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Der Weg zurück zum Führerschein - Wann zur MPU?

Das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt fordert eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) von Ihnen an, wenn begründete Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht.
 
Die Führerscheinstellen dürfen eine Fahrerlaubnis erst dann wieder erteilen oder den alten Führerschein belassen, wenn sie von Ihrer Eignung überzeugt sind. 

Durch das medizinisch-psychologische Gutachten haben Sie also die Chance, die Bedenken, die das Straßenverkehrsamt hat, zu entkräften und ihren Führerschein wieder zu erhalten.


Die meisten Untersuchungen werden wegen eines Verstoßes gegen folgende Punkte durchgeführt:
  • Alkohol und Drogen
    • Ein Verkehrsteilnehmer ist mehrfach durch Trunkenheit am Steuer aufgefallen.
    • Ein Verkehrsteilnehmer nimmt aktiv mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille an dem Straßenverkehr teil.
      Dies gilt auch für Fahrradfahrer!
    • Auffälligkeiten im Straßenverkehr im Zusammenhang mit Drogen

  • Punktekonto in Flensburg
    • Ein Verkehrsteilnehmer erreicht 18 Punkte oder mehr im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • Alkohol und Punkte
    • Kombination aus Trunkenheitsfahrt und zu vielen Punkten
  • Weitere Verstöße
    • Auch bestimmte Straftaten, körperliche Gebrechen oder der Wunsch nach der vorzeitigen Erteilung einer Fahrerlaubnis können dazu führen, dass das Straßenverkehrsamt eine MPU fordert.

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Stand: 2007




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