Hier geht es um das Fahren landwirtschaftlicher Zugmaschinen, die bis zu 60 km/h fahren und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhängern.
Führerscheinklasse: Klasse T
Fahrzeugtyp:- Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
Voraussetzung:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt " Mindestalter: 16 €(18)
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: L, M, S
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Quelle: Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V.
