Verlängerung der Probezeit
Wann wird die Probezeit verlängert?Die Probezeit für Fahranfänger verlängert sich, wenn der Führerscheinneuling während der Probezeit von zwei Jahren einem Verkehrsverstoß von über 40 € wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr begeht. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Punkt in Flensburg.
Bei einem schwerwiegenden Verstoß („A-Verstoß“) oder zwei weniger
schwerwiegenden Verstößen („B-Verstoß“) innerhalb der Probezeit muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich dann einmalig um weitere 2 Jahre.
Folgende Verkehrsverstöße können eine Verlängerung der Probezeit nach sich ziehen („A-Verstoß“):
- Unfallflucht
- unterlassene Hilfeleistung
- fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
- Nötigung
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Trunkenheit am Steuer
- Fahren unter Drogeneinfluss
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge
- verbotene Fahrgastbeförderung
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
- überhöhte Geschwindigkeit
- mangelnder Sicherheitsabstand
- falsches Überholen
- falsches Abbiegen
- unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren
- falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen
- falsches Verhalten an Ampeln, am Stopp-Schild oder bei Haltzeichen von Polizeibeamten
- Missachten der Vorfahrtsregeln
- Unerlaubte Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug
Wenn ein Fahranfänger in der Probezeit einer dieser Verkehrsverstöße begeht, muss er damit rechnen, dass ein Bußgeldbescheid zugestellt wird.
Die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar wird in der Regel etwas später eintreffen.
Führerscheinentzug nach der dritten Auffälligkeit
Bei der dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit wird dann der Führerschein entzogen. Dann heißt es für ein halbes Jahr zu Fuß gehen.
