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Warnwestenpflicht in Deutschland & Europa: Was muss ich beachten?

Die Warnweste- ob nun rot, gelb oder orange – ist in jedem Auto Pflicht, und das seit 2014. Mindestens eine davon muss jeder in seinem Auto mit sich führen. Welche Bußgeldern drohen, wenn man keine Warnweste griffbereit im Auto liegen hat und was es sonst noch zum Thema Warnwesten zu wissen gibt, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Welche Bußgelder und Strafen gibt es für Missachtung der Warnwestenpflicht in Deutschland?

Vergessen gilt bei Warnwesten nicht. Denn dieses mehr oder minder schicke Accessoire muss in mindestens einer Ausführung in jedem PKW und LKW vorhanden sein. Wer bei einer Verkehrskontrolle keine vorzeigen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 15 Euro Bußgeld geahndet wird.

Verstoß Bußgeld
Warnweste nicht im Fahrzeug mitgeführt 15 €

Für welche Fahrzeuge sind Warnwesten in Deutschland Pflicht?

Alle PKW oder LKW ebenso wie auch Zug- und Sattelzugmaschinen müssen unabhängig von der Anzahl der Fahrzeuginsassen, eine Warnweste mit sich im Fahrzeug führen.

Wussten Sie schon?

Ist eine Warnweste in Deutschland für jeden Mitfahrer Pflicht?

Nein, da pro Fahrzeug nur eine Warnweste vorgeschrieben ist. Andererseits dient es letztlich der Sicherheit der Mitfahrer, wenn Sie mehr als nur eine Warnweste im Auto haben.

Gilt die Warnwestenpflicht in Deutschland auch für Motorradfahrer?

Nein, Fahrer von Motorrädern und Motorrollern sind in Deutschland von der Warnwestenpflicht ausgenommen.

Welcher Norm muss die Warnweste in Deutschland entsprechen?

Nur Warnwesten, die der europäische Norm EN 20471 (DIN EN 20471) entsprechen, sind auch als solche zugelassen. Und das übrigens in der gesamten EU.

Im Detail müssen DIN EN 20471 konforme Warnwesten:

  • aus fluoriszierendem Material hergestellt sein, das sowohl bei Tageslicht wie auch bei Dunkelheit gelb, orange oder rot-orange leuchtet bzw. Sonnen- und Abblendlicht entsprechend reflektiert
  • einen Reflektor-Streifen mit mindestens 5 cm Breite aufweisen
  • eine 360°-Sichtbarkeit bieten, indem die Reflektor-Streifen vollständig um die Weste herumlaufen
  • zusätzlich einen Schulter-Reflexstreifen aufweisen
  • einen Abstand von mindestens 5 cm zwischen zwei Reflektor-Streifen haben
  • mindestens der Schutzklasse 2 entsprechen
  • einen (Klett-)Verschluss haben, damit sie für eine 360°-Sichtbarkeit immer geschlossen getragen werden können.

Wie sieht die Warnwestenpflicht in Europa aus?

Die europäische Landkarte der Warnwestenpflicht erstreckt sich rein alphabetisch von Belgien bis Ungarn. Dennoch sind die Strafen und Bußgeldern weniger einheitlich. Während in Belgien mindestens 55 Euro fällig werden, sind es in Bulgarien nur 25 Euro. In Finnland empfiehlt man beim Verlassen des Autos wiederum nur Kleidung mit reflektierendem Material und erhebt keine Bußgelder.

In Frankreich und Italien müssen alle Fahrzeuginsassen, die das Auto nach Unfällen und Pannen verlassen, eine Warnweste tragen. In Frankreich muss man bei Missachtung bis zu 90 Euro bezahlen, in Italien hingegen nur knapp 40 Euro.

Richtig teuer wird es schließlich in Ungarn. Wird man dort als Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Warnweste erwischt – und jeder, der (s)ein Auto auf der Autobahn verlässt, wird ja automatisch zum Fußgänger – muss man saftige 120 Euro bezahlen.

In Portugal schließlich gilt die Pflicht, eine Warnweste mit sich zu führen und beim Aussteigen zu tragen, nur für Fahrzeuge mit einer portugiesischen Zulassung.

