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Achtung Blitzer!? Geschwindigkeitskontrolle von gestern und heute

Ist die allgemein gebräuchliche Formulierung „Blitzer“ eigentlich noch passend? Mittlerweile gibt es immer ausgefeiltere Techniken, um Verkehrssünder zu überführen. Wir verraten Ihnen, welche das sind, wie sie funktionieren und wie Sie sie erkennen.

Ja, diese Blitzer können schon lästig sein. Auf vielen Bundesstraßen, Autobahnen und auch innerorts stehen sie zuhauf und warten auf ihre „Opfer“.

Böse Zungen behaupten, es wird geblitzt, um die Gemeindekassen zu füllen. Reinste Abzocke, beschweren sich viele – vor allem häufig geblitzte – Autofahrer.

Ist Blitzen überhaupt erlaubt?

Rein rechtlich gesehen hat das natürlich alles seine Ordnung: Von höchst richterlicher Stelle ist es der Polizei erlaubt, zum Beweis von Verkehrsverstößen Bilder anzufertigen.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Anfertigung von Bildaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen verfassungsrechtlich okay ist (§ 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Strafprozessordnung).

Das gilt jedoch nicht für alle Kontrollen.

Beim Blitzen wird nur dann ein Foto geschossen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde. Bei der Verkehrsüberwachung mittels Videoaufzeichnung, beispielsweise bei der Abstandsmessung auf Autobahnen (VKS-System), stehe der Verkehrsteilnehmer aber unter Generalverdacht, so das Bundesverfassungsgericht.

Auch Bürger mit ordnungsgemäßer Fahrweise könnten sich also der Aufnahme nicht entziehen und das verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht. Deshalb stehen Videobeweise also auf keiner gesicherten Rechtsgrundlage. Verkehrsanwälte raten daher zunehmend, Videoüberwachung grundsätzlich überprüfen zu lassen.

Altes und neues „Blitzen“ – Welche Messgeräte und Techniken gibt es?

Wohl jeder kennt diese grünen oder grauen sogenannten Starenkästen an den Straßenrändern. Dabei handelt es sich um die herkömmlichen festinstallierten Blitzer, auch Radarfalle genannt.

Die messen die Entfernung des Fahrzeugs zum Kontrollgerät mittels Radarstrahl. Anhand der reflektierten Wellen kann die Fortbewegungsgeschwindigkeit des Fahrzeugs gemessen werden. Wird die Höchstgeschwindigkeit überschritten, löst das im Kontrollgerät integrierte Kamera aus – früher mit einem grellen Blitz, daher der Name Blitzer, heute mit Infrarottechnik, damit die Autofahrer nicht geblendet werden.

Ebenfalls auf dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung beruht die Messung mit Piezosensoren oder Induktionsschleifen. Drucksensoren in der Fahrbahn registrieren den Fahrzeugkontakt. Gemessen wird anschließend die Zeit zwischen den Kontakten innerhalb einer festgelegten Strecke. Daraus ergibt sich dann die gefahrene Geschwindigkeit.

Mit den Jahren hat sich die Messtechnik ständig weiterentwickelt und mittlerweile kommen immer ausgefeiltere Geschwindigkeits­kontrollen zum Einsatz, die vor allem ohne Blitz auskommen. Besonders gut für die Polizei und schlecht für den sündigen Autofahren: Die neuen Kontroll­systeme sind im Gegensatz zu den stationären auch mobil einsetzbar.

So kann theoretisch überall und jederzeit „geblitzt“ werden. Die Geräte sind meistens versteckt hinter Gegenständen oder Sträuchern. Oftmals befinden sie sich auch getarnt in parkenden Zivilfahrzeugen.

Wer nicht vorher per Verkehrsfunk vor den Kontrollen in seiner Gegend gewarnt wurde, hat hier meistens keine Chance auf rechtzeitiges Erkennen und tappt in die Radarfalle. Es sei denn, ein Radarwarner kommt rechtmäßig zum Einsatz.

