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MPU-Gutachten & wie Sie damit umgehen sollten!

Ein MPU-Gutachten wird seitens der Fahreignungsbehörde immer dann angefordert, wenn die Eignung zum Fahren eines Fahrzeuges – meist nach einem Führerscheinentzug – ermittelt werden soll. Es gibt 3 mögliche Ergebnisse: Ein positives oder negatives Ergebnis oder auch eine bedingte Eignung. Diese wird meist in Verbindung mit einer mit Nachschulungs­empfehlung ausgesprochen. Wie Sie in welchem Fall vorgehen, erklären wir Ihnen hier.

MPU Gutachten Inahlte

Ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten ist sozusagen der Schlussbericht einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). In diesem Gutachten werden die Ergebnisse: 

  • der ärztlichen Untersuchung 
  • des Leistungstests (Belastbarkeit, Reaktionsvermögen, etc.) 
  • des psychologischen Gesprächs. 

zusammengefasst und hinsichtlich der Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde (“Ist es anzunehmen, dass Herr/Frau XXX wieder unter Einfluss von Alkohol/Drogen fährt … weiterhin zu schnell/aggressiv fährt…?”) bewertet. 

Zudem fließen die Angaben zur Person und zum allgemeinen Gesundheitszustand ein, die man als Untersuchter zu Beginn der MPU in einem Fragebogen beantwortet hat. 

Insofern stellt die Begutachtungsstelle für Fahreignung tatsächlich eine Art Zeugnis aus, dass die Zweifel an der Fahreignung seitens der Fahrerlaubnisbehörde entweder vollständig oder nur teilweise entkräftet (positives oder bedingtpositives Gutachten) oder aber diese bestätigt (negatives Gutachten).       

MPU Gutachten Umgang

Grundsätzlich sind drei verschiedene Ergebnisse der MPU denkbar, welche in einem MPU Gutachten Abbildung finden:

  1. Positives MPU-Gutachten: Die Ergebnisse der medizinischen und psychologischen Untersuchung führen zu einem positiven Gutachten. Dies bedeutet, dass die Bedenken der Behörde bezüglich Ihrer Fahreignung entkräftet wurden. Einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis steht nichts mehr im Wege.
  2. MPU-Gutachten mit Nachschulungsempfehlung: Die Ergebnisse des Gutachtens sind nicht optimal. Es wurden zwar einige positive Aspekte gesehen, aber dennoch gab es einige Schwachstellen. Die Gutachter empfehlen dann, dass Sie an einem speziellen Nachschulungskurs bei unabhängigen und qualifizierten Schulungsinstituten teilnehmen und dass dabei die offenen Punkte geklärt werden.  Diese Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung  sind auch unter dem Namen „Kurs nach §70 FeV“ bekannt. Wenn der Kurs beendet ist, wird die Verkehrsbehörde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis aushändigen, ohne dass eine weitere MPU ansteht.
  3. Negatives MPU-Gutachten: Bei einem negativen MPU-Gutachten gab es nicht genügend positive Aspekte. Wenn Sie jedoch offen waren, haben die Gutachter die Möglichkeit bekommen, sich einen entsprechenden Eindruck über Sie zu verschaffen. In diesem Fall werden Sie Ihnen eine Empfehlung geben, was Sie tun könnten, um ein positives MPU-Gutachten zu bekommen. Sie werden zwar mit dem negativen MPU-Gutachten Ihren Führerschein noch nicht wieder bekommen, aber Sie wissen dann, was Sie anschließend tun müssen.

Was tun bei:

