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Autounfall: Richtiges Verhalten für Geschädigte und Verursacher am Unfallort

Die richtige Absicherung der Unfallstelle und das richtige Handeln sind wichtig für jeden Autofahrer. Damit man im Ernstfall weiß was zu tun ist, helfen ein paar einfache Regeln, wie man sich nach einem Unfall richtig verhält.

Richtiges Verhalten am Unfallort

So verhalten Sie sich nach einem Unfall richtig, um sich selbst, Unfallbeteiligte und den nachkommenden Verkehr abzusichern.

  1. Warnblinkanlage einschalten
  2. Warnweste anlegen
  3. Aussteigen und an Fahrbahnrand begeben
  4. Unfallstelle sichern (Warndreieck und Warnleuchte aufstellen)
  5. Checken, ob jemand verletzt ist (wenn ja, Rettungsdienst alarmieren und ggf. Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten)
  6. Fahrzeuge ausleuchten (bei Dunkelheit)
  7. Polizei rufen (Ausl. Fahrzeuge, unklare Unfallsituation, Verdacht auf Straftat, hoher Sachschaden, Personenschaden).

Hinweis: Als Unfallbeteiligter sind Sie verpflichtet, am Unfallort zu bleiben und entsprechende Maßnahmen zur Absicherung und Hilfeleistung zu treffen.

Die besten Tipps für Geschädigte und Verursacher

Geschädigter Verursacher
Die Versicherung will Geld sparen und Unfälle kostengünstig regulieren. Nehmen Sie daher Ihre Rechte wahr und überlassen Sie nicht allein dem Verursacher die Unfallabwicklung bei der Versicherung. Auch als Verursacher können Sie viel zur richtigen und schnellen Schadensregulierung beitragen.
Das können/sollten Sie tun:

  • Grundsätzlich haben Sie als Geschädigter ebenfalls die Pflicht zur Schadenminderung. Unnötige Mehrkosten wie ein Luxuswagen als Ersatzfahrzeug werden von der Versicherung nicht erstattet.
  • Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter. Bei Bagatellschäden unter 750 Euro wird die Beauftragung eines Gutachters jedoch als unnötige Mehrkosten angesehen.
  • Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, beauftragen Sie einen Anwalt mit der Ermittlung aller Schadenersatzansprüche (Schmerzensgeld, etc.).
  • Sie haben das Recht auf freie Wahl der Reparaturwerkstatt.
  • Sie haben Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Stellen Sie jedoch sicher, dass keine unnötigen Mehrkosten verursacht.
  • Melden Sie den Unfall schnellstmöglich der Versicherung.
  • Die Beauftragung eines Sachverständigen muss mit der Versicherung abgesprochen werden.
  • Sie haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme für die Inanspruchnahme eines Anwalts.
  • Beachten Sie, dass Wertminderung, Mietwagenkosten und Nutzungsausfallkosten bei einer Haftpflichtversicherung nicht erstattet werden.

3 Schritte zur optimalen Schadensregulierung

Egal ob unverschuldet oder selbstverschuldet, ob im Inland oder im Ausland. Ein Autounfall bedeutet Rechte & Pflichten für Sie. Wenn Sie die folgenden Tipps beherzigen, bleibt Ihnen jede Menge Ärger erspart.

Schritt 1: Beweise an der Unfallstelle sichern

  • Fotos machen (von der Unfallsituation und Schäden an den Fahrzeugen)
  • Unfallskizze anfertigen und europäischen Unfallbericht ausfüllen
  • Auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte achten
  • Polizei rufen (vor allem bei Personenschaden und hohem Sachschaden sowie Verdacht auf Straftaten oder unklarer Sachlage)

Schritt 2: Sicherstellung der Personendaten und Fahrzeugdaten

  • Amtliche Kennzeichen notieren
  • Name und Adresse der Unfallgegner notieren
  • Namen und Anschriften von Zeugen notieren
  • Versicherungsgesellschaften der Unfallgegner notieren

Schritt 3: Unfallbericht richtig schreiben

Für die lückenlose Aufklärung des Unfallhergangs ist der Unfallbericht wichtig. Versicherungen können bei fehlender Mithilfe oder unvollständigen Angaben sogar die Leistung verweigern.

Im Internet gibt es Muster zum Download. Es kann nicht schaden einen Unfallberichtsbogen im Auto mitzuführen (in doppelter Ausführung). Dieser kann dann von den Unfallbeteiligten direkt an Ort und Stelle ausgefüllt werden und an die Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers geschickt werden. Auch wenn die Polizei den Unfall aufnimmt, kann Ihr Unfallbericht die Beweisführung unterstützen.