Weit verbreitet ist zum Beispiel die Messung mittels Lichtschranke. Hier werden in bestimmten Streckenabständen Lichtschranken an den Fahrbahnrändern installiert. Beim Durchfahren der Lichtschranken werden jeweils Anfangs- und Endzeit gemessen und so die Zeit ermittelt, die das Fahrzeug für die Strecke benötigt hat. Zeit geteilt durch Weg ergibt dann die Geschwindigkeit.

Mehr dazu erfahren Sie auf unseren Seiten Blitzer Anhänger und Mobile Blitzer.

Relativ neu ist die Geschwindigkeits­überwachung mit Laserpistolen. Hier werden kurz hintereinander zwei Lichtimpulse ausgesendet, die vom Fahrzeug reflektiert werden. Dadurch kann, ähnlich wie bei der Radartechnik, die Entfernung berechnet werden, die das Auto zwischen den beiden Lichtimpulsen zurückgelegt hat und dadurch schließlich die gefahrene Geschwindigkeit.

Optospeed – Wie werden Motorradfahrer geblitzt?

„Optospeed“ nennt sich eine Anlage zur digitalen Geschwindigkeitskontrolle. Optische Sensoren erfassen verschiedene Punkte des Fahrzeugs beim Durchfahren. Anhand der verschiedenen Helligkeitsprofile wird die Geschwindigkeit ermittelt.

Auch dieses Verfahren beruht auf der Weg-Zeit-Messung. Die Anlage kann abseits der Straße positioniert werden und eignet sich besonders für Messungen in Kurven und für eine beweissichere Front- und Heckdokumentation von Motorradfahrern, die bisher wegen des fehlenden vorderen Kennzeichens nicht möglich war.

Wussten Sie schon…?

ProViDa – per Video geblitzt?

Auf Autobahnen oder anderen Schnellfahrstraßen werden verstärkt Zivilfahrzeuge mit Police-Pilot-Systemen eingesetzt. Dadurch können die Beamten Verkehrsvergehen individuell auf Video festhalten. So bekommt jeder Verkehrssünder seinen ganz persönlichen Film.

Zu den Vorteilen zählen die Unauffälligkeit und hohe Beweiskraft der Methode. Nachteilig sind unter anderem die hohen Kosten, da nicht nur das „ProViDa“-System installiert werden muss, sondern auch ausreichend motorisierte Pkw benötigt werden.

Poliscan Speed Tower – Was ist die effektivste Methode der Geschwindigkeits­messung?

Sieht aus wie ein überdimensionales Mikadostäbchen mit seinen grau-schwarzen Streifen – die Rede ist vom neusten Wunderwerk der Geschwindigkeitskontrolle.

Der Poliscan Speed Tower ist immer häufiger auf Deutschlands Straßen zu finden. Er funktioniert wie eine Laserpistole mit Rundumsicht und kann mehrere Autos erfassen, und zwar aus beiden Fahrtrichtungen.

Das ist effektiv, weshalb viele auch immer mehr Gemeinden in ein solches Gerät investieren.

Wie viel Toleranz beim Messen ist erlaubt?

Ein paar km/h können einen großen Unterschied ausmachen, wenn es ums Bußgeld nach Bußgeldkatalog geht. Zugunsten des Verkehrssünders werden deshalb je nach Messverfahren unterschiedliche Toleranzen vom Messwert abgezogen.

Bei stationären Anlagen, Starenkästen, Radarmessgeräten, Laserpistolen:

  • bis 100 km/h werden 3 km/h als Toleranzwert abgezogen
  • ab 101 km/h werden 3 % abgezogen

Bei ProViDa:

  • 5 %, mindestens 5 km/h

Nachfahren mit Dienstfahrzeug:

  • mit justiertem Tachometer 15 %
  • mit nicht justiertem Tachometer 20 %
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