Das L bei der Führerscheinklasse L könnte hier für Landwirtschaft stehen. Jeder (auch ohne bisherigen Führerschein) kann mit dieser Führerschein Klasse Zugmaschinen bedienen und damit auch Anhänger ziehen. Jeder, der den Führerschein mit Klasse B besitzt, hat auch die Klasse S inbegriffen.
Führerscheinklasse: Klasse L
Fahrzeugtyp:- Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH
- Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger
Voraussetzung:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt, Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: -
- Ausbildung: Theorie
- Prüfung: Theorieprüfung
Quelle: Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V.