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Wildunfall was tun, wenn Reh, Fuchs, Wildschwein, Dachs & Hase im Weg sind?

Wer in einen Unfall mit einem Wildtier verwickelt ist, muss dies der Polizei melden. Das gilt auch für kleinere Wildtiere wie Hasen. Was Sie als Autofahrer sonst noch beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wie sichere ich die Unfallstelle bei einem Wildunfall richtig ab?

Trotz der Häufigkeit von Zusammenstößen mit Rehen oder Schweinen herrscht immer noch große Unklarheit darüber, was bei einem Wildunfall zu tun und was bei der Schadensregulierung zu beachten ist. Bei einem Zusammenstoß müssen Sie Folgendes tun:

  • Unfallstelle absichern
  • Unfall der Polizei melden
  • Tier nicht berühren, kann gefährlich werden
  • Wildbescheinigung ausstellen lassen (für Versicherung)
  • Wenn vorhanden, Wildspuren am Auto fotografieren (Blut, Fell)
  • Wild von der Straße entfernen, um weitere Unfälle zu vermeiden
  • Auch wenn das Tier nach dem Zusammenstoß wieder verschwindet, muss Meldung gemacht werden

Sollten Sie ein angefahrenes Tier ohne Meldung am Straßenrand zurücklassen, begehen Sie einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Wenn Sie das Tier eigenmächtig mitnehmen, erfüllen Sie den Straftatbestand der Wilderei. Eine Strafanzeige kann folgen.

Wie und wo melde ich einen Wildunfall korrekt?

Kommt es zu einem Wildunfall, müssen Sie diesen unbedingt melden. Tun Sie dies nicht, begehen Sie keine Fahrerflucht nach § 142 StGB, weil Tiere keine Personen oder Sachen sind. Sie verstoßen jedoch gegen das Tierschutzgesetz. Verletzte Tiere auf der Straße liegen zu lassen, ist Tierquälerei und kann mit Geldstrafen bis 50.000 Euro geahndet werden.

Melden Sie den Unfall direkt bei der Polizei, diese informiert den zuständigen Wildhüter, Jagdaufseher oder Jagdpächter.

Auch wenn Sie das Tier nur angefahren haben und es wieder verschwindet, ist Meldung zu machen. In solchen Fällen muss der Jäger das verletzte Tier suchen und ihm den Gnadenschuss geben.

Nur wenn Sie den Unfall melden, erhalten Sie eine sogenannte Wildunfallbescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Versicherung. Ohne diese Bescheinigung können Sie Probleme bei der Schadensregulierung bekommen.

Wussten Sie schon..?

Wann übernimmt die Versicherung den Wildschaden?

Wildschäden sind nur teilweise von der Versicherung übernommen.

Voraussetzung ist, dass es sich überhaupt um einen Wildunfall im Sinne der Versicherungspolice handelt. Dazu gehören Unfälle mit:

  • Hirsch
  • Reh
  • Wildschwein
  • Fuchs
  • Hase
  • Dachs

und das Fahrzeug muss beschädigt sein.

Unfälle mit kleineren Tieren wie Igeln, Fröschen, kleinen Vögeln oder Nutztieren werden dagegen nicht als Wildunfall bezeichnet.

Eine Vollkaskoversicherung übernimmt nach einem Wildunfall mit Haarwild (Reh, Fuchs, Wildschwein oder Hase) in der Regel die Reparaturkosten. Das gilt sogar dann, wenn der Autofahrer den Wildunfall nicht beweisen kann. Solange die Versicherung keine gegenteiligen Beweise vorlegt, muss sie für die Schäden am Auto aufkommen.

Bei einer Teilkaskoversicherung bleibt der Fahrzeughalter dagegen auf den Kosten des Wildunfalls sitzen, wenn er den Zusammenstoß nicht belegen kann.