  1. einem positiven MPU-Gutachten? Sofern Ihr MPU-Gutachten positiv ausgefallen ist und die Zweifel an Ihrer Fahreignung ausgeräumt wurden, müssen Sie im Grunde nur das positive Gutachten bei der Führerscheinstelle vorlegen. Ihre Fahrerlaubnis wird Ihnen dann wiedererteilt bzw. wird Ihnen die Fahrerlaubnis dann erst gar nicht entzogen.
  2. einer bedingten Fahreignung? Wenn das Ergebnis der MPU dahingehend ausfällt, dass Sie bedingt geeignet sind, ein Fahrzeug zu führen, sollten Sie den darin enthaltenen Empfehlungen unbedingt nachgehen. Wird also ein Nachschulungskurs nach § 70 FeV empfohlen, sollten Sie ein entsprechend zertifizierte Schulungsinstitut suchen und solch einen Kurs absolvieren. Sobald Sie diesen erfolgreich beendet haben, können Sie mit dieser Bescheinigung die Weitererteilung der Fahrerlaubnis beantragen – ganz ohne weitere MPU.
  3. einem negativen MPU-Gutachten? Konnten die Zweifel an der Fahreignung während einer MPU nicht oder nicht in ausreichendem Maße ausgeräumt werden, sollten Sie das negative MPU-Gutachten in keinem Fall der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen. Erstens kann diese nämlich Ihrem Antrag auf Widererteilung der Fahrerlaubnis sowieso nur stattgeben, wenn Sie ein positives MPU-Gutachten oder bei bedingter Eignung, den Beleg über eine entsprechende Nachschulung vorlegen. Zweitens würde ein abgelehnter Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis einen Eintrag im Fahreignungsregister nach sich ziehen. Bei einem negativen MPU-Gutachten empfiehlt es sich daher, die im Gutachten genannten Defizite zu verstehen, eventuell auch mithilfe weiterer Gespräche mit den Gutachtern. Außerdem sollten darin enthaltene Handlungsempfehlungen geprüft und umgesetzt werden. So nämlich kann dann die nächste MPU bestens vorbereitet angegangen werden.

Wer bekommt das MPU Gutachten? 

 Auch wenn die Fahrerlaubnisbehörde ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten fordert, um über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis entscheiden zu können, ist die Teilnahme an einer MPU freiwillig. Das bedeutet, dass Sie als Betroffener sich um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung und damit auch um das Gutachten kümmern müssen. 

 Ebenso müssen Sie die MPU Kosten und Konsequenzen eines negativen oder bedingt positiven Gutachtens tragen. Ein kleiner “Trost” besteht aber darin, dass am Ende eben auch das Gutachten Ihnen und nur Ihnen gehört. Insofern sind Sie auch der erste Adressat des MPU-Ergebnisses. 

Zu Beginn einer MPU können Sie sich jedoch schriftlich damit einverstanden erklären, dass die Begutachtungsstelle das Gutachten direkt an die Fahrerlaubnisbehörde schickt. Das aber ist nur zu empfehlen, wenn Sie sicher sind, dass das Medizinisch-Psychologische Gutachten positiv ausgefallen ist. 

Ist es nämlich negativ, kann das die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis selbst bei einem folgenden positiven Gutachten erschweren. In solchen Fällen hat die Fahrerlaubnisbehörde nämlich die Möglichkeit, die Ergebnisse beide Gutachten mit besonderem Fokus auf bestimmte Tests und Fragestellungen miteinander zu vergleichen. 

Sie sind nicht dazu verpflichtet, ein negatives MPU-Gutachten an die Fahrerlaubnisbehörde zu schicken. Vielmehr wollen Sie ja Ihre Fahrerlaubnis wieder erteilt bekommen. Dafür ist letztlich ein positives Gutachten oder eben ein bedingt positives Gutachten mit entsprechendem Nachweis an erfolgten Nachschulungen notwendig. 

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MPU Gutachten Anordnung

Der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) geht in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde voraus. Die rechtliche Basis des Entzugs der Fahrerlaubnis bildet §3 Straßenverkehrsgesetz (StV). Dort heißt es, dass wenn „sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen [erweist], so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.“

Die Fahreignung wird natürlich nicht ohne Anlass angezweifelt. Konkret bedeutet dies, dass es immer ein bestimmtes Fehlverhalten im Straßenverkehr ist oder gar grobe Verkehrsverstöße sind, die die Fahrerlaubnisbehörde dazu veranlassen, eine Fahrerlaubnis zu kassieren.

Um die Zweifel an der Fahreignung auszuräumen und um die Fahrerlaubnis wieder erteilt zu bekommen, wird eine Medizinisch-Psycologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

Durch die Untersuchung soll festgestellt werden, ob sich dieser Zweifel bestätigt oder ob er verworfen werden kann, d.h. ob das Gutachten positiv oder negativ im Sinne der Fahreignung ausfällt.

