Bei der Fahrerlaubnis, die sich auf Mofas bezieht, ändert sich hinsichtlich der neuen Führerscheinklasse nichts. Ab einem Alter von 15 Jahren kann jeder die Mofa Prüfung machen. Jeder der den Führerschein mit Klasse B besitzt hat auf die Klasse M inbegriffen
Führerscheinklasse: Klasse Mofa
Fahrzeugtyp:- Maximal 25 km/h bbH, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum.
Voraussetzung:
- Lichtbild
- Mindestalter: 15
- Vorbesitz: -
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung
Quelle: Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V.
