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241 Getrennter Rad- und Gehweg

Verkehrszeichen 241 Getrennter Rad- und Gehweg

Dieses Verkehrszeichen ist ein blaues, rundes Schild mit zwei Teilen. Rechts sieht man Fußgänger als Symbol. Links sieht man ein Fahrrad.

Was bedeutet das Verkehrsschild?

Schild mit senkrechtem Strich: Hier müssen Radfahrer und Fußgänger den Weg getrennt nutzen. Hier herrscht Radwegbenutzungspflicht.

Schild mit waagrechtem Strich: Gemeinsamer Gehweg und Radweg – Zeichen 240

Was soll man tun?

Fußgänger und Radfahrer müssen diesen Sonderweg nehmen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist der Weg verboten. Hier dürfen auch Mofas auf dem Radweg geführt werden, allerdings sollen Rad- und Mofafahrer immer auf die Fußgänger Rücksicht nehmen.

Wussten Sie schon…?

Bußgeld bei Nicht-Beachtung

Bei Vorschriftszeichen muss man immer mit Sanktionen rechnen. Vor allem, wenn eine Gefährdung oder gar ein Unfall mit Sachbeschädigung oder Personenschaden auf die Missachtung des Schildes folgt. Hier drohen 5-35 Euro Bußgeld.

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