Grüne Kennzeichen

Als grünes Kennzeichen werden Nummernschilder bezeichnet, die eine grüne Schrift auf weißem Hintergrund besitzen. Ansonsten sind die grünen Nummernschilder identisch mit den „normalen“ Kfz-Kennzeichen.

Wer darf mit grünem Kennzeichen fahren?
Grüne Kfz-Kennzeichen werden an steuerbefreite Fahrzeuge wie z.B. Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen, Fahrzeugen von Hilfsorganisationen oder landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge ausgehändigt. Außerdem sind diese Nummernschilder für selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Kräne etc. und auch für Anhänger mit bestimmten Einsatzzwecken wie für Boote, Segelflugzeuge, Hunde und Pferde gedacht.

Wo bekommt man ein grünes Nummernschild?
Die grünen Nummernschilder werden von der Zulassungsstelle ausgegeben. Es muss allerdings eine Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Finanzamt vorliegen.
Wenn ein Fahrzeug ein grünes Nummernschild besitzt darf es nur für den Grund der Genehmigung genutzt werden. Wer ein Fahrzeug von anderen Zwecken benutzt, ist das ein Vergehen gegen das Steuergesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.

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