Promillegrenze für Fahranfänger: 0,0 Promille und kein bisschen mehr
Für wen gilt die 0,0 Promillegrenze?
Die 0,0 Promillegrenze gilt für folgende Verkehrsteilnehmer:
- Fahranfänger in der Probezeit
- Jugendliche unter 21 Jahren
Nach dem Gesetzesentwurf handelt derjenige ordnungswidrig, der im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung solcher Getränke steht. Es drohen Bußgelder und sogar ein Fahrverbot.
Bußgelder Missachtung Promillegrenze Fahranfänger
Eine Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 250 € nach sich, zudem gibt es Punkte in Flensburg mit sich. Außerdem muss noch eine Nachschulung absolviert werden und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.
Für alle anderen Verkehrsteilnehmer gelten die bekannten Promillegrenzen!
Diese finden Sie hier im Bußgeldkatalog:
Beschreibung lt. Bussgeldkatalog | Bußgelder | Punkte | Erteilung Fahrverbot |
---|---|---|---|
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | – | – | – |
|
500 € | 2 | 1 Monat |
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1.000 € | 2 | 3 Monate |
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1.500 € | 2 | 3 Monate |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,3 Promille) | – | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille | – | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Wussten Sie schon…?
Promillegrenze für Fahranfänger ab 21
Grundsätzlich wird die Promillegrenze erst nach Ablauf der Probezeit und ab 21 Jahren angehoben. Sind Sie also nicht mehr in der Probezeit, aber dennoch unter 21, gilt weiterhin die 0,0-Grenze. Erst wenn dieses Alter erreicht ist, steigt die Promillegrenze auf 0,5.