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Halteverbot: Wie lese ich es & welche Strafen drohen mir bei Missachtung?

Das Halteverbotsschild begleitet uns alle seit den ersten Tagen in der Fahrschule. Die eindeutige Warnung „Parken verboten!“ hat sich uns eingeimpft, da laut Bußgeldkatalog bei Missachtung Bußgelder oder gar strengere Strafen drohen. Was genau aber ist eigentlich der Unterschied zwischen Halten und Parken? Wo darf ich kurz anhalten und wo sollte ich mein Auto besser nicht abstellen?

Welche Strafen drohen bei Missachtung des Halteverbots?

Mit Update Bußgeldkatalog 2022 für falsches „Halten“. Wer ein eingeschränktes oder auch absolutes Halteverbot missachtet, begeht in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch genau das Bußgeld dabei ausfällt, hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Grob gesagt, können zwischen 10 und 30 Euro je Verstoß fällig werden, abhängig davon, wie schwer die Beeinträchtigung und Behinderung des Verkehrs und anderer Verkehrsteilnehmer ist.

Anbei finden Sie eine Übersicht über die Höhe der Bußgelder für Verstöße gegen das Halteverbot:

Vergehen Bußgeld Punkte
Sie hielten an einer engen/unübersichtlichen Straßenstelle 10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten im Bereich einer scharfen Kurve 10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt 10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen) 10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten verbotswidrig auf einem Gehweg 10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten nicht am rechten Fahrbahnrand  10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe 55 €
  • mit Behinderung
70 € 1
  • mit Gefährdung
80 € 1
  • mit Sachbeschädigung
100 € 1
Sie hielten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen 20 €
  • mit Behinderung
30 €
Sie hielten auf einem Fußgängerüberweg 10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten in einem Abstand von weniger als 5 Meter vor einem Fußgängerüberweg 10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten im absolutem Haltverbot (Zeichen 283) 10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten links von einer Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295) 10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichneten Fahrbahnteil 10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Haltverbot 10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!)/Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) und verdeckten dieses 10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten innerhalb eines Kreisverkehrs (Zeichen 215) 10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes (Zeichen 229) 10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten auf einem Radweg (Zeichen 237) 10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten auf einem Gehweg (Zeichen 240/241) 55 €
  • mit Behinderung/Gefährdung/ Sachbeschädigung
100 €
Sie hielten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1/244.2) 10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten auf einem Reitweg (Zeichen 238) 10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone/einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen) 10 €
  • mit Behinderung
15 €
Sie hielten verbotswidrig auf einem Sonderfahrstreifen für Omnibusse des Linienverkehrs (Zeichen 245) 15 €
Nicht platzsparend gehalten 10 €
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten 20 €
Sie hielten auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr 55 €
  • mit Behinderung/Gefährdung/Sachbeschädigung
100 € 1

Hinweis: In der Tabelle sind bereits die zum 28.04.2020 inkraft getretenen Änderungen aus der StVO-Novelle enthalten. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/stvo-novelle.html.

Wo genau liegt der Unterschied zwischen Halteverbot und Parkverbot?

Laut StVO wird Halten dann zum Parken, wenn man sein Auto verlässt oder länger als drei Minuten hält. Insofern ist ein Halteverbotsschild – sei es nun mit Hinweis auf ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot – immer auch ein Parkverbotsschild.

Wussten Sie schon…?

Worin unterscheiden sich absolutes und eingeschränktes Halteverbot?

  • Beim absoluten Halteverbot dürfen Sie an entsprechend gekennzeichneten Stellen und Bereichen weder anhalten noch parken.

Verkehrsbedingte Einschränkungen – also Ampeln oder Staus – oder auch Notsituationen wie beispielsweise Unfälle sind davon ausgenommen.

  • Das eingeschränkte Halteverbot erlaubt zwar das kurze Halten – wenn man zum Beispiel einen Mitfahrer aus dem Auto aussteigen lässt -, verbietet jedoch das Parken, also das dauerhafte Halten, das länger als drei Minuten anhält.