Die Eignung kann aus ganz verschiedenen Gründen angezweifelt werden:

  • Alkohol: Sowohl eine nachgewiesene Abhängigkeit als auch Trunkenheitsfahrten können zu einer MPU führen. Das kann bei wiederholten Vergehen der Fall sein oder auch bei einer einmaligen Fahrt mit mehr als 1,6 Promille, übrigens auch dann, wenn man als Führerscheininhaber „nur“ den Lenker eines Fahrrads betätigte.
  • Drogen: Auch das Fahren unter dem Einfluss von Drogen ist natürlich verboten und zieht in der Regel eine MPU nach sich. Konkret geht es, ähnlich wie beim Thema Alkohol hinterm Steuer, darum, dass MPU-Kandidaten es nicht vermögen, ihren Drogenkonsum und das Führen eines Fahrzeugs voneinander zu trennen.
  • Medikamentenmissbrauch: Ähnlich wie der Missbrauch von Alkohol und Drogen, kann auch das regelmäßige Fahren unter Einfluss von Medikamenten (vor allem von bewusstseinsverändernden Arzneien) erhebliche Zweifel an der Fahreignung und damit die Anordnung einer MPU zur Folge haben.
  • Punkte: Wer wiederholt im Straßenverkehr auffällt und die 8 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg erreicht, kommt um eine MPU nicht herum.
  • Straftaten: Auch bei Straftaten kann eine MPU angeordnet werden. Das passiert entweder, wenn die Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen oder wenn sie auf ein besonders hohes Gewalt- und Aggressionspotential schließen lassen.
  • Wiederholungstäter: Die Fahreignung bezieht sich nicht alleine auf körperliche Aspekte. Auch der Charakter des Fahrzeugführers muss dazu geeignet sein. Weisen die charakterlichen Eigenschaften jedoch insofern Mängel auf, als dass jemand beispielsweise notorisch falsch parkt und sich auch trotz unzähliger Strafzettel uneinsichtig zeigt, kann auch dies zur Anordnung einer MPU führen.
  • Einschränkungen: Auch eine Erkrankung oder eine körperliche Einschränkung kann in bestimmten Fällen zu einer MPU führen. Hier kann eine MPU beispielsweise als Ergänzungsbestätigung  zu einem bereits bestehenden ärztlichen Gutachten dienen.

MPU Ergebnis Wartezeit

Das Ergebnis Ihrer MPU wird Ihnen zumindest in der generellen Tendenz in der Regel an Ort und Stelle direkt mitgeteilt. Wenn keine weiteren zusätzlichen Unterlagen (z.B. Arztbefunde) eingeholt werden müssen, erhalten Sie das MPU-Gutachten meistens nach spätestens 14 Tagen per Post. Je nach Befund und Begutachtungsstelle, können aber teilweise auch 4 Wochen vergehen, bis das Ergebnis in der Post liegt.

Laut den Qualitätsstandards der Bundesanstalt für Verkehrswesen, die die Begutachtungstellen für Fahreignung amtlich anerkennen muss, sollte das MPU-Gutachten spätestens zehn Tage nach Erhalt entsprechender Befunde (Urin- oder Haaranalysen, Leberwerte, Drogen-Screenings) verschickt werden.

Lesen Sie auch unsere Seite MPU Verjährung.

Wussten Sie schon..?

MPU Ergebnis anfechten

Sollten Sie im Falle eines negativen Ergebnisses gerichtlich gegen das Gutachten vorgehen wollen, sind Ihre Erfolgschancen nach Expertenmeinung sehr gering. MPU-Gutachten können im eigentlichen Sinne nur dann angefechtet werden, wenn die Untersuchungen nicht nach gängigen wissenschaftlichen Standards durchgeführt wurden.

  • Insofern wären Sie in der Beweispflicht und müssten stichhaltig darlegen, dass die Untersuchungsergebnisse ohne Einhaltung anerkannter wissenschaftlicher Methoden zustande gekommen sind. Sie bräuchten also im besten Fall Video- oder Audiomitschnitte von der Prüfung, die vor Gericht verwertbar sind.

