasse A, B, C, D etc.). Wer also einen Lkw ohne Lkw-Fahrerlaubnis auf öffentlichen Straßen fährt, macht sich ebenfalls strafbar.

Welche Rolle spielt der Führerschein bei der Fahrerlaubnis?

  • Der Führerschein ist das Dokument, das den Besitzer als Inhaber einer Fahrerlaubnis ausweist.

Diesen muss man bei jeder Fahrt bei sich führen. Aber man kann den Lappen auch schon mal zu Hause vergessen oder sogar verlieren. Gerät man dann in einer Verkehrskontrolle, sind 10 Euro Verwarngeld fällig.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Welche Strafen drohen?

Fährt man ohne Fahrerlaubnis, handelt es sich nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet wird. Im Detail lautet das wie folgt:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

Wussten Sie schon..?

Braucht man auf Privatgrundstücken eine Fahrerlaubnis?

Auf Privatgrundstücken ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Das Grundstück darf für den öffentlichen Verkehr allerdings nicht zugänglich sein. Auch sind nicht alle allgemein bekannten Fahrzeugtypen fahrerlaubnispflichtig. Ausgenommen sind:

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
  • Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung
  • motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg, einschließlich Batterien, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm)
  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

Inwiefern haftet der Fahrzeughalter beim Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Übrigens: Wer als Fahrzeughalter wissentlich jemanden ohne Fahrerlaubnis fahren lässt, macht sich ebenfalls nach § 21 StVG strafbar.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Stellen Motorrad & Mofa eine Ausnahme dar?

Das Mofa ist gerade bei jungen Menschen sehr beliebt, da es schon im Alter von 15 Jahren gefahren werden darf. Einen Führerschein im eigentlichen Sinne braucht es dafür nicht, trotzdem muss eine Prüfbescheinigung vorliegen.

Dafür müssen sechs Doppelstunden in einer Fahrschule absolviert werden, um die theoretischen Grundlagen des Straßenverkehrs kennenzulernen. Das erlernte Wissen muss dann in einer theoretischen Prüfung, die 20 Fragen umfasst, abgerufen werden. Eine praktische Prüfung gibt es nicht, allerdings muss eine 90-minütige Fahrstunde mit einem Fahrlehrer abgeleistet werden.

Wer bereits einen PKW-Führerschein hat oder vor 1965 geboren wurde, braucht keine gesonderte Prüfbescheinigung, um ein Mofa fahren zu dürfen.

Klicken Sie für weitere Infos zu Motorradfahren ohne Führerschein.

Während das Mofa gewissermaßen eine Ausnahme darstellt, kann man das vom Motorrad nicht behaupten. Hier braucht es eine reguläre Fahrerlaubnis. Je nach Alter und Führerscheinklasse, dürfen Motorräder mit unterschiedlichen Leistungsdaten gefahren werden.

Fahren, ohne jemals eine gültige Fahrerlaubnis besessen zu haben: Welche Strafen drohen?

Gerade bei Jugendlichen kommt es gelegentlich vor, dass die eigenen Fahrkünste erprobt werden wollen, ohne dass jemals eine Fahrerlaubnis vorlag oder die nötigen Kenntnisse in einer Fahrschule erworben wurden.

  • Wird man dabei erwischt, drohen die gleichen Strafen wie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Strafen können abweichen, wenn das Jugendstrafrecht angewendet wird.

Zusätzlich kann eine Sperrfrist verhängt werden. Das ist besonders bitter für Jugendliche, die kurz davorstehen, die Fahrerlaubnis zu erwerben. Diese müssen nun warten, bis die Sperrfrist abgelaufen ist.

Ist eine Übersetzung des Führerscheins nötig?

Fahren Sie ins Ausland oder kommen Sie als Ausländer nach Deutschland, ist eine Übersetzung des Führerscheins nur in manchen Fällen nötig. Keine Probleme haben Sie zum Beispiel innerhalb der EU und der EWR-Staaten. Auch in der Türkei, in der Schweiz, in Serbien und in Bosnien-Herzegowina gilt der Führerschein.

Außerhalb dieser Länder kann es sinnvoll sein, zusätzlich einen internationalen Führerschein in englischer Sprache bei sich zu führen. Das kann viele bürokratische Prozesse erleichtern.

Inwiefern der deutsche Führerschein oder der internationale Führerschein außerhalb der EU zum Führen eines Kraftfahrzeugs berechtigt, lässt sich nicht pauschal sagen. Vor einer Reise sollten Sie sich also gut über die Gesetzesgrundlage vor Ort informieren. So muss zum Beispiel in Japan zwingend eine Übersetzung angefertigt werden, während in Neuseeland der internationale Führerschein für ganze 12 Monate ausreicht.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet
  2. Wiederholungstätern drohen härtere Strafen
  3. Es kann sogar das Fahrzeug beschlagnahmt werden
  4. Lag noch nie eine Fahrerlaubnis vor, droht eine zusätzliche Sperrfrist
  5. Auch für das Fahren mit Anhänger braucht es ab einem bestimmten Gewicht die passende Fahrerlaubnis

Weitere Fragen & Antworten

Inwiefern Sie einen Anhänger fahren dürfen und wie schwer dieser sein darf, hängt von Ihrer Führerscheinklasse ab. Mit der Klasse B dürfen Sie einen Anhänger mit weniger als 750 kg Gewicht an Ihrem PKW fahren. Eine Ausnahme gilt, wenn das gesamte Gespann nicht mehr als 3.500 kg wiegt.

Bringt der Anhänger oder das gesamte Gespann mehr Gewicht auf die Waage, braucht es mindestens einen BE-Führerschein. Liegt dieser nicht vor, gilt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.

Die Strafen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis können nicht nur Geld- oder Freiheitsstrafen umfassen, es droht auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Diese Möglichkeit besteht vor allem dann, wenn während der Tat ein Führerscheinentzug, ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist wirksam war. Auch Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass ihnen das Fahrzeug entzogen wird.

Eine MPU wird immer dann angeordnet, wenn es berechtigte Zweifel an der Eignung des Fahrers gibt. Fährt man nun ohne Fahrerlaubnis und missachtet also eine der grundlegendsten Regeln, kann dieser Zweifel durchaus aufkommen. Es droht also durchaus eine MPU.

Wichtig ist zunächst: Während der Sperrfrist dürfen Sie auch im EU-Ausland keinen Führerschein erwerben oder nutzen. Auch eine MPU lässt sich nicht dadurch umgehen, dass Sie im EU-Ausland einen Führerschein erwerben. Dieser kann Ihnen im Zweifelsfall wieder entzogen werden.

Nach der Sperrfrist können Sie Ihren Führerschein wieder beantragen und sind im Anschluss erneut berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu fahren.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Bei einem Erstvergehen wird aber wohl meist eine Geldstrafe verhängt werden. Wiederholungstätern hingegen droht nicht nur die Beschlagnahmung des Fahrzeugs, sondern auch eine Freiheitsstrafe.

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