Im eingeschränkten Halteverbot ist es zudem erlaubt, das Auto zu beladen und zu entladen. Diese Vorgänge dürfen mitunter auch einige Minuten mehr in Anspruch nehmen. Jedoch müssen Be- und Entladung ohne  Verzögerung durchgeführt werden. Außerdem muss man natürlich beim Auto bleiben, da das Verlassen desselben dem Parken gleichkommt. Und das ist auch im eingeschränkten Halteverbot nicht gestattet.

Manchmal kann es zudem vorkommen, dass man im Bereich einer eingeschränkten Halteverbotszone auch auf ein absolutes Halteverbot stößt. Es empfiehlt sich also, immer auf zusätzliche Beschilderungen zu achten.

Was sind zeitlich beschränkte Halteverbote?

Auch temporäre Schilder können bestimmte Bereiche in einem zeitlich begrenzten Umfang zu Halteverbotszonen machen. Zu Anlässen wie

Umzügen, Filmaufnahmen, Veranstaltungen oder Bauarbeiten tauchen solche mobilen  Verkehrszeichen immer wieder auf.

Um parkenden Autos bzw. deren Haltern die Chance zu geben, ihre Autos aus diesen Bereichen zu entfernen, gewähren Behörden dabei Vorlaufzeiten von zwischen 48 und 72 Stunden.

Sind die jeweiligen Veranstaltungen vorbei oder die Bauarbeiten abgeschlossen, werden auch die mobilen Halteverbotsschilder wieder entfernt und das Halteverbot damit aufgehoben.

Was genau ist das Halteverbot laut StVO?

Die Straßenverkehrsordnung regelt grundlegend das Verhalten im fließenden wie auch im ruhenden Straßenverkehr. Richtigerweise finden sich in den Vorschriften also auch solche für das Halteverbot , nämlich in §12 der StVO.

Diese definiert zunächst, wo Halten grundsätzlich unzulässig ist:

  • an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
  • im Bereich von scharfen Kurven
  • auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen
  • auf Bahnübergängen
  • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

Das Halteverbot erkennen Sie an diesen oder auch an anderen Stellen anhand entsprechender Verkehrszeichen.

Eine wichtige Unterscheidung beim Halteverbot besteht zwischen dem eingeschränkten und absoluten Halteverbot. Schon die jeweiligen Verkehrszeichen machen das deutlich:

Während das eingeschränkte Halteverbot nur einen Strich vorsieht, finden sich auf dem Verkehrsschild für das absolute Halteverbot gleich zwei davon. Das wiederum zeigt, wie ernst bzw. absolut es die StVO mit dem Verbot des Haltens in solchen Bereichen meint.

Übrigens spricht die StVO streng genommen nicht von Halteverbot, sondern von Haltverbot – doch umgangssprachlich hat sich eher die Bezeichnung Halteverbot durchgesetzt. Verstöße werden aber sowohl gegen das Halt- wie auch das Halteverbot gleichermaßen mit Bußgeldern geahndet. Auch eingebürgert hat sich die Gleichsetzung von  eingeschränktem Halt(e)verbot und Parkverbot. Und tatsächlich darf man dort, wo man nur kurz halten darf, natürlich nicht parken, also dauerhaft und länger als drei Minuten halten.

Wie lese ich die Pfeile auf den Halteverbotsschildern?

Die Pfeile auf den Verbotsschildern setzen den Gültigkeitsbereich des jeweiligen Schildes fest – und stiften nicht selten große Verwirrung.

