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Führerschein verloren oder gestohlen? So reagieren Sie richtig

Geklaut oder verloren? Als wäre der Verlust des Führerscheins nicht schon ärgerlich genug, spielt genau diese Frage beim Antrag auf einen Ersatzführerschein eine entscheidende Rolle.

Macht es einen Unterschied, ob der Führerschein verloren oder gestohlen wurde?

Egal ob der Führerschein verloren wurde oder ob ihn jemand gestohlen hat, der ärgerliche Verlust ist stets mit Behördengängen und Kosten verbunden. Schließlich können Sie ohne gültigen Fahrausweis kein Fahrzeug steuern. Erwischt man Sie dabei, wird ein Bußgeld von zehn Euro fällig. Es muss also Ersatz her.

Ist der Führerschein verloren gegangen, müssen Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle einen neuen beantragen. Ist der Führerscheinverlust auf einen Diebstahl zurückzuführen, reicht der Gang zur Führerscheinstelle allerdings nicht aus. Sie müssen den Diebstahl vorher bei der Polizei melden.

Die Polizei stellt Ihnen dann eine Diebstahlbescheinigung aus. Die Bescheinigung brauchen Sie für den Gang zur Führerscheinstelle. Zusätzlich dient sie als Ersatz bis Ihnen Ihr richtiger Führerschein erneut ausgestellt wurde. Das Melden bei der Polizei kostet Sie aber nicht nur Zeit, sondern auch 35 Euro für die Bescheinigung.

Wie beantrage ich einen neuen Führerschein, welche Kosten fallen an?

Um einen neuen Führerschein zu beantragen, müssen Sie die Führerscheinstelle Ihres Wohnsitzes aufsuchen. Dort müssen Sie persönlich mit den notwendigen Unterlagen erscheinen. Anschließend wird Ihnen ein neuer Führerschein ausgestellt. Das kann allerdings einige Wochen dauern.

Die Preise variieren je nach Behörde. Der Ersatzführerschein kostet allerdings in der Regel ca. 40 Euro. Brauchen Sie einen vorläufigen Führerschein, kommen nochmals Kosten zwischen 10 und 25 Euro auf Sie zu.

Wussten Sie schon..?

Welche Unterlagen benötige ich für die Neubeantragung des Führerscheins?

Die Neubeantragung eines Führerscheins ist relativ unbürokratisch bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde zu erledigen und Sie benötigen dafür auch nur wenige Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (45 x 35 mm)
  • Karteikartenabschrift (wird nötig, wenn der verlorene Führerschein von einer anderen als der jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift ist vorab bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen, die einst den Führerschein ausgestellt hat)
  • Eidesstattliche Versicherung, dass der Führerschein tatsächlich verloren wurde (entfällt bei Diebstahl)

Wo kann der Antrag auf einen Ersatzführerschein gestellt werden?

Der Antrag auf einen Ersatzführerschein kann nur persönlich bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden, da das Dokument eine persönliche Unterschrift benötigt.

Bis Sie den Ersatzführerschein in den Händen halten, können zwei bis sechs Wochen vergehen. Je nach Auslastung der zuständigen Behörde dauert die Bearbeitungszeit länger oder kürzer.

Für die Zwischenzeit bekommen Sie einen sogenannten vorläufigen Führerschein. Dieser reicht bei Kontrollen als Nachweis über die Fahrerlaubnis – etwa bei einer Polizeikontrolle – aus und ist so lange mitzuführen, bis man den Ersatzführerschein erhalten hat.

Der vorläufige Führerschein muss allerdings auch bezahlt werden und kostet bis zu 25 Euro. Haben Sie eine Diebstahlbescheinigung von der Polizei, kann diese den vorläufigen Führerschein ersetzen.

Eine weitere Möglichkeit ist eine Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht, was allerdings mit einer Gebühr von ungefähr 10 bis 20 Euro zu Buche schlägt. Eine solche Befreiung ist nur in Kombination mit einem Personalausweis und nur im Inland gültig.

Worauf muss ich achten, bis der neue Führerschein da ist?

Bis der neue Führerschein eintrifft, müssen Sie bei jeder Fahrt mit Ihrem Auto eine „Bescheinigung über die Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht“ bzw. einen vorläufigen Führerschein mit sich führen.

Nicht vergessen sollte Sie in diesem Zusammenhang auch Ihren Personalausweis, denn die Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht bzw. der vorläufige Führerschein sind als Ersatzdokumente für den verlorenen Original-Führerschein nur zusammen mit Ihrem Ausweis gültig.

Sollten Sie andererseits einen Auslandsurlaub planen, der in Kürze ansteht, und benötigen hierzu Ihren neuen Führerschein im Original, gibt es die Möglichkeit der Expressausstellung des neuen Dokuments. Nur gilt auch in diesem Fall, dass Extrawünsche auch extra kosten.