Schäden durch Zusammenstöße mit Vögeln werden von den meisten Versicherungen nicht übernommen. Ausgenommen sind auch Haustiere wie Hunde, Schafe oder Kühe; hier haftet der Besitzer.

Die normale Haftpflichtversicherung zahlt überhaupt nicht bei Wildunfällen.

Die durchschnittliche Schadenshöhe bei Wildunfällen in Deutschland beträgt rund 2.000 Euro. Manche Versicherungen beschränken ihre Haftung, wenn das Fahrzeug nicht repariert wird, auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Zudem wird die Selbstbeteiligung gemäß Versicherungsvertrag von der Erstattungssumme abgezogen.

ADAC-Mitglieder bekommen vom Club bis zu 300 Euro erstattet, wenn die Versicherung den Schaden nicht abdeckt oder eine Selbstbeteiligung vorliegt. Dies gilt auch, wenn der Pkw nur per Haftpflicht versichert ist.

Reh oder Wildschwein angefahren: Was muss ich beachten?

Haben Sie ein Reh oder ein Wildschwein angefahren, sollten Sie die bereits beschriebenen Schritte durchgehen und die Unfallstelle sichern sowie die Polizei informieren. Fassen Sie das Tier nicht an. Das Wildtier könnte Ihnen gefährlich werden, wenn es noch nicht tot ist.

Lassen Sie sich von der Polizei eine Wildbescheinigung ausstellen und fotografieren Sie Schäden und Rückstände vom Wild am Auto. Beides ist wichtig für die Versicherung.

Dachs oder Waschbär angefahren: Was muss ich beachten?

Werden Dachse oder Waschbären angefahren, entsteht oftmals gar kein Schaden am Auto. Deshalb gehen viele Autofahrer davon aus, dass der Vorfall nicht gemeldet werden muss.

Doch auch hier steht das Tierwohl im Vordergrund, weshalb Sie die Polizei anrufen müssen, die wiederum den zuständigen Jäger informiert. Dieser kümmert sich dann um das verletzte oder tote Tier.

Hase oder Kaninchen angefahren: Was muss ich beachten?

Auch bei einem Unfall mit einem Hasen oder Kaninchen muss die Polizei informiert werden. Das wissen viele Autofahrer nicht. Oftmals wird der Zusammenstoß mit dem Tier aber auch gar nicht bemerkt, weshalb einfach weitergefahren wird.

Wie kann ich einen Wildunfall vermeiden?

Ab 80 km/h kann ein Zusammenstoß mit einem Reh für Menschen lebensgefährlich werden. Insbesondere Rehe und Wildschweine überqueren Straßen oft in der Gruppe.

Straßen, an denen Wildwechsel vorkommt, sind entsprechend gekennzeichnet. Hier gilt es, das Tempo zu verringern und besonders vorsichtig zu fahren.

Wenn vor dem Auto ein Tier zu sehen ist, sollten Sie auf jeden Fall abbremsen. Wenn ein Zusammenprall unvermeidlich ist, sollten Sie sofort eine Vollbremsung einleiten und auf keinen Fall ausweichen; stattdessen abblenden und hupen.

Weitere Fragen & Antworten

Ausweichen ist generell untersagt, weil die Gefahr für Leib und Leben der Autoinsassen dadurch erhöht wird. Ein Ausweichmanöver ist zulässig, wenn dadurch größerer Schaden vermieden wird.

Der Fahrer ist gegenüber Behörden und Versicherung in der Nachweispflicht. Gemäß aktueller Rechtsprechung muss der Fahrer dafür den Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben.

Eine Vollkasko-Versicherung zahlt auch, wenn das nicht der Fall war – solange der Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Lassen Sie sich von der Polizei oder vom zuständigen Jäger eine Wildbescheinigung ausstellen. Erstellen Sie zusätzlich Fotos von der Unfallstelle und zum Beispiel von Fellresten am Auto. Gerade die Wildbescheinigung kann entscheidend sein bei Problemen mit der Versicherung.

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