0,0 Promillegrenze ab 01.08.2007

Seit 01.08.2007 gilt ein neues Promillegesetz. Dieses beinhaltet eine Null-Promille-Grenze.

Diese gilt für folgende Verkehrsteilnehmer:
  • Fahranfänger in der Probezeit
  • Jugendliche unter 21 Jahren
Nach dem Gesetzesentwurf handelt derjenige ordnungswidrig, der im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solcher Getränke steht.

Die Folgen einer Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 250 € und Punkten in Flensburg mit sich. Außerdem muss noch eine Nachschulung absolviert werden, und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.

Für alle anderen Verkehrsteilnehmer gelten die bekannten Promillegrenzen!
Diese findet Ihr hier im Bußgeldkatalog.

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