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Falsches Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren: Das droht Ihnen jetzt

Wer nicht ordnungsgemäß abbiegt oder wendet, riskiert einen Unfall. Damit das vermieden wird, gibt es klare Regeln, deren Missachtung mit hohen Bußgeldern bestraft wird. Erfahren Sie im Folgenden, wie hoch die Strafen ausfallen und worauf Sie darüber hinaus achten müssen.

Bußgeldkatalog falsches Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren: Welche Strafen drohen?

Bußgeld und Punkte von Verhaltensfehlern beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren gemäß Bußgeldkatalog.

Hinweis: In der Tabelle sind bereits die zum 28.04.2020 in Kraft getretenen Änderungen aus der StVO-Novelle enthalten. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/stvo-novelle.html.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Abgebogen, ohne sich ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet oder ohne vor dem Einordnen oder Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben 10 € nein
  • mit Gefährdung
30 € nein
  • mit Sachbeschädigung
35 € nein
Als Linksabbieger auf längs verlegten Schienen eingeordnet und dadurch ein Schienenfahrzeug behindert 5 € nein
Als auf der Fahrbahn abbiegender Radfahrer bei ausreichendem Raum nicht an der rechten Seite des in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeugs geblieben 10 € nein
  • mit Behinderung
15 € nein
  • mit Gefährdung
20 € nein
  • mit Sachbeschädigung
25 € nein
Als nach links abbiegender Radfahrer nicht abgestiegen, obwohl es die Verkehrslage erforderte, oder Radverkehrsführungen nicht gefolgt
  • mit Behinderung
10 € nein
  • mit Gefährdung
20 € nein
  • mit Sachbeschädigung
25 € nein
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen 10 € nein
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dadurch einen anderen gefährdet 140 € 1 1 Monat
Beim Abbiegen keine besondere Rücksicht auf Fußgänger genommen und sie dadurch gefährdet 140 € 1 1 Monat
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen 10 € nein
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet 70 € nein
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 80 € nein
Mit einem Fahrzeug über 3,5 t innerorts rechts abgebogen und dabei nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren 70 € 1 nein

 

Falsches Abbiegen: Was sagt die StVO?

Die StVO definiert das Abbiegen als Veränderung der Fahrtrichtung nach links oder rechts. Dabei ist grundsätzlich darauf zu achten, dass das Abbiegen rechtzeitig allen anderen Verkehrsteilnehmern angezeigt wird. Autofahrer nutzen hierfür den Blinker, Radfahrer geben ein Handzeichen.

 

Rechtsabbiegen: Worauf ist zu achten?

  • Rechtsabbieger müssen sich vor dem Abbiegevorgang möglichst weit rechts einordnen.

 

Linksabbiegen: Worauf ist zu achten?

  • Linksabbieger müssen sich möglichst mittig zur Fahrbahn einordnen.

Zusätzlich müssen entgegenkommende Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollen, durchgelassen werden.

 

Linksabbiegen an einer Kreuzung: Voreinander oder hintereinander?

  • Zwei Linksabbieger, die sich entgegenkommen, sollten im Idealfall voreinander abbiegen.

Diese Regel gilt solange die Straßenführung und die Kreuzung dies zulassen.

Einen Unfall beim falschen Abbiegen verursacht: Was droht jetzt?

Wer beim Abbiegen einen Unfall verursacht und durch sein eigenes Fehlverhalten zum Unfall beigetragen hat, der muss mit einer Strafe rechnen. Wie hoch die Strafe ausfällt, entnehmen Sie der obigen Bußgeldtabelle.

Wussten Sie schon..?

Rückwärtsfahren: Wann erlaubt & wann verboten?

  • Das Rückwärtsfahren in Fahrtrichtung ist niemals erlaubt.

Zudem darf man nur Rückwärtsfahren, wenn die Situation dies verlangt und keine anderen Verkehrsteilnehmer dabei behindert oder gefährdet werden.

Enge Straße: Wer muss rückwärtsfahren?

Begegnen sich zwei Fahrzeuge auf einer engen Straße, stellt sich die Frage, wer nun rückwärtsfahren und den anderen Verkehrsteilnehmer vorbeilassen muss. Dabei kommt es auf Distanz des Rückwärtsfahrens und auf die Größe und Mobilität des Fahrzeugs an.

  • Das Auto, das mit den geringsten Umständen ausweichen kann, sollte dies tun.

Generell sollte man allerdings einfach mit dem anderen Verkehrsteilnehmer kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Darf man im fließenden Verkehr rückwärtsfahren?

Wer im fließenden Verkehr rückwärtsfährt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und begeht somit eine Ordnungswidrigkeit. Dieses Vergehen wird dementsprechend mit einem Bußgeld von 80 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg geahndet.

Was sagt die STVO zum Rückwärtsfahren?

Die StVO legt in § 9 Absatz 5 fest, dass beim Rückwärtsfahren stets die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden ist. Es gilt also eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

Was sagt die STVO zum Wenden?

Auch beim Wenden greift § 9 Absatz 5. Hierin ist vermerkt, dass beim Wenden auf eine Gefährdung zu achten und Vorsicht geboten ist.

Informieren Sie sich auch über die besonderen Vorschriften im Wendehammer.

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