powered by
Fulda Logo Fulda Logo

Dashcams & Autokameras in Deutschland: Erlaubt oder verboten?

Autokameras (sogenannte Dashcams) sind der absolute Trend bei Autofahrern. Die kleine Auto Kamera am Armaturenbrett zeichnet das Geschehen im Straßenumfeld auf. Verwenden darf man das Videomaterial jedoch nur privat. Veröffentlichungen der Aufnahmen mit der Autokamera z.B. im Internet können sehr teuer werden.

Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?

Dashcams in Autos sind grundsätzlich erlaubt. Allerdings ist die Verwendung des Bildmaterials, das von der Autokamera aufgezeichnet wurde, nicht ganz unproblematisch. Hierbei greifen datenschutzrechtliche Bestimmungen in Deutschland. Nur wenn die Aufnahmen der Autokamera ausschließlich für den privaten und persönlichen Bereich des Autofahrers bestimmt sind, ist die Filmerei zulässig.

BGH Urteil vom 15.05.2018: Dashcam als Beweismittel vor Gericht zugelassen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt.

Der gleichzeitige Verstoß gegen das Datenschutzrecht ist hierbei nachrangig. Ohnehin würden Beteiligte an Verkehrsverstößen Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssen. Ebenfalls wurde bei der Argumentation angeführt, dass die Dashcam nur das filme, was ohnehin für jeden sichtbar ist.

Unfälle im Straßenverkehr finden im öffentlichen Raum statt. Deshalb ist die Dashcam als Beweismittel zugelassen. Dennoch bleibt der Einsatz umstritten. Datenschützer weisen darauf hin, dass durch die permanente anlasslose Aufzeichnung persönliche Daten wie Nummernschilder und Gesichter von Fußgängern aufgenommen werden. Technisch sei es möglich, Aufnahmen nur dann zu speichern, wenn es zu einer Kollision kommt. Zuvor werden die Bilder in kurzen Abständen immer wieder überschrieben. Nur solche Dashcams sollten legal verwendet werden dürfen, so die Datenschützer.

Video: Dashcams / Autokameras in Deutschland verboten?

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Wie steht es bei der Dashcam-Verwendung um den Schutz personenbezogener Daten?

Die Kamera im Auto verstößt nach Ansichten vieler Rechtsexperten gegen das Datenschutzgesetz. Jeder einzelne hat das Recht, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen. Heimlich mit einer Dashcam Gefilmte haben dazu jedoch nicht die Möglichkeit. Darum fordert etwa die bayerische Datenschutzbehörde ein generelles Verbot für die Autokamera in Deutschland.

Wussten Sie schon…?

Gelten Autokamera-Filme & Dashcam-Auswertungen als Videobeweis?

Losgetreten wurde die Debatte um die Dashcam in Deutschland von einem Juristen in Bayern, der insgesamt 22 Autofahrer wegen Verkehrsdelikten angezeigt hatte. Die Aufzeichnungen seiner Dashcam stellte er der Polizei als Videobeweis zur Verfügung. Der Mann hatte gegen ein Verbot des Amtsgerichts Ansbach geklagt. Die Behörde hatte ihm den Einsatz der Kamera im Auto untersagt.

Droht ein Bußgeld bei der Verwendung einer Dashcam oder Autokamera?

Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen. Laut aktuellem BGH-Urteil sind nun auch Aufnahmen der privaten Dashcam als Beweismittel vor Gericht zugelassen. Ein Vorteil gerade bei Delikten im Bereich Beleidigung und Nötigung, die sonst nur schwer nachweisbar sind.

Nicht erlaubt ist es, die Videos von den Kameras im Auto ins Internet zu stellen und so der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ohne Personen und Autokennzeichen unkenntlich gemacht zu haben bzw. deren Zustimmung eingeholt zu haben. Es drohen Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht mit der Folge der Unterlassung und ggf. Schadenersatzansprüchen.

Darf eine Dashcam im Auto für private Zwecke genutzt werden?

Wer ausschließlich für private Zwecke etwa eine Fahrt in landschaftlich schöner Umgebung filmt, verstößt jedoch auch dann nicht gegen den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen abgelichtet werden.

˄