Wer nämlich seinen neuen Führerschein innerhalb von zwei Arbeitstagen abholen oder sich zustellen lassen will, muss neben den 40 Euro Gebühren für den Ersatzführerschein mit mindestens nochmals 10 Euro zusätzlichen Kosten (Expresszuschlag und Direktversand) rechnen.

Führerschein verloren: Darf ich trotzdem fahren?

Sie sind weiterhin fahrberechtigt, solange Sie einen Führerschein oder ein Ersatzdokument nachweisen können. Sie sollten sich deshalb bei der Führerscheinbehörde einen vorläufigen Führerschein ausstellen lassen.

Führerschein im Ausland verloren: Darf ich mit meinem Auto/einem Mietwagen fahren?

Wird Ihr Führerschein im Ausland gestohlen, müssen Sie dies unbedingt bei der örtlichen Polizei melden und Anzeige erstatten.

Die Diebstahlanzeige bzw. der Verlustnachweis reichen in der Regel aus, um bei einer Verkehrskontrolle im Ausland ein Bußgeld zu umgehen. Und in jedem Fall auch um unbehelligt nach Hause fahren zu können. Sollten Sie jedoch keinen Nachweis über den Verlust/Diebstahl Ihres Führerscheins vorzeigen könne, drohen im Ausland Bußgelder von umgerechnet zwischen knapp 20 und bis zu 90 Euro.

Möchten Sie bei etwaigen Verkehrskontrollen auf Nummer sicher gehen, können Sie sich eine kostenpflichtige amtlich beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins von der deutschen Botschaft ausstellen lassen, zusätzlich zur Diebstahlsanzeige und als vorläufigen Ersatz für Ihren verloren gegangenen bzw. gestohlenen Original-Führerschein.

Auch für das Abholen und Fahrens eines Mietwagens, sind bei Verlust des Führerscheins im Ausland die Übersetzung und der Verlustnachweis zusammen mit Ihrem Ausweis in der Regel ausreichend.

Ohne beglaubigte Übersetzung Ihres deutschen Führerscheins und ohne Diebstahlanzeige wird das Ausleihen eines Mietwagens eher schwierig bis unmöglich.

Und nicht vergessen: Sobald Sie wieder an Ihrem Wohnort sind, müssen Sie umgehend zur Führerscheinstelle und dort, bei Vorlage der im Ausland erstellten Diebstahlanzeige/Verlustmeldung, einen neuen Führerschein beantragen.

Weitere Fragen & Antworten

Wenn Sie einen ausländischen Führerschein verloren haben, sich Ihr Wohnsitz aber in Deutschland befindet, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Wurde Ihr Führerschein noch im alten Papierformat ausgestellt, braucht es eine Karteikartenabschrift der ausländischen Behörde.
  • Lag Ihr Führerschein bereits im Kartenformat vor, könnten die Daten auch bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz abrufbar sein. Dann lässt sich der Führerschein wie gewohnt neu beantragen.

Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Führerscheinbehörde nach.

Natürlich kann ein verlorener Führerschein auch wiedergefunden werden. Das ist nicht schlimm, behalten dürfen Sie ihn aber trotzdem nicht.

Sie müssen ihn bei der Führerscheinstelle abgeben. Tun Sie dies nicht und werden dabei erwischt, droht Ihnen ein Bußgeld von 25 Euro (Stichwort: Dokumentenfälschung).

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Bei Führerscheinverlust muss ein Ersatz bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragt werden.
  2. Wurde der Führerschein gestohlen, muss dies vorher bei der Polizei angezeigt werden.
  3. Bis der neue Führerschein ausgestellt ist, nutzen Sie für Fahrten im Inland am besten einen vorläufigen Führerschein bzw. eine Bescheinigung über die Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht von der zuständigen Behörde.
  4. Wird Ihr Führerschein wiedergefunden, so müssen Sie ihn bei der Führerscheinstelle abgeben.
  5. Verlieren Sie Ihren Führerschein im Ausland bzw. wird er dort gestohlen, müssen Sie bei der örtlichen Polizei Anzeige erstatten und eine Kopie der Anzeige im Auto mitführen.
  6. Es ist auch möglich, sich von der deutschen Botschaft eine kostenpflichtige beglaubigte Übersetzung Ihres Original-Führerscheins anfertigen zu lassen.
  7. Werden Sie ohne Diebstahlanzeige/Verlustmeldung im Ausland erwischt, drohen Bußgelder von zwischen ca. 20 und 90 Euro.
  8. Einen Mietwagen können Sie bei verlorenem/gestohlenem Führerschein trotzdem ausleihen, wenn Sie die Diebstahlanzeige/Verlustmeldung mit Ihrem Personalausweis bzw. am besten auch eine beglaubigte Übersetzung Ihres Original-Führerscheins vorlegen.
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