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Dauer der Probezeit

Führerschein auf "Bewährung"
Der erste Führerschein wird für Fahranfänger zunächst für zwei Jahre „auf Probe“ ausgestellt. Diese zwei Jahre starten an dem Tag, an dem der Führerschein ausgehändigt wird.
Dies bedeutet nicht, dass der Führerschein nicht völlig gültig ist, sondern dass der Fahranfänger seinen Führerschein erstmal auf „Bewährung“ erhält.


Was passiert nach Verstößen während der Probezeit?
Jeder, der seine erste Fahrerlaubnis erwirbt, muss die Bewährungsphase absolvieren.

Bei einem schwerwiegenden Verstoß („A-Verstoß“) oder zwei weniger
schwerwiegenden Verstößen („B-Verstoß“) innerhalb der Probezeit muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit
verlängert sich um weitere 2 Jahre auf also insgesamt 4 Jahre.
Siehe auch: Verlängerung der Probezeit


Verkürzung der Probezeit  durch Fortbildungsseminar für Fahranfänger
Seit Anfang 2004 gibt es die Möglichkeit, mit der freiwilligen Teilnahme an einem FSF-Seminar (Fortbildungsseminar für Fahranfänger) in einer Fahrschule die Probezeit um ein Jahr zu reduzieren.


Die Probezeit gilt nicht für alle Klassen
Von der Probezeit ausgenommen sind die Klassen M, S, L und T.
Siehe auch Führerscheinklassen.
Alle anderen Klassen sind zunächst mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren belegt.


Aus Statistiken geht hervor, dass über 80% der Fahranfänger ohne Vorkommnisse die Probezeit überstehen.



Weiterführende Links

» Verlängerung der Probezeit


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