Doch mit etwas „Übung“ bekommt man das Entziffern der Pfeile und Zeichen schnell in den Griff:

  • Das Halteverbotsschild gilt immer auf der Straßenseite, auf der es angebracht ist und ist bis zur nächsten Einmündung gültig.
  • Beachten Sie dennoch, ob eventuell ein anderes Schild das Halteverbot aufhebt (Anwohner frei, bestimmte Uhrzeiten und/oder Wochentage) oder ob beispielsweise ein absolutes Halteverbot inmitten eines Bereichs mit eingeschränktem Halteverbot angebracht ist.
  • Die weißen Pfeile auf den Schildern zeigen immer den Beginn, das Ende oder die Fortsetzung des Halteverbots an.
  • Ein zur Fahrbahn weisender waagrechter Pfeil bezeichnet den Anfang des Halteverbotsbereichs.
  • Ein von der Fahrbahn wegweisender Pfeil bezeichnet das Ende des Halteverbotsbereichs
  • Keine Pfeile bedeuten, dass das Halteverbot gilt, im ganzen Bereich gilt.
  • Zwei Pfeile („Eingeschränktes Haltverbot Mitte“) kennzeichnen die Mitte des Haltverbots.

Kann man ein Halteverbot einfach beantragen?

Als Grundstücks- oder Hausbesitzer, Unternehmer (Supermarkt, Firma), Umzugsunternehmen oder Privatperson können Sie  bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein temporäres Halteverbot beantragen und genehmigen lassen.

Wenn Sie also beispielsweise für Ihren Umzug eine freie Anfahrtszone benötigen oder eine Veranstaltung planen, sollten Sie dabei unbedingt, beachten, dass:

  • der Antrag rechtzeitig – also am besten 14 Tage vor dem geplanten Aufstellen – gestellt wird. In manchen Gemeinden können Sie dies auch online tun.
  •  je nach Gemeinde/Stadt, Zone und Dauer einer temporären Halteverbotszone Kosten in Höhe von zwischen ca. 40 und 100 Euro anfallen können. Hinzu kommen Leihgebühren für die Schilder.
  • Sie den Zeitpunkt der Aufstellung im sogenannten Aufstellungsprotokoll festgehalten.
  • Sie die Schilder mindestens 48 und am besten 72 Stunden vor Beginn des temporären Halteverbots aufstellen.

Im Falle, dass jemand das von Ihnen aufgestellte temporäre Halteverbot missachtet, sind Sie oder auch ein Umzugsunternehmen dazu berechtigt, die Polizei zu bitten, das Auto auf Kosten des Halters abzuschleppen.

Abstand nehmen sollten Sie in jedem Fall von selbstgebastelten „Halteverbotszonen“, also von Stühlen, Pappen oder Kartons, die Sie auf bestimmte Flächen stellen. Denn diese in Marke Eigenbau hergestellten Halteverbote entbehren jeder rechtlichen Grundlage, müssen also von anderen Fahrzeughaltern nicht beachtet werden.

Vielmehr sogar ist es wahrscheinlich, dass das Ordnungsamt Sie auffordern wird, entsprechende Markierungen sofort zu entfernen.

  • Viel schwerer wiegt jedoch, dass Sie – wenn Sie solche selbstgebastelten Halteverbote anbringen – für Unfallschäden haften.

Welche Verkehrsschilder regeln das Halteverbot?

Zeichen 286 StVO: Eingeschränktes Haltverbot
Das „Eingeschränktes Halteverbot“ Schild ohne Richtungspfeile bedeutet:

  • Das Halteverbot gilt im ganzen Bereich
  • Kurzes Halten ist erlaubt

Eingeschränktes Halteverbot mit Pfeil nach links

Zeichen 286-10 StVO: Eingeschränktes Haltverbot (Anfang)
Ein weißer, zur Fahrbahn weisender waagrechter Pfeil bedeutet:

  • Hier beginnt der Anfang des verbotenen Bereichs
  • Das kurze Halten ist erlaubt

Eingeschränktes Halteverbot mit Pfeil nach rechts

Zeichen 286-20 StVO: Eingeschränktes Haltverbot (Ende)
Ein weißer, von der Fahrbahn weg weisender Pfeil bedeutet:

