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Promillegrenze für Fahranfänger: 0,0 Promille und kein bisschen mehr

Fahranfänger sollten sich nichts zuschulden kommen lassen, wenn es um Alkohol geht.

In Deutschland gilt üblicherweise eine Promillegrenze von 0,5. Doch es gibt auch Ausnahmen. Für wen gelten diese Ausnahmen und welche Bußgelder drohen bei Fahrten unter Alkoholeinfluss?

Für wen gilt die 0,0 Promillegrenze?

Die 0,0 Promillegrenze gilt für folgende Verkehrsteilnehmer:

  • Fahranfänger in der Probezeit
  • Jugendliche unter 21 Jahren

Nach dem Gesetzesentwurf handelt derjenige ordnungswidrig, der im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung solcher Getränke steht. Es drohen Bußgelder und sogar ein Fahrverbot.

Bußgelder Missachtung Promillegrenze Fahranfänger

Eine Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 250 € nach sich, zudem gibt es Punkte in Flensburg mit sich. Außerdem muss noch eine Nachschulung absolviert werden und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.

Für alle anderen Verkehrsteilnehmer gelten die bekannten Promillegrenzen!

Diese finden Sie hier im Bußgeldkatalog:

Beschrei­bung lt. Bussgeldkatalog Buß­gelder Punk­te Erteilung Fahrverbot 
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze
  • beim 1. Mal
500 € 2 1 Monat
  • beim 2. Mal
1.000 € 2 3 Monate
  • beim 3. Mal
1.500 € 2 3 Monate
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille) 3 Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille 3 Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafe

Wussten Sie schon…?

Promillegrenze für Fahranfänger ab 21

Grundsätzlich wird die Promillegrenze erst nach Ablauf der Probezeit und ab 21 Jahren angehoben. Sind Sie also nicht mehr in der Probezeit, aber dennoch unter 21, gilt weiterhin die 0,0-Grenze. Erst wenn dieses Alter erreicht ist, steigt die Promillegrenze auf 0,5.

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