Mit der Einführung des neuen EURO Führerscheins 1999 (in Form einer
Scheckkarte) hat sich nicht nur das Aussehen der Fahrerlaubnis geändert.
Es gibt auch eine neue Regelung für die Fahrzeugklassen. Während es
früher fünf Klassen gab (1-5) gibt es nun 7 neue Führerscheinklassen mit
den dazu gehörigen 8 Unterklassen.
Bereits seit gut 10 Jahren
gibt es also bereits die neuen Führerscheinklassen (oder Fahrerlaubnis
Klassen), doch die meisten Autofahrer kennen nur ihre eigene alte
Führerscheinklasse und die neuen Bezeichnungen sind noch nicht in
Fleisch und Blut übergegangen. Viele Autofahrer fahren noch mit ihrem
„alten Lappen“, da es bisher keine Pflicht bzw. keinen feste zeitliche
Regelung für den Umtausch in den neuen Führerschein gab. Der alte
Führerschein blieb also ganz normal mitsamt der Führerscheinklasse
gültig. (Der Umtausch ist allerdings unumgänglich wenn Sie einen
Führerschein ab der neuen Klasse C benötigen).
Nach dem alten
System wurden die Führerscheinklassen in 1-5 Eingeteilt. Heute werden
die Klassen aber anders bezeichnet. Sie wurden für die Europäische Union
vereinheitlicht und nun wird das Buchstaben-Schema A-T verwendet. Die
neuen Führerschein Klassen werden vom kleinen Fahrzeug hin zum großen
Fahrzeug eingeteilt. So bedeutet die Führerschein Klasse A (früher 1)
Motorrad und die Führerschein Klasse D (früher KOM genannt) steht für
Bus.
Hinzu kommt noch die Führerscheinklasse E (Anhänger),
Klasse M (Moped und Roller), Klasse L (wie Landwirtschaft, also
Zugmaschinen), Klasse T (wie Traktor, also große Zugmaschinen) und
Klasse S (Quads u.a.). An die Führerschein Klassen A-T können dann noch
Unterklassen dran gehängt werden. Diese zeigen, welches Gewicht das
Fahrzeug haben darf und ob Fahren mit Anhänger möglich ist. Eigentlich
ist es ganz einfach, wenn man sich einmal an das neue System gewöhnt
hat. Die Fahrzeuge werden also in verschiedene Klassen eingeteilt:
PKW-Klassen: B, BE und S
Motorrad-Klassen: A, A1 und M
LKW-Klassen: C, CE, C1 und C1E
Bus-Klassen: D, DE, D1, D1E
Sonderklassen: T, L
Am gebräuchlichsten bei den Führerschein Klassen ist hier natürlich erst
einmal die Klasse (früher Klasse 3) für Pkws und kleinere Lkws (die
nicht schwerer als 3,5 t sein dürfen). Mit Erwerb dieses klassischen
Führerscheins hat man zugleich auch die Klassen L, M und S dabei. Die
Fahrzeug Klasse BE bedeutet hier: Das Fahren mit Anhänger ist möglich.
Für diesen klassischen Führerschein in Klasse B muss man mindestens 18
sein und einen Sehtest sowie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren und
natürlich die theoretische und die praktische Führerscheinprüfung
bestehen.
Gerade Fahranfänger sind häufig mit den vielen
Regelungen überfordert oder unsicher. Sie sollten in jedem Fall
ausreichend darüber informiert sein, mit welcher Führerschein Klasse
welches Fahrzeug zu fahren ist, damit es zu keinen Problemen kommt.
Gerade vor Urlaubsreisen sollte man sich zusätzlich informieren, welche
Sonderregelungen es im Ausland gibt. Hier empfiehlt sich gegebenenfalls
den alten gegen den sogenannten neuen Scheckkarten-Führerschein
umzutauschen, um Stress vorzubeugen.
Führerscheinklassen neu und alt im Vergleich
Selbst Jahre nach der Einführung der neuen Führerscheinklassen herrscht bei manchem Autofahrer noch Verwirrung: Darf ich jetzt eigentlich noch mit einem Wohnwagen fahren? Wie sieht es mit leichteren LKWs aus?Da hilft ein Blick in die Vergleichtabelle:
| Klasse alt | Klasse neu |
| 1 | A unbeschränkt |
| 1A | A beschränkt |
| 1B | A1 |
| 2 | C, CE, T |
| 2* | D, DE |
| 3 | B, BE, C1, C1E |
| 3* | D1, D1E |
| 4 | M |
| 5 | L |
| Mofa | Mofa |
*Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen
Quelle: Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V.