  • Ende des verbotenen Bereichs
  • Das kurze Halten ist erlaubt

Eingeschränktes Halteverbot mit zwei Pfeilen

Zeichen 286-30 StVO: Eingeschränktes Haltverbot (Mitte)

Das „Eingeschränktes Haltverbot Mitte“ Schild mit zwei weißen Pfeilen bedeutet:

  • Hier ist die Mitte des Haltverbots gekennzeichnet
  • Das kurze Halten ist erlaubt

Zeichen 283 StVO: Absolutes Haltverbot

Bedeutung: Hier ist weder Parken noch kurzes Halten erlaubt.

Absolutes Halteverbot mit einem Pfeil

Zeichen 283-10 StVO: Absolutes Haltverbot (Anfang)

Ein weißer, zur Fahrbahn weisender waagrechter Pfeil bedeutet:

  • Anfang des verbotenen Bereichs
  • Weder Parken noch Halten ist erlaubt

Absolutes Halteverbot mit einem Pfeil

Zeichen 283-20 StVO: Absolutes Haltverbot (Ende)

Ein weißer, von der Fahrbahn weg weisender Pfeil bedeutet:

  • Ende des verbotenen Bereichs
  • Weder Parken noch Halten ist erlaubt

Absolutes Halteverbot mit zwei Pfeilen

Zeichen 283-30 StVO: Absolutes Haltverbot (Mitte)

Das „Absolutes Haltverbot Mitte“ Schild mit zwei weißen Pfeilen bedeutet:

  • Hier ist die Mitte des Haltverbots gekennzeichnet
  • Weder Parken noch Halten ist erlaubt

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. In einem mit einem Halteverbotsschild ausgewiesenen Bereich dürfen Sie nicht (absolutes Halteverbot) oder nur kurz (eingeschränktes Halteverbot) halten, in der Regel maximal drei Minuten, in Ausnahmefällen auch länger. Parken ist indes verboten.
  2. Zur Fahrbahn, hin von der Fahrbahn weg oder in die Mitte der Fahrbahn weisende Pfeile auf dem Halteverbotsschild bezeichnen den Bereich, wo das Halteverbot beginnt bzw. endet.
  3. Verstöße gegen das Halteverbot sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern von zwischen 10 und 30 Euro geahndet werden. In schlimmeren Fällen drohen höhere Bußgelder oder gar das Abschleppen des Autos.
  4. Bei Umzügen oder Veranstaltungen können auch Privatpersonen Halteverbotsschilder – und -zonen beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen – gegen eine Gebühr von zwischen ca. 40 und ca. 100 Euro.

Weitere Fragen & Antworten

Ja, denn auch der Samstag ist ein Werktag, selbst wenn nicht alle samstags arbeiten.

Manchmal werden Halteverbotsschilder durch Zusatzschilder ergänzt bzw. das Halteverbot für manchen Fahrzeuge und Personengruppen dadurch aufgehoben.

Dienst- oder Rettungsfahrzeuge sind vom Halteverbot ausgenommen.

Hier dürfen Anwohner/Schwerbehinderte mit entsprechendem Nachweis  parken bzw.  sind sie vom Halteverbot ausgenommen.

Zu den auf dem Zusatzschild angegebenen Zeiten/Zeitraum darf hier gehalten/geparkt oder eben nicht gehalten/geparkt werden.

Wenn Sie Ihr Auto auf einem Parkplatz abstellen, für den Sie ein Parktickte ziehen müssen, und der Parkautomat ist defekt, können Sie hier tatsächlich kostenlos parken. Dabei sollten Sie jedoch auf Beschilderungen oder Hinweise auf der Parkuhr achten, die eine Höchstparkdauer angeben.

In diesem Fall müssen Sie eine Parkscheiben gut sichtbar auf Ihrem Armaturenbrett platzieren und sich natürlich an diese Höchstparkdauer, weil ansonsten ein Knöllchen die Folge sein kann.

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