Übrigens: Gegen die MPU selbst können Sie keinen Widerspruch einlegen. Bei einer MPU-Anordnung handelt es sich nämlich nicht um einen Verwaltungsakt, gegen den man Widerspruch einlegen könnte.

Es ist vielmehr eine Anordnung, die zur Aufklärung  (Sind die Zweifel an der Fahreignung berechtigt oder nicht?) dient und das Interesse und die Sicherheit der Allgemeinheit im Straßenverkehr gewährleisten soll, auch wenn dadurch Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht einhergehen.

  • Anfechten können Sie jedoch die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde, Ihnen Ihre Fahrerlaubnis nicht wieder zu erteilen, also Ihren Wiedererteilungsantrag abzulehnen, weil Sie nicht (erfolgreich) an einer MPU teilgenommen haben. Gegen diesen Bescheid können Sie dann tatsächlich binnen eines Monats Einspruch einlegen.

Vorsicht ist aber dennoch geboten, denn trotz Einspruch gegen die nicht erfolgte Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis sind Sie solange nicht berechtigt ein Fahrzeug zu führen, wie kein anderes Urteil ergeht und/oder Ihrem Widerspruch stattgegeben wird.

Erfahren Sie mehr zu weiteren Möglichkeiten und Alternativen auf folgenden Seiten:

Negatives MPU Gutachten weiterleiten

Sie sind nicht verpflichtet, ein negatives Gutachten an die Fahrerlaubnisbehörde zu übergeben. Sie sollten dies sogar vermeiden, da es Ihnen keinen Vorteil bringt. Im Gegenteil: Das Nicht-Bestehen könnte Ihnen negativ ausgelegt werden und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erschweren.

Es empfiehlt sich daher, bei einem negativen Gutachten Kontakt zur Begutachtungsstelle bzw. zum Verkehrspsychologen aufzunehmen und die im Gutachten erwähnten Verhaltensauffälligkeiten oder auch Defizite, die einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis entgegenstehen, im Detail zu besprechen. So können Sie bis zur nächsten MPU genau an diesen Punkten arbeiten.

Deshalb sollten Sie auch keine Einverständniserklärung unterschreiben, womit Sie die Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) dazu ermächtigen, das Gutachten an die Fahrerlaubnisbehörde weiterzuleiten, ohne dass Sie es zuerst gesehen haben.

MPU Gutachten Behörde vorlegen

Die Frist für die Vorlage des Gutachtens setzt in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde fest. Da Sie selbst für die Teilnahme an einer MPU verantwortlich sind, müssen auch Sie als Teilnehmer das Gutachten an die Behörde weiterleiten. Es gibt oftmals auch die Möglichkeit, die Begutachtungs­stelle mit der direkten Weiterleitung zu beauftragen. Dies ist allerdings nicht zu empfehlen. Denn ein negatives Gutachten sollten Sie der Behörde besser nicht vorlegen oder zumindest als erster sehen und lesen können.

Kann ich meine Fahreignung auch ganz ohne MPU wiedererlangen?

Ja, doch nur mit viel Geduld und/oder Aufwand.