Land Mitführ- oder Tragepflicht Bußgeld bei Verstoß
Belgien Auto (nur der Fahrer)
Motorrad (nur der Fahrer),
Tragepflicht
50 € bis ca. 1.400 €
Bulgarien Auto (alle Insassen)
Motorrad (alle Insassen),
Tragepflicht
25
Finnland Auto (alle Insassen)
Fußgänger (bei Dunkelheit),
Tragepflicht
Frankreich Auto (alle Insassen)
Fahrradfahrer (nachts und bei schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften),
Tragepflicht und Mitführpflicht
ab  90 €
ab 22 € für Radfahrer
Italien Auto (alle Insassen),
Tragepflicht
ab 41 €
Kroatien Auto (alle Insassen),
Tragepflicht und Mitführpflicht
Luxemburg Auto (Fahrer)
Motorrad (Fahrer)
Fußgänger (nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen außerhalb geschlossener Ortschaften),
Tragepflicht
ab 49 €
Montenegro Auto (Fahrer)
Motorrad (Fahrer),
Tragepflicht und Mitführpflicht
ab 50 €
Norwegen Auto (Fahrer)
Motorrad (Fahrer)
Gilt nur für Fahrzeuge, die in Norwegen zugelassen sind,
Tragepflicht und Mitführpflicht
Österreich Pkw/Lkw/Transporter (Fahrer),
Tragepflicht und Mitführpflicht
ab 14 € bis 2180 €
Portugal Autos, die in Portugal zugelassen sind (Fahrer),
Tragepflicht und Mitführpflicht
60 € bis 120 €
Rumänien Autos (Fahrer),
Tragepflicht und Mitführpflicht
ab 45 €
Schweden gewerblich genutzte Fahrzeuge Unbekannt
Serbien Autos (Fahrer),
Tragepflicht und Mitführpflicht
ab 25 €
Slowakei Auto (alle Insassen)
Motorrad (alle Insassen),
Tragepflicht und Mitführpflicht
ab 50 €
Slowenien Autos (Fahrer),
Tragepflicht
ab 40 €
Spanien Autos (Fahrer),
Tragepflicht
bis 100 €
Tschechien Autos (Fahrer),
Tragepflicht und Mitführpflicht
ab 95 €
Ungarn Autos (Fahrer)
Motorrad (Fahrer)
Fahrradfahrer & Fußgänger (nachts oder bei schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften,
Tragepflicht
bis 120 €

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. In Deutschland gilt für Warnwesten eine Mitführ-, jedoch keine Tragepflicht.
  2. In jedem PKW und LKW muss sich unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Insassen, immer mindestens eine gelbe, rote oder orangenfarbene Weste befinden.
  3. Wer keine Weste in seinem Auto mit sich führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss 15 Euro Bußgeld bezahlen.
  4. Weder Motorrad- noch Mopedfahrer müssen in Deutschland eine Warnweste mitführen.
  5. Auch für Mitfahrer in PKW und LKW muss keine Warnweste mitgeführt werden.
  6. Alle Warnwesten müssen der europäischen Norm EN 20471 (DIN EN 20471) entsprechen, Sie müssen aus rot, gelb oder orange fluoriszierendem Material bestehen, mindestens der Schutzklasse 2 zugeordnet sein und unbedingt einen Reflektor-Streifen mit mindestens 5 cm Breite vorweisen, der vollständig um die Weste herumläuft und damit sowohl bei Tageslicht wie auch bei Dunkelheit eine 360-Grad-Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer garantiert.
  7. Warnwesten sollten immer sonnengeschützt aufbewahrt werden, damit sie ihre Fluoreszenz-Eigenschaften nicht mit der Zeit verlieren.
  8. Ein Haltbarkeitsdatum haben Warnwesten, anders als Verbandskästen, nicht.
  9. In vielen europäischen Ländern herrscht neben der Mitführ- auch eine Tragepflicht von Warnwesten, und das zum Teil auch für alle Fahrzeuginsassen, die das Auto außerorts verlassen. Bei Verstößen werden zum Teil hohe Bußgelder verhängt.

Weitere Fragen & Antworten

Berufskraftfahrer sind schon seit 2013 verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen. Für Kraftfahrer eines Kraftfahrzeugs ab 2,8 t gilt seit 2015 nun die Tragepflicht. Fahrer und Beifahrer von Transportern und Lkw müssen die Weste während der Fahrt (Arbeitszeit) durchgängig tragen. Das gilt auch für Busfahrer.

Empfehlenswert ist daher die Neuanschaffung einer Warnweste alle 2 bis 3 Jahre, da sie durch das ständige Tragen und Waschen stark beansprucht wird und der Leuchtkraftverlust früher eintritt.

Gemäß § 35 StVO gelten für Einsatzfahrzeuge der Bundeswehr, der Polizei, der Feuerwehr, des Katastrophendienstes, Baustellenfahrzeuge für Reinigung und Instandhaltung der Straßen und des Zolldienst Sonderrechte bei den Allgemeinen Verkehrsregeln.

Baustellenfahrzeuge bei Straßenarbeiten oder Müllfahrzeuge dürfen bspw. auf jeder Straßenseite und in jede Richtung fahren, wenn es der Einsatz erfordert. Die Fahrzeuge müssen jedoch durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sein.

Auch Bauarbeiter oder Müllfahrer müssen bei ihrem Einsatz auf der Straße Warnkleidung tragen. Dies gilt jedoch nicht, wenn sie sich auf Gehwegen oder innerhalb von Absperrungen befinden.

Verstoßen die Personen gegen die Warnkleidungsvorschrift, ist ein Bußgeld von 5 Euro fällig.

Die Warnweste muss in Griffweite aufbewahrt werden. Am besten verstauen Sie die Weste im Handschuhfach, unter dem Sitz oder im Seitenfach der Tür.

Die Weste sollte eng am Körper sitzen. Die Klettstreifen bzw. der Reißverschluss sollte geschlossen sein. Nur so wird die 360° Grad Wahrnehmbarkeit gewährleistet.

Um auf der sicheren Seite ist man, wenn die Warnweste bereits vor dem Aussteigen noch im Auto angezogen wird.

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