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Warndreieck aufstellen: Richtiger Abstand & Haftung bei Unfall?

Sie wollen kein Warndreieck kaufen, sondern wissen, wie man es richtig aufstellt? In unserer Anleitung zum Warndreieck aufbauen, erfahren Sie wie es geht und wann Sie überhaupt dazu verpflichtet sind.

In welcher Entfernung zum Unfallort muss ich das Warndreieck aufstellen?

  • Innerhalb von Städten: 50 m
  • Auf Landstraßen: mindestens 100 m
  • Auf Autobahnen: mindestens 200 m

Zusätzlich sind die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Liegt die Unfallstelle vor und hinter einer Kurve, Senke oder Kuppe ist es unter Umständen notwendig das Warndreieck in größerer Entfernung auszustellen. Das Wichtigste ist, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar auf die Gefahrenstelle aufmerksam gemacht werden.

Wie stelle ich ein Warndreieck auf? Die-3-Schritte-Anleitung

  1. Warndreieck entfalten
    Steigen Sie aus dem Fahrzeug, holen Sie das Warndreieck heraus und entfernen Sie sich aus der Gefahrenzone. Falten Sie das Warndreieck auseinander und klappen Sie den Standfuß aus, bis Sie das Dreieck stabil aufstellen können.
  2. Warndreieck aufstellen
    Ziehen Sie sich die Warnweste an, halten Sie das Weindreieck vor sich und gehen Sie dem nachfolgenden Verkehr entgegen. Gehen Sie dabei am äußersten Fahrbahnrad, idealerweise hinter der Leitplanke. Wenn Sie die nötige Entfernung (50 m innerorts, 100 m außerorts, 200 m Autobahn) erreicht haben, stellen Sie das Warndreieck am Fahrbahnrand auf.
  3. Rückkehr zum Auto
    Gehen Sie denselben Weg zum Fahrzeug zurück. Warten Sie am Fahrzeug auf die Polizei bzw. die Einsatzkräfte oder den Pannendienst.

Wussten Sie schon?

Muss ich ein Warndreieck in meinem Auto mitführen?

Nach § 53a StVO ist das Warndreieck immer im Fahrzeug mitzuführen.
Das Warndreieck besteht aus roten, lichtreflektierenden Balken, ähnlich einem Katzenauge sowie einem Standfuß. Aus Gründen der Platzersparnis können die meisten Warndreiecke zusammengeklappt oder gefaltet werden.

In Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen muss laut § 53a StVO zusätzlich zum Warndreieck eine Warnleuchte mitgeführt werden. Warndreieck und Warnleuchte werden aufgestellt, um einen Unfallort abzusichern. Dabei gibt es Richtlinien, in welcher Entfernung zum Unfallort das Warndreieck aufgestellt werden soll. Direkte Vorschriften hierfür gibt es in der StVO nicht.

Muss ich bei einem Unfall ein zweites Warndreieck auf der Gegenfahrbahn aufstellen?

Wer ein zweites Warndreieck zur Verfügung hat, kann dies im notwendigen Abstand zum Unfallort auf dem Gegenfahrbahnrand aufstellen. Allerdings besteht hierzu keine Verpflichtung. Die Situation ist ohnehin gefährlich.

Hafte ich bei nicht abgesicherter Unfallstelle ohne Warndreieck?

Beachten Sie: Sichern Sie eine Unfallstelle oder Pannenstelle nicht richtig mit einem Warndreieck ab, kann das ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen.

  • Noch schwerer sind die Folgen, wenn Ihr Versäumnis zu einem Folgeunfall führt.

In diesem Fall müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen eine Mitschuld gegeben wird. Schließlich kann das Nicht-Absichern von Unfällen oder Pannen eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

Welche Richtlinien gelten für Warndreiecke in Europa?

In Österreich, wo das Warndreieck ebenso wie in der Schweiz auch Pannendreieck genannt wird, muss das Warndreieck aufgestellt werden, wenn ein Fahrzeug im Freiland entweder bei Sichtbehinderung oder an einer unübersichtlichen Straßenstelle so zum Stillstand kommt, dass es für andere Straßenbenutzer ein Hindernis ist.

  • Auf der Autobahn wird das Pannendreieck 250 m
  • auf der Landstraße 150 m und
  • in der Stadt 50 m

vor der Unfallstelle und etwa 70 cm vom Straßenrand entfernt aufgestellt.