  • Verjährung des Verkehrsverstoßes, der zur MPU-Anordnung führte: Auch wenn gemeinhin von einer MPU-Verjährung von 15 Jahren die Rede ist, stimmt das nicht ganz. Tatsächlich hat die MPU-Verjährung nämlich mehrere Aspekte. So müssen laut §29 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zunächst nach Entzug der Fahrerlaubnis fünf Jahre vergehen, damit im Anschluss die zehnjährige Tilgungsfrist (also der Zeitraum, bis das Vergehen aus der Verkehrssünderakte gelöscht wird) einsetzen kann. Die ersten fünf Jahre laufen jedoch nur dann ohne Fristunterbrechung durch, wenn man sich in dieser Zeit nichts hat zu Schulden kommen lassen. Sind die 15 Jahre einmal abgelaufen, kann man auch ohne MPU einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Es kann jedoch vorkommen, dass die Fahrerlaubnisbehörde nach einer so langen Zeit eine Nachprüfung in Sachen Führerschein verlangen.
  • Führerschein im Ausland machen: Können Sie in Deutschland Ihre Fahreignung nur durch ein positives MPU-Gutachten wiedererlangen, besteht die Möglichkeit, den Führerschein im EU-Ausland zu machen und damit einen EU-Führerschein zu erlangen, der in der Theorie auch in Deutschland gültig wäre. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der ordentliche Wohnsitz im EU-Ausland befindet, man also mindestens 185 Tage im Jahr dort wohnt und keine in Deutschland verhängte Fahrsperre existiert. Die Fahreignung ist sozusagen eine hoheitliche Sache des jeweiligen Staates, sodass eine deutsche Behörde die Zuteilung der Fahrerlaubnis für einen Bürger eines anderen EU-Landes eigentlich nicht anfechten darf. Sie kann sich jedoch weigern, besagten EU-Führerschein ohne eine MPU umzuschreiben.  Kurz gesagt, könnte man trotz MPU-Anordnung einen EU-Führerschein im EU-Ausland erwerben und dürfte sogar mit diesem in Deutschland fahren. Das Umschreiben jedoch wäre ohne MPU wohl nicht möglich.  Lesen Sie dazu auch unsere Seite MPU im Ausland.

Umfangreiche Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Führerschein ohne MPU.

MPU Gutachten nur bedingt geeignet?

Vergleicht man ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten, in dem man Ihnen nur eine bedingte Eignung bestätigt mit einem Schulzeugnis, könnte man es mit “Nachprüfung” übersetzen. Eine bedingte Eignung bedeutet also, dass nicht alle Ergebnisse der MPU die Zweifel an der Fahreignung ausräumen konnten. Hier wird oft eine entsprechende Nachschulung empfohlen. Die Teilnahme daran macht die Fahrerlaubnisbehörde zur Bedingung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Bedingt geeignet gilt aber nicht für das psychologische Gespräch. Läuft dieses nämlich nicht gut, die ärztlichen Tests hingegen schon, fällt das Gutachten negativ aus.

MPU Gutachten Beispiel

Wie genau kann man sich den Wortlaut eines MPU-Gutachtens eigentlich vorstellen – also eines positiven, eines negativen oder auch eines, das nur beschränkt bzw. bedingt positiv ist?

Prinzipiell listet das Gutachten folgende Punkte auf:

  1. Begutachtungsanlass (anlassbezogene Untersuchung, beispielsweise wegen Alkohol; welche Zweifel an der Fahreignung führten zur MPU-Anordnung seitens der Fahrerlaubnisbehörde?)
  2. Ergebnisse der medizinischen Untersuchung (auch eventuelle Laborbefunde).
  3. Ergebnisse des Leistungstests (unauffällig oder auffällig? Falls auffällig = in welchen Bereichen genau?)
  4. Ergebnisse des Gesprächs mit dem Psychologen (auch als Gesprächsprotokoll)
  5. Gutachterbewertung
  6. Antwort auf die Frage nach Fahreignung (geeignet, bedingt geeignet, nicht geeignet).

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Es sind drei Ergebnisse möglich: positiv, positiv mit Auflage einer Nachschulung, negativ.
  2. Ein Einspruch gegen ein negatives Ergebnis lohnt sich so gut wie nie.
  3. Sie sollten ein negatives Ergebnis nicht an die Behörden weiterleiten.
  4. Ein positives Gutachten lässt sich nicht legal kaufen – Versuche dieser Art werden hart bestraft.
  5. Auch ohne Führerschein kann eine MPU bei entsprechenden Zweifeln an der Fahreignung angeordnet werden. Ein positives Gutachten ist dann Voraussetzung für die Anmeldung zur Fahrprüfung.
  6. Die Fahrerlaubnis ohne MPU wiederzuerlangen, bedarf Geduld und viel Aufwand.
  7. Eine Option besteht darin, 15 Jahre zu warten und sich in dieser Zeit keine weiteren Straßenverkehrsvergehen zuschulden kommen zu lassen.
  8. Auch kann der Führerschein im EU-Ausland gemacht werden, wenn sich der ordentliche Wohnsitz dort befindet. Das Umschreiben in einen deutschen Führerschein wid aber nicht ohne MPU möglich sein.
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