Achtung: Beim Unfallbericht bestätigen Sie lediglich den Schadensbericht. Auf keinen Fall sollten Sie ein pauschales Schuldanerkenntnis ablegen. Im Zweifelsfall gefährden Sie damit Ihren Versicherungsschutz.

Inhalte

  • Was ist passiert?
  • Wer war involviert?
  • Wo ist der Unfall passiert?
  • Wann ist der Unfall passiert?
  • Warum ist der Unfall passiert?

Stil

  • Kurz
  • Prägnant
  • Klar strukturiert
  • Lückenlos
  • Sachlich

Kostenloser Download Muster Unfallbericht: Unfallbericht

Video: Absicherung einer Unfallstelle

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Autounfall im Ausland

Wenn es im Ausland mit dem Auto kracht, gibt es viel zu beachten.

1. Wo es im Urlaub am meisten kracht:

  • Italien
  • Frankreich
  • Niederlande

2. Seien Sie gut vorbereitet

  • Grüne Karte mitführen (Internationale Versicherungskarte  Nachweis Haftpflicht)
  • Verbandskasten & Co. einsatzbereit mitführen
  • Europäischen Unfallbericht als Ausdruck in doppelter Ausführung mitführen (einheitlicher U-Bericht zum Ausfüllen für beide Parteien)
  • Bei Reisen außerhalb EU Versicherung kontaktieren (manche bieten keinen Versicherungsschutz im Nicht EU-Ausland)
  • Vorab lokale Notfallnummern notieren
  • Ausländische Verkehrsregeln beachten
  • Automobilclub Mitgliedschaft beantragen

3. Wenn es gekracht hat

  • Nicht von der Unfallstelle entfernen
  • Polizei rufen (immer empfehlenswert)
  • Beweise sichern (Unfallsituation, Schäden am Auto)
  • Unfallbericht ausfüllen
  • Bei Selbst-Personenschaden Arzt vor Ort aufsuchen und Attest ausstellen lassen (für spätere Schmerzensgeldforderungen)
  • Bei Sachschaden (Auto nicht mehr funktionsfähig) Reparatur vor Ort
  • Verschrottung vor Ort statt teurer Rücktransport
  • Bei großen Schäden unbedingt Rücksprache mit Versicherung halten
  • Mitgliedschaft im Automobilclub in Anspruch nehmen

4. Schadensregulierung

  • Als Geschädigter, wenn vorhanden, Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen (Anwalt übernimmt die Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung). Ansonsten selbst die Schadenregulierung über den Schadenregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung abwickeln.
  • Als Verursacher Schaden der Versicherung melden. Die Assekuranz wickelt den Schaden ab.
  • Als Geschädigter bei Unfall im Nicht-EU-Ausland: Schadenersatzansprüche selbst bei gegnerischer Versicherung geltend machen. Sehr aufwendiges Prozedere. Anwalt einschalten ist empfehlenswert
  • Bei Personenschaden immer Anwalt einschalten
  • Bei unverschuldetem Sachschaden, vorab klären, ob gegnerische Versicherung Anwaltskosten übernimmt.
Wichtiger Hinweis: Ausländische Versicherungen erbringen oftmals weniger Leistung als Unternehmen in Deutschland

Versicherungen im Ausland leisten mitunter weniger. Einen Mietwagen gibt es in einigen Ländern bspw. nur, wenn er aus beruflichen Gründen zwingend erforderlich ist (Schweiz). Auch der Gutachter muss oftmals aus eigener Tasche bezahlt werden wie z.B. in Italien. In Tschechien gibt es keinen Ersatz für Wertminderung, Nutzungsausfall und keinen Mietwagen.

Innerhalb von 3 Monaten sollte die gegnerische Unfallversicherung ein Schadenregulierungsangebot unterbreitet haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich an den Verein Verkehrsopferhilfe.

Gegebenenfalls nehmen Sie Ihre eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung eine zu geringe Deckungssumme beinhaltet oder die Schadenabwicklung im Ausland langwierig ist. Allerdings werden Sie dann im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.

Versicherer bieten einen Auslandsschadenschutz kostenlos oder gegen Aufpreis an. Dieser Schutz übernimmt die Differenz zwischen Versicherungsleistung des Gegners und den tatsächlich entstandenen Kosten.

Ein Schutzbrief bietet umfangreiche Leistungen bei Unfällen und Pannen im Ausland:

  • Abschleppung
  • Verschrottung
  • Rücktransport
  • Mietwagen
  • Verzollung

Wussten Sie schon…?