In Großbritannien ist das Warndreieck nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn vorhanden, sollte es mindestens 45 m vor der Gefahrenstelle aufgestellt werden. Vom Aufstellen des Dreiecks auf Autobahnen (den motorways) dagegen wird dringend abgeraten.

Welcher Norm muss ein Warndreieck entsprechen?

Warndreiecke sind in jedem Fachgeschäft für Autozubehör, an Tankstellen, in Kaufhäusern und Supermärkten erhältlich. Zwar entsprechen alle erhältlichen Warndreiecke in ihrer Beschaffenheit den gesetzlichen Vorschriften, doch es gibt deutliche Qualitätsunterschiede. Deshalb Vorsicht vor Billigangeboten. Denn im Notfall geht es immer auch um die eigene Sicherheit.

  • Vor allem Besitzer alter Warndreiecke müssen prüfen, ob diese der aktuellen EU-Norm ECE R27 entsprechen.

In der Warndreieck-Norm sind die lichttechnischen Eigenschaften des Warndreiecks festgeschrieben (Rückstrahlung und Tagessichtbarkeit). Ebenso gibt es Werte für die Robustheit bzw. Standfestigkeit. So muss das Dreieck mindestens 3 Minuten einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h standhalten. Genormte Dreiecke haben das ECE R27 Prüfzeichen.

Hochwertige Warndreiecke haben eine Tag- und eine Nachtseite. Die reflektieren Balken sind auf Vorder- und Rückseite unterschiedlich beschichtet. Dabei wird die Tagseite von leuchtenden Neonfarben dominiert, die dem nachfolgenden Verkehr die Unfallstelle anzeigt. Die Nachtseite ist mit zusätzlichen Reflektoren ausgestattet und soll damit auch bei Dunkelheit optimal vor weiteren Unfällen schützen.

Neben der Kontrastwirkung sollte beim Kauf eines Warndreiecks auch auf dessen Stabilität geachtet werden. Außerdem muss es ein gewisses Eigengewicht aufweisen, damit es nicht beim ersten kleinen Windstoß umfallen kann. Warndreiecke werden mit unterschiedlichen Standmechanismen angeboten.

Stabile Modelle sind mit einem ausklappbaren Ständer ausgestattet, der sich zu einem Kreuz aufstellen lässt. Es gibt auch Modelle mit Verstrebungen, die an den Enden nach vorne und hinten ausgerichtet werden können. Falls das aufgestellte Warndreieck zu instabil sein sollte, muss der Standfuß zusätzlich beschwert werden.

Der Preis für ein gutes Warndreieck beträgt zwischen 5 und 10 Euro.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Das Warndreieck besteht aus drei roten, lichtreflektierenden Balken und einem Standfuß. Es muss der EU-Norm ECE R27 entsprechen, die u.a. sicherstellt, dass lichttechnische Kriterien und ein Mindestmaß an Standfestigkeit erfüllt werden.
  2. Es muss in jedem Fahrzeug mitgeführt und bei einer Panne oder einem Unfall aufgestellt werden.
  3. Die Distanz von Warndreieck zu Unfallort sollte innerorts etwa 50 Meter betragen. Auf Landstraßen sollten 100 Meter und auf Autobahnen wenigstens 150 Meter Abstand zwischen Gefahrenstelle und Warndreieck eingehalten werden.
  4. Wer kein Warndreieck mit sich führt, riskiert ein Bußgeld von 15 Euro.
  5. Wird ein Warndreieck nicht vor einer Gefahrenstelle aufgestellt, drohen 30 Euro Bußgeld.
  6. Kommt es zu Sach- oder Personenschäden aufgrund eines nicht aufgestellten Warndreiecks, kann die Versicherung Ihnen aufgrund der Missachtung Ihrer Sicherungspflicht eine Mithaftung übertragen. Sie müssen dann mindestens einen Teil der entstehenden Kosten selbst tragen.
  7. Auch in Österreich und in der Schweiz ist das Warndreieck (Pannendreieck) Pflicht für jeden Autofahrer.

Weitere Fragen & Antworten

Ja, denn sobald keine Gefahr und damit keine Notwendigkeit mehr besteht, dass ein Warndreieck aufgestellt ist, müssen Sie es wieder mitnehmen. Das empfiehlt sich zudem auch deswegen, weil Sie ja verpflichtet sind, immer ein Warndreieck in Ihrem Fahrzeug mitzuführen. Würden Sie es nach der Auflösung eines Unfallorts oder nach behobener Panne einfach stehenlassen, müssten Sie sich ein neues kaufen.

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