Sonderfall Wildunfall

Häufig kommt es auf einsamen Landstraßen zu Kollisionen mit Wild. Hier gibt es einige wichtige Verhaltensregeln, um größeren Schaden zu vermeiden.
Lesen Sie mehr darüber im Artikel „Was tun bei Wildunfall?“

Autounfall wegen Handy am Steuer

Ablenkung zum Beispiel durch das Benutzen von Smartphones ist eine der häufigsten Ursachen für Autounfälle, Tendenz steigend. Beim Lesen und Schreiben von Nachrichten oder SMS ist die Ablenkung noch viel größer als beim Telefonieren. Wer bei Tempo 100 bspw. 2 Sekunden aufs Handy sieht, fährt etwa 60 Meter ohne direkte Sicht auf die Straße.

Hat die Polizei den Verdacht, dass Handynutzung Unfallursache ist, kann sie das Gerät beschlagnahmen, um zu ermitteln (Zeitpunkt von Anrufen und SMS, etc.).

Handy am Steuer wird mit Bußgeld von 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg bestraft. Die Tat kann eine grobe Fahrlässigkeit darstellen und je nach Vertrag kann der Versicherungsschutz erlöschen (bei Kaskoversicherungen).

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite Bußgeld bei Unfall.

Autounfall auf dem Weg zur Arbeit

Wenn es auf dem Weg zur Arbeit kracht, können Sie die gesetzliche Unfallversicherung über den Arbeitgeber in Anspruch nehmen (Arbeitsunfall / Wegeunfall). Die Leistungen unterscheiden sich jedoch von einer Kfz-Haftpflicht oder Kasko-Versicherung.

Wenn Sie selbst die Kosten getragen haben oder bei Selbstbeteiligung können Sie diese bei der nächsten Steuererklärung absetzen (Werbungskosten).
Folgende Kosten können geltend gemacht werden:

  • Krankheitskosten
  • Schadenersatzleistungen
  • Anwaltsgebühren
  • Gutachtergebühren
  • Mietwagen

Versicherung zahlt nicht

Wenn die Versicherung nicht zahlt, kann das zwei Gründe haben:

  1. Wegen Vertragsbruch (Fahrlässigkeit, etc.) besteht kein Versicherungsschutz
  2. Die Versicherung drückt sich bzw. übernimmt nicht alle geforderten Kosten

Entscheidend ist, ob die Nichtleistung der Versicherung gerechtfertigt ist oder nicht. Bei Nichtrechtfertigung sollten Sie nicht zögern Ihre Rechte ggf. mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen. Die meisten Versicherungen zahlen direkt bei Klageeingang und lassen es nicht zum Prozess kommen. Auf der sicheren Seit sind Sie, wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Hier tragen Sie niemals ein Kostenrisiko.

 

Um vorab Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollten Sie:

  • Schaden rechtzeitig melden
  • Wahrheitsgemäße Angaben zum Unfall machen
  • Nicht vorschnell einen Anwalt einschalten (oftmals keine Kostenübernahme wegen Unverhältnismäßigkeit)

9 goldene Regeln beim Unfall

  1. Niemals direkt mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen (Mitarbeiter drücken die Ansprüche, besonders für Laien gefährlich)
  2. Niemals auf einen Gutachter verzichten (Schutz vor unliebsamen Überraschungen, Sachverständiger als Zeuge bei Ungereimtheiten)
  3. Gutachter immer selbst bestimmen
  4. Recht auf Rechtsbeistand (Anwalt) vor allem bei unklarer Rechtslage (Teilschuld?)
  5. Kein Abfindungsvergleich bei Personenschaden (weitere Schäden werden oftmals erst im Nachhinein erkannt)
  6. Keine unbedachten Äußerungen im Unfallbericht oder gegenüber der Polizei (bestimmte Formulierungen deuten auf Mithaftung hin; im Zweifel vom Anwalt ausfüllen lassen)
  7. Bei selbstverschuldetem Unfall müssen Sie zunächst keine Angaben zum Unfallgeschehen machen. Haben Sie Zweifel, lassen Sie sich vorab von einem Anwalt beraten.
  8. Kein vorschnelles Entfernen des Autos. Erst Fotografieren oder mit Kreide markieren, um ausreichend Beweise zu sichern
  9. Unfall ohne Versicherung regeln. Oftmals zu Ihrem Schaden, da angebotener Geldbetrag kleiner als tatsächliche Reparaturkosten. Will der Unfallgegner seinen Schadensfreiheitsrabatt retten, kann er die Kosten seiner Versicherung auch später erstatten.
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